Der Makler wurde vom Vermieter im Mai 2015 beauftragt. Der Erstkontakt des Maklers mit dem potenziellen Mieter fand ebenfalls im Mai 2015 per Email statt. Eine Besichtigung wurde im Juni durchgeführt. Der Vertrag zur Anmietung wird ebenfalls im Juni unterschrieben. Muss nun noch der Mieter die Provision zahlen oder der Vermieter, da der ja den Makler beauftragt hat?
Wer muss die Maklerprovision zahlen?
4. Juni 2015
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Frage vom 4. Juni 2015 | 22:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer muss die Maklerprovision zahlen?
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#1
Antwort vom 4. Juni 2015 | 22:46
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
Zitat:Muss nun noch der Mieter die Provision zahlen oder der Vermieter, da der ja den Makler beauftragt hat?
Noch der Mieter. Das Bestellerprinzip gilt erst ab 1.6.15
#2
Antwort vom 5. Juni 2015 | 08:27
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Es zählt der erstmalige Kontakt zwischen Makler und künftigem Mieter. Und der war nun mal vor dem 1.6.2015.
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#3
Antwort vom 5. Juni 2015 | 09:31
Von
Status: Unparteiischer (9876 Beiträge, 4480x hilfreich)
Wenn die Kontaktaufnahme per Mail erfolgte und daraufhin ein Maklervertrag mit dem Mieter auf elektronischem Wege zustande kam, kann man diesen eventuell noch wiederrufen. Dann würde dieser Maklervertrag nicht mehr gelten und ein neuer würde erst nach dem 1.6. zustande kommen. Wenn dadurch jedoch der Vermieter den Makler bezahlen müsste, wäre natürlich die Wahrscheinlichkeit die Wohnung nicht zu bekommen relativ groß.
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