Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Nebenkosten-Abrechnung einer Wohnung in der ich letztes Jahr im Zeitraum April bis Ende Oktober gewohnt habe.
Im Deckblatt der Nebenkosten-Abrechnung (12 Seiten!!) werden die drei folgenden Posten zusammen gerechnet (Beträge hier gerundet):
A. Betriebs/Energiekosten: 300 Euro
B. Umlagefähige Betriebskosten (Ihr Anteil 214 Tage): 800 Euro
C. Grundsteuer (Ihr Anteil 214 Tage): 100 Euro
zu zahlende Summe: 1.200 Euro
Der Punkt A wird durch viele Abrechnung im Anhang aufgeschlüsselt und enthält u.a. Kosten für Warmwasser und Heizung (Grundkosten + Verbrauchskosten) sowie Wasser und Abwasser.
Der Punkt B enthält eine Auflistung von "zur Umlage auf evtl. Bewohner bestimmte Kosten":
1. Heizkosten und Wasser (Verteilt nach: "Ext. Heizkosten" <- was bedeutet das?); Gesamt 5.130 Euro; Ihr Anteil: 864 Euro
2. Niederschlagswasser
3. Allgemein Strom...
usw.
Mir stellen sich jetzt die folgenden Fragen:
1.
warum werden sowohl in A als auch in B Beträge für Heizung und Wasser fällig.
Die in A erschließen sich mir, da dort alles mit Zählerständen etc. erfasst und aufgeschlüsselt ist.
Die Kosten in B sind mir aber ein Rätsel..
Sind das etwa Kosten für den Betrieb des Hauses? Wie Heizung im Treppenhaus oder ähnliches?
Weil mein eigener Verbrauch ist ja in A bereits berechnet.
2.
wenn es sich bei B um umlagefähige allgemeine Betriebskosten halten sollte, dann erscheinen die mir ziemlich hoch. Über 5.000 Euro um ein Treppenhaus zu beheizen?? Ich glaube in dem Treppenhaus gibt es nichtmal Heizkörper.
Mein Anteil von 864 Euro wird in der Abrechnung einfach mittels 365/214 Tage für den Zeitraum umgerechnet, den ich dort gewohnt habe. Ich habe jedoch nur im Sommerhalbjahr dort gewohnt. Muss ich mich dann trotzdem an den Heizkosten, die ja im Winter anfallen, beteiligen? Ist das zulässig?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Viele Grüße
Werde ich in meiner NK-Abrechnung doppelt zur Kasse gebeten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Vermieter wohnte mit im Haus, in dem es nur 2 Wohnungen gab?
Eine Abrechnung muss nachvollziehbar sein. Was habt ihr im MV denn vereinbart? Wieviel qm insgesamt, wieviel qm deine Wohnung?
5000 € ist wohll der aktuellen Preiserhöhung geschuldet, aber ohne richtige Anhaltspunkte kann man das nicht beurteilten.
Hallo,
nein der Vermieter wohn nicht mit im Haus.
Das Haus hat 5 Stockwerke und entsprechend auch 5 Wohnparteien.
Die Quadratmeteranzahl steht im Mietvertrag nicht drin. Aber es waren etwa 65-70qm.
