Wer zahlt: Vermieter, Mieter, Versicherung?

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)
Wer zahlt: Vermieter, Mieter, Versicherung?

Hallo,

einem Mieter ist beim Hochziehen des Rollladens der Rollladen gerissen und lässt sich nun nicht mehr öffnen.


Nun meine Frage, wer zahlt:

Vermieter
Mieter (durch Kleinreparatur)
Haftpflichtversicherung des Mieters (der Schaden ist dem Mieter ja beim Hochziehen passiert).


Es gibt im Mietvertrag die Kleinreparaturregelung.

Danke und Grüße

Janine04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2272 Beiträge, 704x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
Mieter (durch Kleinreparatur)


Ja, dürfte darauf hinauslaufen. Die Haftpflicht bemühen macht bei sowas in der Regel keinen Sinn. Zumindest nicht, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart hat.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9154 Beiträge, 4274x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung des Mieters zahlt maximal dann, wenn den Mieter ein Verschulden trifft. Das sehe ich jedoch nicht, solange der Mieter ganz normal das Ding benutzt hat. Bleibt also eine Kleinreparaturenklausel übrig. Dazu muss der Vermieter erstmal die Reparatur beauftragen und gegenüber dem Handwerker bezahlen. Sollte der Betrag von der Kleinreparaturenklausel abgedeckt sein und sollte diese auch noch gültig sein, kann er sich die Kosten dann vom Mieter wiederholen.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2455 Beiträge, 634x hilfreich)

guck mal hier: http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/ist-ein-defekter-rollladen-oder-rollladengurt-eine-kleinreparatur/

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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