Wer trägt die Kosten?

30. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
ramsys
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt die Kosten?

Ich bin vor einiger Zeit in eine Sanierte Altbauwohnung gezogen und habe statt Auslegware einen Teppich zu liegen.
Da es Erdgeschoss ist, wurde auf den Dielen dämmung verlegt mit PVC belag darüber. Das Problem ist nun, das die Türen so knapp über dem Boden abschließen, das dort maximal 5 mm Platz sind.
Das bedeutet nun für mich in der gesammten Wohnung keine Auslegware verlegen zu können. Jetz wo ich renoviere möchte ich dies aber, da ja auch im EG dies wesentlich angenehmer ist als kaltes PVC.
Das hauptproblem ist nun das der Verwalter meint ich müsste dies selbst bezahlen.
Wie sieht es da rechtlich aus? Gibt es keine DIN normen oder so etwas worin geregelt ist wie die Beschaffenheit der TÜR sein muß im Verhältniss zum Boden oder so? Ich bin der Meinung das es einfach völlig indiskutabel ist und es sich bei mir um einen Mangel handelt zumal eine Tür sogar nicht einmal richtig auf geht da Sie sogar am Boden schleift.

Freue mich über fachkundige Antworten.
(bitte keine blossen Meinungen, da es gerade darum geht dies zu klären mit dem Verwalter)


Edit: Ich bekomme gerade bescheid das ich die Kosten tatsächlich tragen soll.
Der Verwalter kam mit dem Argument gemietet wie gesehen.
Ich kann das nicht wirklich glauben. Wer bitte kontrolliert die Spaltmasse unter den Türen bei der Wohnungsübergabe? Ich muß dem Herren jetzt irgendwie argumentieren. Meines erachtens ist das sogar ein Versteckter Mangel den man erst bei Teppichverlegung erkennen kann.

-- Editiert von ramsys am 30.10.2008 09:59

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

So, meine fachkundige Antwort ist nur eine Meinung.

Der VM ist nicht verpflichtet sie Türen anzupassen. Ein Bodenbelag liegt und dafür reicht der Abstand ja auch. Eine Din-Türabstand-Zum-Boden-Norm gibt es nicht

Du könntest jetzt natürlich die Türen anpassen, aber VORSICHT:
Kürzt du die Türen, ziehst später aus und nimmst den Teppich raus (was du ja dann musst), dann werden die Türen zu kurz sein und dein VM wird ohne Zweifel die entstandenen Kosten zur Beseitigung dieses Schadens von dir einfordern.

Mach dir das Leben doch nicht so schwer: Packe ein paar lustige Unterlegscheiben da bei den Scharnieren rein und gut ist.

Sollte das nicht reichen, weil nach oben zur Tür nicht genug Spiel ist, dann musst du die Tür halt doch kürzen, aber lass dir dafür die schriftliche Genehmigung vom Vermieter geben.

Und nein, das ist kein verdeckter Mangel.




-- Editiert von oha am 30.10.2008 10:10

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#2
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

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#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

...Wenn das möglich wäre, hätte der TE dies sicher bereits in Erwägung gezogen....

Wer weiß, wer weiß....

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#4
 Von 
guest123-2124
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 7x hilfreich)

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#5
 Von 
ramsys
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterlegscheiben werden nicht reichen.
Die Idee hatte ich auch schon.
Heißt das dann das ich nicht das recht habe Auslegware zu verlegen wenn sich der Vermieter sträubt?
Ich wohne im Erdgeschoss und das ist recht kalt am Fussboden.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das PVC Boden zum Wohnstandard gehört, bzw Gerichte sagen das PVC zum üblichen Standard gehört und ich keine Auslegware verlegen darf (ok darf klingt flasch, aber wäre im prinzip so wenn ich due Türen nicht abschleifen darf)
Iss ja schließlich kein Gewerberaum oder Büro.
Müßte er mir dann nicht das selbstständige Abschleifen der Türen wenigstens genehmigen?

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#6
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo Ramsys,

Man kann (wenn man das will) eine Wohnung sogar ohne jeglichen Fußbodenbelag anmieten und hier liegt sogar einer…
Rein theoretisch müsste ein VM nicht mal genehmigen, dass du die Türen kürzt, ich denke aber kaum, dass der sich so querstellt.

Wenn dein VM mit der Kürzung der Türen d’accord geht, lass dir dies schriftlich bestätigen.




-- Editiert von oha am 30.10.2008 11:28

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#7
 Von 
ramsys
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Im übrigen gehts mir auch um die Aussage das ich die Wohnung so gemietet habe und ich nachträglich das nicht mehr verlangen kann.
Nur finde ich nicht das es bei der Wohnungsübergabe ein Mangel ist, den man normal nicht untersucht auf vorhandensein.
Vielmehr stellt man diesen erst fest wenn man den Teppich verlegt.
Weiterhin wurde dieser "Mangel" auch erst durch die Sanierung nachträglich verursacht und die Türschwellen nicht an die neue Bodenhöhe angepasst.

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#8
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Ramsys, du drehst dich im Kreis…

Bis auf die eine Tür, die nun nicht ganz zu öffnen ist, sind doch alle Türen ausreichend.

Apropos versteckter Mangel: es ist erstens kein Mangel (die Türen passen ja) und zweitens ist es auch nicht versteckt.

Wenn ich (und bestimmt auch ganz viele andere) plane einen Fußboden zu verlegen, dann gucke ich als erstes die Fußbodenleisten und die Türen an.


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#9
 Von 
ramsys
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt planen?
Ist es nicht gängige praxis in einer Wohnung Auslegware zu verlegen?
Und hier ist es normal immer möglich wie auch in meiner Wohnung wenn bei der Sanierung das nicht vergessen worden wäre.

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#10
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

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#11
 Von 
ramsys
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Oki. Irgendwann mußten ja mal die Niveaulosen Beiträge kommen.
Oder bist du versehentlich aus dem Vermieterforum verrutscht?
Wenn du es nicht schaffst eine Ordentliche kurze Antwort ohne einen wesentlich längeren dähmlichen Kommentar zu Posten lass es bitte.
Auf die art sorgst du dafür das Threads ins OT rutschen und der Ungangston ungemütlich wird.

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#12
 Von 
guest123-2124
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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