Der Vertrag ist von Haus&Grund und dort steht ungefähr folgendes:
§ 7 Betriebskosten
Der Mieter trägt die Betriebskosten gem. SS 1 Abs. 1 und 2 der Betriebskostenverordnung sowie der Heizkostenverordnung. Neben der Miete werden daher alle in der Betriebskostenverordnung in der jeweiligen Fassung genannten und auf dem Mietgrundstück anfallenden Betriebskosten auf den Mieter umgelegt und durch Vorauszahlungen erhoben, es sei denn, es wurde eine Betriebskos-tenpauschale vereinbart. Die Betriebskostenverordnung ist Bestandteil des Mietvertrages (siehe S. 17)
Dazu gehören insbesondere:
Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (z. B. Grundsteuer)
Kosten für Wasserversorgung, Entwässerung und Zählermiete
Kosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung sowie Legionellenprüfung, Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Warmwassergeräten (zusätzlich gilt § 17)
Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
Die Kosten der Straßenreinigung
Die Kosten der Müllbeseitigung
Die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Die Kosten der Gartenpflege
Die Kosten der Beleuchtung außerhalb der Mieträume
Die Kosten der Schornsteinreinigung und Immissionsschutzmessungen (soweit nicht in c enthalten)
Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung
Die Kosten für den Hauswart (ausgenommen Instandhaltungen und -setzungen)
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantenne/Satellitenanlage als monatlicher Festbetrag
Die Kosten des Breitbandkabelanschlusses
Die Kosten des Betriebs der Einrichtung für eine Wäschepflege
Sonstige Betriebskosten gem. § 2 Ziff. 17 BetrKV (siehe S. 18)
Wartung von Rauchwarnmeldern, Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen.
Wartung Elektroinstallationen
Dachrinnenreinigung
Überprüfung der Blitzschutzanlage
Wartungskosten für Klima- und Lüftungsanlagen
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Aus der Nebenkostenabrechnung müssen die Gesamtquadratmeter der Liegenschaft, die qm deiner Wohnung, und es muss der Abrechnungsschlüssel erkennbar sein. Eventuell kannst du die Abrechnung ja mal hier einsetzen, per Link, aber bitte Real Daten, wie Name, Straße und Stadt unkenntlich machen.
Heizkosten müssen verbrauchsabhängig berechnet werden.
Aus der Nebenkostenabrechnung müssen die Gesamtquadratmeter der Liegenschaft, die qm deiner Wohnung, und es muss der Abrechnungsschlüssel erkennbar sein. Eventuell kannst du die Abrechnung ja mal hier einsetzen, per Link, aber bitte Real Daten, wie Name, Straße und Stadt unkenntlich machen.
Heizkosten müssen verbrauchsabhängig berechnet werden.
Hallo,
ja, hier habe ich die NK-Rechnung zum download:
https://www.dropbox.com/scl/fi/3xauq3r6vpykgfx3av0bt/Nebenkotenabrechnung.pdf?rlkey=1pv84w8da87ksy3x8tth183n8&dl=0
Würde mich freuen, wenn ihr da einen Blick drauf werfen könntet.
Finde das ganz schön kompliziert....
Ja, Du wirst bezüglich der Heizkosten doppelt zur Kasse gebeten:
Richtig wäre:
1. Heizkosten = 289,72
2. Betriebskosten 214/365 von 536,82 = 314,73
3. Grundsteuer = 104,48
wobei 1.401,09 - 864,27 = 536,82 (siehe 2.)
Gesamtkosten: 708,93€
Erstattung; 551,07€
Im Übrigen ist die Abrechnung OK.
Zitat1. Heizkosten = 289,72 :
Ne, das ist doch das Wasser ?
ZitatNe, das ist doch das Wasser ? :
Nö, es ist wie hh sagte.
In Blatt 7 der verlinkten Abrechnungsunterlagen ist es doch nachzulesen
179,85 Eur Wasser/Abwasser samt Erfassung/Verteilung/Abrechnung
109,87 Eur Heizung/Warmwasserbereitung samt Erfassung/Verteilung/Abrechnung
-----------------------------
289,72 Euro Gesamt Nutzeranteil/Nutzerzeitraum 01.04.22 - 31.10.22
Der Vermieter hat halt mit "A) Betriebs/Energiekosten" eine blöde Überschrift dafür gewählt und offensichtlich bei seiner Abrechnung an seinen Mieter nicht bedacht, dass diese Kostenposition (864,27 Eur für den gesamten Abrechnungszeitraum) in den vom Verwalter aufgelisteten Gesamtkosten der Nutzungseinheit bereits enthalten ist.
ZitatNe, das ist doch das Wasser ? :
Stimmt, ich hatte die Energiekosten fälschlich als Heizkosten eingeordnet. Es handelt sich aber um die Energiekosten für die Erwärmung des Warmwassers.
