Mieter A zieht aus.
bisheriges Miethaus bietet keinen Abstellplatz, so
stellt er seinen Sperrmüll er auf dem Nachbargrundstück
B ab.
Wer ist nun für die Entsorgung zuständig ? [Müll gehört demjenigen, wo der Müll steht.]
A, Haus B, oder Vermieter von A ?
Wessen Müll
quote:
von icecycle am 21.03.2013 12:44
Mieter A zieht aus. (...) so stellt er [color=red]seinen[/color] Sperrmüll (...) Wer ist nun für die Entsorgung zuständig ? (...) A, Haus B, oder Vermieter von A ?
A, es ist nämlich der Müll von A
quote:
von icecycle am 21.03.2013 12:44
[Müll gehört demjenigen, wo der Müll steht.]
Seltsame Ansicht. Wenn das so ist, dann werfe ich meinen Müll bei dir in den Hof!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
Da A ja nicht dein Mieter ist mußt du dessen Vermieter auffordern, den Müll zu beseitigen. Das wird der dann tun und A die Kosten auferlegen oder A auffordern es zu tun. Aber ersteres wäre der sinnvollere Weg.
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von Anjuli123 am 21.03.2013 13:24
Da A ja nicht dein Mieter ist mußt du dessen Vermieter auffordern, den Müll zu beseitigen. Das wird der dann tun und A die Kosten auferlegen oder A auffordern es zu tun. Aber ersteres wäre der sinnvollere Weg.
Woran erkennst du welche Position in diesem Fall der Threadersteller hat?
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
Icycle ist schon lange hier.
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quote:
Da A ja nicht dein Mieter ist mußt du dessen Vermieter auffordern, den Müll zu beseitigen.
Wenn ich der Vermieter von A wäre, würde ich einer Aufforderung von Nachbar B, den Müll zu entsorgen, nicht nachkommen.
Was habe ich als Vermieter mit dem Müll meines Mieters auf dem Nachbargrundstück zu tun?
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Der Nachbar hat noch weniger damit zu tun, der kann ja eigentlich noch nicht mal die Verzugsanschrift des Mieters kennen. Na gut, dann bleibt halt noch die Möglichkeit, das Ordnungsamt zu informieren, denen mitzuteilen, wem der Müll gehört. Die werden dann entweder rausfinden, wo der Mieter jetzt wohnt, oder, wenn der sich noch nicht umgemeldet hat, werden dann auch beim Vermieter von A aufschlagen, um das zu erfahren. Denke ich.
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quote:
Wenn das so ist, dann werfe ich meinen Müll bei dir in den Hof!
Ich auch.
quote:
Was habe ich als Vermieter mit dem Müll meines Mieters auf dem Nachbargrundstück zu tun?
Nichts
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Na gut, dann bleibt halt noch die Möglichkeit, das Ordnungsamt zu informieren, denen mitzuteilen, wem der Müll gehört.
Der Schuss kann nach hinten losgehen, für den VM. Wird Müll über den VM abgerechnet wir er wohl wem dann in Rechnung gestellt ?
Da interessiert niemanden wo der Schmutzfink nun haust.
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[Müll gehört demjenigen, wo der Müll steht.]
> Für die Stadtverwaltung gilt es: derjenige hat den
Müll, der vor seinem Grundstück (auf dem Bürgersteig) steht, zu beseitigen.
Hier handelt es sich aber um Privatgrundstück. Ob Ordnungsamt sich da einmischen würde ?
quote:
Was habe ich als Vermieter mit dem Müll meines Mieters auf dem Nachbargrundstück zu tun?
Eben ist hier die Frage, ob ein Vermieter für das FehlVERHALTEN eines [Ex-]Mieters zu haften hätte, und
auf welche Grundlage ?
quote:
Na gut, dann bleibt halt noch die Möglichkeit, das Ordnungsamt zu informieren, denen mitzuteilen, wem der Müll gehört. Die werden dann entweder rausfinden, wo der Mieter jetzt wohnt,
Da sich der Müll nun auf einem Privatgrundstück (Nachbar B) befindet, hat das Ordnungsamt damit absolut nichts zu tun.
Das ist jetzt das Problem von Nachbar B.
Dieser muss nun den Verursacher ausfindig machen und von diesem verlangen, dass der Müll entsorgt wird.
Alternativ den Müll selber entsorgen und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.
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quote:
Der Schuss kann nach hinten losgehen, für den VM. Wird Müll über den VM abgerechnet wir er wohl wem dann in Rechnung gestellt ?
Das würde ich in diesem Fal nicht sehen, da der Mieter seinen Müll auf das Privatgrundstück eines Nachbar entsorgt hat. Da dürfte es jetzt wohl nur einen Problem zwischen dem Müllentsorger und dem Grundstückseigentümer sein.
Wenn jetzt Mieter den Bürgersteig vor dem Haus mit Müll zustellen, da z.B. nicht genügend Mülltonnen vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, dann sehe ich auch Probleme auf den Vermieter zukommen, wenn man nicht genau sagen kann, wer denn nun den Müll dort abgeladen hat.
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Je nach Art der Abfälle könnte sogar § 326 StGB
ins Spie kommen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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