Wer zahlt bei Öffnung der Wohnung durch Schlüsseldienst in Abwesenheit des Mieters?

12. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Anna-Luise
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt bei Öffnung der Wohnung durch Schlüsseldienst in Abwesenheit des Mieters?

Welche Versicherung ist zuständig, wenn bei Abwesenheit des Mieters (z.B. Urlaub) die Wohnung unter Polizeiaufsicht vom Schlüsselnotdienst geöffnet werden muss, da die anderen Hausbewohner einen Wasserschaden vermuten, der letztlich keiner ist, sondern nur eine über Stunden durchlaufende Toilettenspülung, ausgelöst von einer den anderen Hausbewohnern unbekannten Vertrauensperson des Mieters, die in dessen Abwesenheit nach dem Rechten sieht?
Muss der Mieter die Rechnung für eine Schlossauswechslung in einem solchen Fall selbst zahlen, ist der Vermieter verantwortlich, die Haftpflichtversicherung der Vertrauensperson oder sogar die Hausratversicherung des Mieters, auch wenn in der Wohnung selbst kein weiterer Schaden entsteht (außer vielleicht hoher Wasserverbrauch)?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Anna-Luise,
das was bei dir passiert ist, nennen man unter Juristen ganz klassisch "Geschäftsführung ohne Auftrag". Dein Nachbar hat sich um deine Angelegenheiten gekümmert, ohne dass du ihn damit beauftragt hast. Da das ganze ja auch in deinem Interesse war und er eine Gefahr abwenden wollte, die von deiner Wohnung ausging, trägt er auf keinen Fall die Kosten dafür.

Wenn deine Vertrauensperson ein Verschulden für die dauerlaufende Klospülung trifft, kannst du das Geld von ihr zurückverlangen. Falls du das tust, bezweifele ich aber, dass du jemals wieder jemanden finden wirst, der auf deine Wohnung aufpaßt. Ob deine Vertrauensperson das ganze der Haftplicht melden will, kann ich nicht entscheiden. Ich glaube mal nicht, dass er oder sie einsehen wird, etwas unrechtes getan zu haben.

Ob deine Hausratversicherung für das Schloss aufkommt, steht in deinen Versicherungsbedingungen, die ich nicht kenne.

Dein Vermieter hat mit der ganzen Sache nichts zu tun.

Ich würde mich ganz freundlich bei deinem Nachbarn bedanken, da du keine Wasser-Nachzahlung bekommen wirst und auch die nächsten Wochen nicht mit einem Lüfter in der Wohnung leben mußt, der dein Badezimmer wieder trocken legt.

Grüße Sling.

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