Aber wo ist denn dann die Heizkostenabrechnung?
ZitatAber wo ist denn dann die Heizkostenabrechnung? :
Das sind (vermutlich) die 864,27 € id Einzelabrechnung. Heizung und Wasser.
ZitatZitat (von Solan196): :
Ne, das ist doch das Wasser ?
Stimmt, ich hatte die Energiekosten fälschlich als Heizkosten eingeordnet. Es handelt sich aber um die Energiekosten für die Erwärmung des Warmwassers.
Aber wo ist denn dann die Heizkostenabrechnung?
Also ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass die Warmwasser und Heiz-Kosten in der Position 1. mit den 289,72 Euro enthalten ist, denn:
diese 289,72 setzen sich zusammen aus:
den Betriebskosten: 179,85
und Energiekosten: 109, 87 (siehe Seite 7)
Die 109,87 Euro tauchen auf Seite 11 wieder auf und dort wird klar, dass es sich um meinen tatsächlichen Verbrauch handelt. In der Spalte rechts: Ihre Abrechnung / Ihre Einheiten stehen bei den Verbrauchskosten die Einheiten 6,24 Kubikmeter Warmwasser und 98 Einheiten Heizung.
Auf Seite 8 tauchen diese Werte 6,24 und die 98 wieder auf und werden mit den, in der Wohnung abgelesenen Zählerwerten, in Zusammenhang gebracht.
Ich weiß noch wie ich mit dem Vermieter die Heizelemente abgelesen habe und die Zahlen 7, 16, 2 und 5 auf einen Zettel notiert habe, habe sogar ein Fotos davon.
Also würde ich annehmen, dass meine Heizkosten bei 4,74 Euro liegen (Seite 11).
Die unter "Kosten für Warmwasser" aufgeführten 14,40 und 19,73 sind die Energiekosten für die Erwärmung des Wassers.
Das wird auf der vorhergehenden Seite 10 im unteren Abschnitt klar.
Mir ist aber weiterhin völlig schleierhaft woher dieser Posten "Heizkosten und Wasser" auf Seite 2 mit 864,27 Euro kommen soll!
-- Editiert von User am 19. September 2023 22:39
-- Editiert von User am 19. September 2023 22:41
Seht ihr das auch so wie ich??
Oder versteht jemand woher die 864 Euro kommen sollen?!
ZitatSeht ihr das auch so wie ich?? :
Nach erneuter Prüfung stimme ich Dir zu, wobei man die Heizkosten nicht auf Seite 7, sondern auf Seite 10 findet.
ZitatOder versteht jemand woher die 864 Euro kommen sollen?! :
Das sind die Jahreskosten für die Wohnung, d.h. einschl. der Kosten für Vor- und Nachmieter.
„Das sind die Jahreskosten für die Wohnung, d.h. einschl. der Kosten für Vor- und Nachmieter."
Also mein Verbrauch der in Position 1 schon berechnet wurde plus die Verbräuche der vor und nachmieter?
Dann sollte ich da wohl mal Einspruch einlegen. ?!
ZitatAlso mein Verbrauch der in Position 1 schon berechnet wurde plus die Verbräuche der vor und nachmieter? :
Richtig.
ZitatDann sollte ich da wohl mal Einspruch einlegen. ?! :
Ja, richtig.
Dabei kann man direkt die korrekte Berechnung durchführen und den in Antwort#6 genannten Betrag zurückfordern.
Habe dem Vermieter nun ein Schreiben geschickt.
Werde berichten, was daraus wird.
Vielen Dank soweit schonmal für die Unterstützung eurerseits!! Wirklich toll!
Hallo zusammen,
hier nun die versprochene Rückmeldung:
Der Vermieter hat, nach Konsultation der Hausverwaltung, den Fehler eingeräumt und mir nun ca. 550 Euro überwiesen.
Ganz herzlichen Dank für eure Unterstützung nochmal!!
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