Hallo Ihr Lieben,
wir haben folgendes Problem:
Wir sind Dezember 2020 in eine Mietwohnung eingezogen und im Mietvertrag ist folgende unter dem Punkt "Weitere Vereinbarungen" festgehalten: "Küche inkl. Elektrogeräte....sind nicht im Mietpreis enthalten und bei Defekt vom Mieter zu ersetzen".
Vor einigen Tagen ist unsere Spülmaschine irreparabel defekt gegangen (begutachtet von Service-Techniker). Es steht nun also der Ersatz der Maschine an. Wir haben im Zuge dieses Defekts von dem Service-Techniker erfahren, dass die Spülmaschine bereits fast 14 Jahre alt ist. Unser Vermieter möchte nun, dass wir die Spülmaschine ersetzen.
Bei Vertragsunterzeichnung war uns nicht klar, dass die Maschine bereits dieses Alter hat, da uns bei der Wohnbesichtigung lediglich mitgeteilt wurde, dass die Mietwohnung 2017 neu gebaut wurde. Wir sind also naiverweise davon ausgegangen, dass auch die Einbauküche inkl. Elektrogeräte noch so jung sind.
Unsere Frage daher:
Ist die Forderung des Vermieters zulässig bzw. ist die Vereinbarung im Mietvertrag rechtsbeständig?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Michael
Wer übernimmt Kosten für defekte Spülmaschine
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zitatund im Mietvertrag ist folgende unter dem Punkt "Weitere Vereinbarungen" festgehalten: "Küche inkl. Elektrogeräte....sind nicht im Mietpreis enthalten und bei Defekt vom Mieter zu ersetzen". :
Ihr habt euch diese Vertrag zugestimmt und unterschieben oder?
ZitatIst die Forderung des Vermieters zulässig bzw. ist die Vereinbarung im Mietvertrag rechtsbeständig? :
Warum sollte es nicht zulässig sein? Ihr hattet es ja im Dezember 2020 zugestimmt und unterschrieben.
ZitatWir haben im Zuge dieses Defekts von dem Service-Techniker erfahren, dass die Spülmaschine bereits fast 14 Jahre alt ist. Unser Vermieter möchte nun, dass wir die Spülmaschine ersetzen. :
Dann lässt sich euch ein altes und gleiche Maschine suchen und einbauen...
ZitatIst die Forderung des Vermieters zulässig bzw. ist die Vereinbarung im Mietvertrag rechtsbeständig? :
Klar. Über den Zustand von Küchengeräten macht man sich bei der Besichtigung doch ein Bild. Im übrigen habt ihr unterschrieben, und Verträge sind einzuhalten
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ZitatIhr habt euch diese Vertrag zugestimmt und unterschieben oder? :
Und?
ZitatWarum sollte es nicht zulässig sein? :
Weil Gesetzgeber und Gerichte das durchaus ganz anders sehen ...
ZitatMietvertrag ist folgende unter dem Punkt "Weitere Vereinbarungen" festgehalten: "Küche inkl. Elektrogeräte....sind nicht im Mietpreis enthalten und bei Defekt vom Mieter zu ersetzen". :
Zum einen wäre da mal der komplette Wortlaut relevant.
Zum anderen wäre mal zu diskutieren, weshalb der Mieter Sachen ersetzen sollte, die nicht Mietsache und nicht sein Eigentum sind.
Zum dritten dürfte diese Klausel als AGB wegen der unangemessenen Benachteiligung nichtig sein.
Genau das. Die Vereinbarung ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der Vermieter nicht reparieren muss, könnte noch wirksam sein. Aber wenn da steht, darf Mieter muss reparieren oder austauschen, dann wird das mit einiger Sicherheit nicht rechtens sein.ZitatZum dritten dürfte diese Klausel als AGB wegen der unangemessenen Benachteiligung nichtig sein. :
ZitatAber wenn da steht, darf Mieter muss reparieren oder austauschen, dann wird das mit einiger Sicherheit nicht rechtens sein. :
Viel schlimmer, da steht ja nicht mal was von reparieren, da steht
Zitatbei Defekt vom Mieter zu ersetzen :
ZitatZum Beispiel? :
Ist Dein Google kaputt?
ZitatHier reicht komplett aus: :
Für Leute mit 0 Ahnung von der Materie eventuell ...
ZitatViel schlimmer, da steht ja nicht mal was von reparieren, da steht :
Vielen Dank erst einmal für deine schnelle Antwort und Hilfe Harry. Dass da nix von reparieren steht ist mir im Eifer des Gefechtes ganz untergegangen. Und du meinst daher ist die Vereinbarung nicht rechtens?
-- Editiert von User am 30. April 2023 00:18
ZitatGenau das. Die Vereinbarung ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der Vermieter nicht reparieren muss, könnte noch wirksam sein. Aber wenn da steht, darf Mieter muss reparieren oder austauschen, dann wird das mit einiger Sicherheit nicht rechtens sein :
Danke für deine Einschätzung cauchy!
Meint ihr man sollte die Vermieter mit Hilfe eines Anwalts konfrontieren? Mir fehlen da nämlich die Kompetenzen im juristischen Argumentierten
ZitatZum einen wäre da mal der komplette Wortlaut relevant. :
Der komplette Wortlaut lautet:
"Küche inklusive Elektrogeräte sowie Badmöbel sind nicht im Mietpreis enthalten und bei Defekt vom Mieter zu ersetzen"
ZitatMir fehlen da nämlich die Kompetenzen im juristischen Argumentierten :
Man formuliert die Mängelmeldung einfach in normalem Deutsch - wichtig ist nur, dass sie gerichtsfest* ist.
Hier gibt es 2 Varianten
A) man macht die Meldung zuerst und geht nach Fristablauf zum Anwalt, der dann alles prüft
B) man geht zuerst zum Anwalt, der dann alles prüft und dann falls erforderlich auch die Meldung macht
A) hat den Vorteil, das der Vermieter in Verzug wäre und die Kosten des Anwaltes tragen müsste, falls man im Recht wäre
*Gerichtsfest:
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)
Zitatsowie Badmöbel :
Aha ja ... die Einrichtungen des Bades sind also auch nur "geliehen" ...
ZitatAha ja ... die Einrichtungen des Bades sind also auch nur "geliehen" ... :
Als Nichtjurist ist es für mich nicht immer so leicht zu verstehen was von der Miete ausgenommen werden kann. So wie ich verstanden habe nichts was nicht auch bei Übergabe zum Inventar gehört?
Ist es problematisch, dass ich den Service -Techniker ins Haus geholt habe (Vermieter wurde von mir jedoch mündlich informiert)?
Danke nochmals für deine Antworten!
ZitatAber wenn da steht, darf Mieter muss reparieren oder austauschen, dann wird das mit einiger Sicherheit nicht rechtens sein. :
Sieht Haus & Grund anders und ist auch nachvollziehbar.
Weniger Miete bezahlen und dann eine Neuanschaffung bei einem Defekt verlangen geht nicht.
Da die Küche unentgeltlich ist, spart man jedem Monat Geld und dieses kann dann für Reparaturen oder eine Neuanschaffung verwendet werden.
Meiner Meinung nach wäre das einfachste Lösung, wenn der TE ein ganz normale, gebrauchtes und funktionstüchtige Spülmaschine beschafft und einbaut, da der alte nicht mehr repariert werden kann.
Ein Anwalt würde so ein Fall eventuell nicht lohnen, da es mehr kosten würde als ein fast neues Spülmaschine.
Übrigens, würde die Küche euch zur unentgeltliche Nutzung zur Verfügung gestellt? Hier sieht es jedenfalls so aus, sonst wäre so ein Vereinbarung absolut nicht nachvollziehbar.
Zitat"Küche inkl. Elektrogeräte....sind nicht im Mietpreis enthalten und bei Defekt vom Mieter zu ersetzen". :
ZitatÜbrigens, würde die Küche euch zur unentgeltliche Nutzung zur Verfügung gestellt? :
Wo sehe ich im Mietvertrag das eine solche "unentgeltliche Nutzung" vereinbart wurde?
Es wird wahrscheinlich auf eine gebrauchte hinauslaufen, da wir ja auch planen uns ein Eigenheim zuzulegen.
-- Editiert von User am 30. April 2023 10:58
Zitat:Als Nichtjurist ist es für mich nicht immer so leicht zu verstehen was von der Miete ausgenommen werden kann
Der Text:
sagt doch deutlich, daß die Eleketrogeräte nicht mitgemietet sind. Es sind leihweise überlassene Geräter !Zitat:Küche inkl. Elektrogeräte....sind nicht im Mietpreis enthalten und bei Defekt vom Mieter zu ersetzen".
Natürlich muß ein Mieter solche Geräte weder nutzen noch reparieren.
Also dem Vermieter etwas bezahlen muß er nicht.
Er kann vielmehr eigene Geräte beschaffen und diese nutzen.
Im einfachsten Fall wenn gewünscht eine neue Spülmaschine kaufen und benutzen, die alte Maschine im Keller in eine Ecke stellen.
Beim Auszug die eigene Maschine mitnehmen und die defekte des Vermieters wieder einbauen.
-- Editiert von User am 30. April 2023 12:07
Ja, das geht. Sehr praktikabel, falls es welche gibt.ZitatEs wird wahrscheinlich auf eine gebrauchte hinauslaufen, :
Also willst du dem Vermieter nichts schreiben, was hier so erstaunlich formuliert wurde?
