Wer zahlt für neuen PVC Belag ??

3. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
abcdefgrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt für neuen PVC Belag ??

Mein Fußbodenbelag (PVC aus DDR Zeiten von 1970) ist sehr alt (43 Jahre), nicht mehr vollflächig verklebt, hebt sich an mehreren Stellen ab und Schmutz und Wasser kann dadurch in den Boden eindringen. Das Material ist spröde und rissig, z.T. aufgeschlitzt. Bei der Übergabe konnte man schon erkennen, dass die Böden alt sind.

Im Übergabeprotokoll steht deshalb: PVC alt

Nun möchte ich gerne das die PVC Böden durch neue ersetzt werden.

Ich habe mich erkundigt und folgendes gefunden.

ein Fußboden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 9 -10 Jahren (LG Wiesbaden 1 S 395/90 )hat. Der Austausch eines verschlissenen Fußbodens gehört mit zu den Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten (Az. 213 C 501 / 97), die der Vermieter je nach Zustand und Qualität des Fußbodens in regelmäßigen Abständen durchführen muss. Die Kosten hierfür darf der Vermieter dem Mieter nach einem Gerichtsurteil des OLG in Hamm (OLG Hamm RE WM 1991, 2 bzw. OLG Hamm, Az. 30 REMiet 3 / 90) nicht auferlegen. Auch nicht in Form einer Mieterhöhung.

Die Antwort der Wohnunggesnossenschaft:

Sehr geehrte Frau X

Am 30.4.2012 fand die Wohnungsübergabe für die von ihnen gemietete Wohnung in statt. Es wurde ein Übergabeprotokoll geschrieben, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten ist. Das Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.

Der Fußboden besteht aus PVC Belag und wurde als alt festgestellt. Es besteht also ein vertragsgerechter Zustand mit alten PVS Belag und ist kein Mangel.



-----------------
""




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)


Das stimmt so, der alte PVC ist vertragsgemässer Zustand. Wenn aus "alt" allerdings "kaputt" wird, muss der Vermieter ihn ersetzen.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

quote:
Wenn aus "alt" allerdings "kaputt" wird, muss der Vermieter ihn ersetzen.

Nein, "kaputt" ist offenbar vertragsgemäßer Zustand:
quote:
Das Material ist spröde und rissig, z.T. aufgeschlitzt.


Es gilt gemietet wie besehen - und offenbar für gut befunden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.488 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.