Hallo,
nach 18 Jahren wohnen zur Miete, in einer Genossenschaftswohnung, sind die dazumal eingebauten Sanitäranlagen, sprich: Badewanne, WC und Waschbecken, nicht mehr in dem ansehnlichen Zustand, wie damals.
Die Badewanne ist schon etwas "blind", die Toilette durch sehr kalkhaltiges Wasser (Köln) nicht mehr so schön anzusehen, das Waschbecken hat hier und da, leichte Macken.
Ist es Sache des Vermieters oder des Mieters, neue Sanitäranlagen einzubauen ?
Liebe Grüße
caschmi
Werden Sanitäranlagen erneuert durch Vermieter ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
P.S. Ich will nicht ausziehen, nur ein ansehnliches Bad.
caschmi
Hallo Caschmi,
die Sanitären Anlagen sind Bestandteil der Mietsache. Für deren (Ab-) Nutzung wird ja die Miete gezahlt. Dies allerdings nur im Rahmen der "normalen" Nutzung. Hier liegt häufig ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Auch im Bezug auf die Notwendigkeit von Ersatz kann die Meinung auseinandergehen. Alleine der optische Eindruck ist nicht unbedingt maßgeblich. Gerade bei Genossenschaftswohnungen kann es sein, dass der Austausch verweigert wird, solange man in der Badewanne noch keine empfindlichen Körperteile aufscheuert ;-)).
Ein Versuch lohnt aber in jedem Fall. Wenn man hartnäckig ist, kann man viel erreichen. Am besten ist, man bezieht sich nicht auf die Optik, sondern eher auf potentielle Verletzungsmöglichkeiten, Wasserschäden oder ähnliches.
Thomas
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Hallo Thomas,
danke für die freundliche schnelle Antwort, na dann werde ich mein Glück mal versuchen.
Liebe Grüße
caschmi
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