Hm, was ist denn deiner Meinung nach ---Küche inkl. Elektrogeräte....sind nicht im Mietpreis enthalten---???ZitatÜbrigens, würde die Küche euch zur unentgeltliche Nutzung zur Verfügung gestellt? :
ZitatWo sehe ich im Mietvertrag das eine solche "unentgeltliche Nutzung" vereinbart wurde? :
Hier, schrieben sie doch selber. Nicht im Mietpreis enthalten - ist dann unentgeltlich.
Zitat"Küche inkl. Elektrogeräte....sind nicht im Mietpreis enthalten und bei Defekt vom Mieter zu ersetzen". :
ZitatHm, was ist denn deiner Meinung nach ---Küche inkl. Elektrogeräte....sind nicht im Mietpreis enthalten---??? :
Um eventuelle Missverständnisse aus dem weg zu räumen. Z.B. Küche inkl. Geräte wurde nicht mit dem Wohnung mitgemietet, sondern wurde es separat vermietet, aber der TE hat nur das Mietvertrag für die Wohnung geschaut.
Aber wenn die Küche und Geräte zur unentgeltliche Nutzung zur Verfügung gestellt wurde und noch dazu vertraglich vereinbart, dass bei einen Defekt der Mieter für Reparaturen übernehmen sollte, was jetzt aufgetreten ist durch diese Defekte Spülmaschine. Dann ist die Sache offensichtlich klar: Aufgabe der Mieter.
Zitat:Dann ist die Sache offensichtlich klar: Aufgabe der Mieter.
Falsch, der MIeter hat nur keine Ansprüche gegen den Vermiter, aber keinerlei Nutzungs- oder Instandsetzungsverpflichtungen.
ZitatFalsch, der MIeter hat nur keine Ansprüche gegen den Vermiter, aber keinerlei Nutzungs- oder Instandsetzungsverpflichtungen. :
Kann sein. Aber es wurde doch verträglich vereinbart, dass der Mieter diese Instandsetzungsverpflichtung übernimmt:
Zitatund bei Defekt vom Mieter zu ersetzen :
Jetzt kann man sagen, diese Vereinbarung ist bzw. wäre unzulässig. Danach kann man sich fragen, sollte man jetzt ein Anwalt einschalten und gegen diese unzulässigen Verneinung anfechten oder einfach die defekte Maschine selbst austauschen?
Über die Gültigkeit solcher Klauseln haben wir hier schon häufiger diskutiert.
Es gibt Gerichtsurteile, die die unentgeltliche Überlassung einer Küche im Rahmen eines Mietvertrages erlauben.
Das heißt dann, dass für die Küche nicht das Mietrecht gilt, sondern die Vorschriften über die Leihe.
Was aber in keinem Fall wirksam ist, ist der Anteil, der den Mieter zum Austausch des Gerätes im Falle eines Defektes verpflichtet.
Wenn der Mieter keinen Stress mit dem Vermieter, dann kann er natürlich eine Ersatzmaschine einbauen. Diese Ersatzmaschine verbleibt aber im Eigentum des Mieters und kann von ihm beim Auszug ausgebaut und mitgenommen werden.
Der Vermieter hat unter keinen Umständen Anspruch darauf, dass die Ersatzmaschine in sein Eigentum übergeht, auch dann nicht, wenn es sich um eine gleich alte Maschine handelt.
Zitatdass bei einen Defekt der Mieter für Reparaturen übernehmen sollte, :
ZitatAber es wurde doch verträglich vereinbart, dass der Mieter diese Instandsetzungsverpflichtung übernimmt: :
Wie man lesen kann, wurde weder das eine noch das andere vertraglich vereinbart.
Das sinnloseste Argument überhaupt. Diverse Vereinbarungen, die Mieter unterschrieben haben, wurden von deutschen Gerichten für unwirksam erklärt, weil sie gegen geltende Gesetze verstoßen.ZitatIhr habt euch diese Vertrag zugestimmt und unterschieben oder? :
In diesem Fall hier sind es die Regelungen zur Kleinreparaturenklauseln, welche der Vermieter zu umgehen versucht. Solche Versuche gibt es, weil die Unwirksamkeit für Vermieter keine negativen Folgen hat. Manche Mieter werden sich aber wegen Unwissen, oder weil sie von Forumsusern verwirrt werden, an die ungesetzlichen Vereinbarungen halten.
Aus meiner Sicht ist die komplette Vereinbarung unwirksam, weil der Mieter bei Defekt ersetzen soll. In der Folge gilt normales Mietrecht, nachdem der Vermieter die vermieteten Gegenstände erhalten muss. Und vermietet sind sie natürlich, weil die Deklaration als unentgeltliche Leihe aus obigen Gründen unwirksam ist.
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