Wer zahlt: Vermieter, Mieter, Versicherung?

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Wer zahlt: Vermieter, Mieter, Versicherung?

Hallo,

einem Mieter ist beim Hochziehen des Rollladens der Rollladen gerissen und lässt sich nun nicht mehr öffnen.


Nun meine Frage, wer zahlt:

Vermieter
Mieter (durch Kleinreparatur)
Haftpflichtversicherung des Mieters (der Schaden ist dem Mieter ja beim Hochziehen passiert).


Es gibt im Mietvertrag die Kleinreparaturregelung.

Danke und Grüße

Janine04

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
Mieter (durch Kleinreparatur)


Ja, dürfte darauf hinauslaufen. Die Haftpflicht bemühen macht bei sowas in der Regel keinen Sinn. Zumindest nicht, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung des Mieters zahlt maximal dann, wenn den Mieter ein Verschulden trifft. Das sehe ich jedoch nicht, solange der Mieter ganz normal das Ding benutzt hat. Bleibt also eine Kleinreparaturenklausel übrig. Dazu muss der Vermieter erstmal die Reparatur beauftragen und gegenüber dem Handwerker bezahlen. Sollte der Betrag von der Kleinreparaturenklausel abgedeckt sein und sollte diese auch noch gültig sein, kann er sich die Kosten dann vom Mieter wiederholen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

guck mal hier: http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/ist-ein-defekter-rollladen-oder-rollladengurt-eine-kleinreparatur/

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen