Hallo
In einem der Dachfenster meiner Mietwohnung befindet sich ein großer Riss. Dies ist mir vor kurzem aufgefallen. Da kurz zuvor ein starkes Gewitter war gehe ich davon aus, das der Riss durch Hagel o.Ä. enstanden ist (wobei ich nicht sagen kann ob es tatsächlich gehagelt oder nur stark geregnet hat).
Nachdem ich den Mangel zusammen mit dem Vermieter begutachtet habe, wurde festgestellt, dass der Riss auf der Innenseite der Scheibe ist (Doppelglasfenster). Es ist also eher unwahrscheinlich, dass der Riss durch ein äußere Einwirkung zustande gekommen ist. Ich weiß aber sicher, dass er nicht durch die Mieter verursacht wurde.
Muss ich nun für den Schaden aufkommen, weil nicht eindeutig geklärt werden wie der Schaden zustande gekommen ist oder muss der Vermieter trotzdem für den Schaden aufkommen?
Verstehe mich eigentlich recht gut mit meinem Vermieter und will ihn nicht unnötig ärgern
Bin für jeden Rat dankbar
Wer muss kaputtes Fenster zahlen?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Das sieht mir nach einem Versicherungsschaden aus, der Vermieter hat doch sicher eine Gebäudeversicherung?
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Naja weil ich der Mieter bin und definitiv weiß das ich das Fenster nicht kaputt gemacht habe. Das ist wohl nicht klar rübergekommen, sorry.
Ein Fenster zu ersetzten ist ja nicht grade billig und fällt deshalb woll nicht unter Kleinreparaturen. Deshalb wollte ich einfach wissen, ob ich dafür aufkommen muss. Ich bin leider nicht nicht so der Experte in Sachen Mietrecht und wollte mir einfach einen Rat oder eine Einschätzung von jemanden einholen, der sich damit auskennt.
Wenn meine Frage Käse ist kannst du mir das ja gerne sagen dann weiß ich ja wie die Sachlage ist
Zu dem 2ten --> Ja das dachte ich auch aber er meinte die Versicherung zahlt das nicht weil der Schaden nicht durch äußere Einwirkung entstanden ist, und es ja rein theoretisch auch der Mieter selbst gewesen sein könnte.
-- Editiert am 17.06.2009 22:42
Naja,
im Prinzip muss der vermieter dafür aufkommen, wenn Du es nicht beschädigt hast. Könnte es ein Besucher gewesen sein, der es nicht zugeben wollte ?
Denn der Schaden an sich ist natürlich schon sehr seltsam.
Ansonsten müsstest Du Dich evtl. mal mit einem Fensterfachmann in Verbindung setzen, wie sowas ohne Einwirkung von innen passieren könnte.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Naja wenn es ein Besucher war der es nicht zugeben will, dann weiß ich das natürlich nicht. Möglich wäre das natürlich, jeder hat ja mal Besuch..
Das die ganze Sache mit der Beschädigung von innen komisch klingt ist mir auch bewusst^^
Wie gesagt ich habe den Schaden morgens bemerkt nachdem am Abend zuvor ein Gewitter war, allerdings schau ich nicht jeden Tag nach jedem Fenster. Ich bin deshalb einfach davon ausgegangen, das der Schaden dadurch zustande kam.
Edit: Die Wohnung wurde vor ca. 1 1/2 Jahren komplett saniert (also auch neue Fenster).
-- Editiert am 17.06.2009 22:52
-- Editiert am 17.06.2009 22:56
--- editiert vom Admin
quote:
Da kurz zuvor ein starkes Gewitter war gehe ich davon aus, das der Riss durch Hagel o.Ä. enstanden ist (wobei ich nicht sagen kann ob es tatsächlich gehagelt oder nur stark geregnet hat).
Dies spricht doch eindeutig für einen Versicherungsschaden, und den sollte der Vermieter schleunigst seiner Versicherung melden
Die kann das ja dann überprüfen.
Wir hatten hier übrigens vor so einem Jahr ein Unwetter mit tennisballgrossen Hagelkörnern, bei denen hier in der Umgebung zig Jalousien etc. durchgeschlagen wurden.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Morti,
ich lese ja nicht alles, wo käme ich da sonst hin? Ich muss doch auch mal schlafen ( gleich)
?
@pst
das Fenster ist 1 1/2 alt.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Muss ich nun für den Schaden aufkommen, weil nicht eindeutig geklärt werden wie der Schaden zustande gekommen ist oder muss der Vermieter trotzdem für den Schaden aufkommen? <hr size=1 noshade>
Der Vermieter schuldet den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, d.h. er muss für eine Wohnung ohne defektes Dachfenster sorgen. Kann der Vermieter nachweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat, kann er vom Mieter Schadenersatz verlangen. Kann nicht eindeutig geklärt werden, woher der Schaden kommt, hat der Vermieter Pech gehabt.
Im Streitfall wäre der Vermieter verpflichtet, das defekte Fenster auch reparieren zu lassen, bevor die Frage der Verursachung geklärt ist. Tut er as nicht, kann der Mieter die sich aus §§ 536 , 536a BGB ergebenden Rechte geltend machen.
--- editiert vom Admin
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Das hat mir auf jeden Fall schon einmal sehr geholfen.
Die Variante das einfach reparieren zu lassen und ihm die angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen oder die Miete zu kürzen ist ja auch nicht grade der feine Weg (finde ich). Umgedreht wohl auch nicht, den Schaden nicht beseitigen zu lassen obwohl er dazu verpflichtet ist...naja ich tu mir immer ein bisschen schwer damit ihm auf die Nerven zu gehen^^
In den Paragraphen die du verlinkt hast, ist die Rede davon wie die Rechtslage ist wenn die Tauglichkeit gemindert ist.
Allerdings ist der Riss ja innen, das Fenster ist trotz allem nicht undicht. Liegt hier trotzdem eine Minderung der Tauglichkeit vor?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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