Werte ablesen nach Auszug

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hamburg-Ost
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Werte ablesen nach Auszug

hallo

habe da mal eine frage an euch experten ;-)

Follgender fall

Mieter ist aus der wohnung ausgezogen in der wohnung hängen an den Heizkörpern Verdunstungszähler die eigentlich noch abgelesen werden müssen (ist keine Zwischenablesung da der auszugsmonat genau mit dem normalen ablesemonat übereinstimmt) Mieter wäre gerne bei der Ablesung dabei (kann er dies verlangen?) und welche frist hat der Vermieter diese dinger abzulesen wie auch die weiteren werte wie wasser und Heizöl? Vermieter stellt sich seit tagen "tot" ....

Da ich nicht mehr in die wohnung kann kann er da ja jetzt die heizkörper aufdrehen auf meine kosten ... und kostet nicht auch das warme wasser was derzeit in Haus verbraucht wir anteilig mein Heizöl ?

Ich weiß ja nicht wie lange er die sache noch hinziehen will gibt es da irgendwelche fristen bis wann er abgelesen haben muß?

Danke für die Hilfe

H-O

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Hamburg-Ost
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das liest doch nicht der Vermieter ab, sondern die Abrechnungsfirma.


das ist mir klar aber er muß diese ja mal bestellen das sie zum ablesen kommen hat er da eine frist? Denn eigentlich ist das abrechnungsjahr auch zuende und er müsste ablesen lassen. Sind aber nicht im Guten auseinander und nur er selbst wohnt noch im Haus ich habe halt angst das er erst in einigen monaten ablesen lässt


und kann ich verlangen am tag der ablesung dabei zu sein den diesen verdunstungsdingern draue ich nicht ...

-- Editiert am 15.06.2009 10:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
hat er da eine frist?
Nein

quote:
Denn eigentlich ist das abrechnungsjahr auch zuende und er müsste ablesen lassen.
Wenn der Wärmedienst einen Vertrag hat, muss er nicht extra zum Ablesen bestellt werden.

quote:
habe halt angst das er erst in einigen monaten ablesen lässt
Ist aus vorgenanntem Grund eher unwahrscheinlich.

quote:
keine Zwischenablesung da der auszugsmonat genau mit dem normalen ablesemonat übereinstimmt
So dicht am Ende Abrechnungszeitraum ist eine Ablesung der Verdunsterröhrchen aus technisch-physikalischen Gründen ohnehin nicht sinnvoll.
quote:
Mieter wäre gerne bei der Ablesung dabei (kann er dies verlangen?)
Wenn er bereits ausgezogen ist und die Schlüssel übergeben hat m.E. nicht. Aber warum hat denn der Mieter bei Auszug nicht selbst abgelesen und vergleicht anschließend die Werte mit der Jahresablesung? Bei den sommerlichen Temperaturen dürfte der Unterschied ja nicht sehr groß, wenn überhaupt messbar sein.

quote:
und welche frist hat der Vermieter diese dinger abzulesen wie auch die weiteren werte wie wasser und Heizöl?
nach Heizkostenverordnung keine. Mietrechtlich muss der Vermieter einmal jährlich abrechnen und der Abrechnungszeitraum darf max. 12 Monate betragen.

quote:
Vermieter stellt sich seit tagen "tot" ....
Vielleicht ist er das auch, oder ist im Urlaub ...

quote:
Da ich nicht mehr in die wohnung kann kann er da ja jetzt die heizkörper aufdrehen auf meine kosten ...
Bei den sommerlichen Temperaturen dürfte auch bei voll aufgedrehten Thermostaten kaum geheizt werden ...

Noch eine Frage hinterhergeschoben: natürlich könnte der Vermieter in Deiner ehem. Wohnung volle Pulle heizen und das warme Wasser laufen lassen. Aber was bringt ihm das? Die Verbrauchskosten zahlst zwar dann Du und Du ärgerst Dich, aber für den Vermieter ist das ein durchlaufender Posten, weil das muss er auch an die Lieferanten bezahlen. Verdienen tut er nix dran. Im Gegenteil, da er ja auch mit mind. 30% an den Grundkosten beteiligt ist würde eine extreme Verbrauchssteigerung in Deiner ehem. Wohnung auch zu einer Grundkostensteigerung bei Deinem Vermieter führen. So blöd kann eigentlich kein Vermieter sein.


-- Editiert am 15.06.2009 11:13

-- Editiert am 15.06.2009 11:14

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