Hallo erst mal,
ich habe von meinem Mitbewohner kurzfristig erfahren, das er nächsten Monat auszieht allerdings hat er weder eine Kündigung beim Vermieter eingereicht noch würde er die Kündigungsfrist einhalten. Er ist zwar bemüht einen Nachmieter zu finden allerdings glaube ich nicht das er das so kurzfristig schaffen wird, zudem wir vorgestern noch einen Rohrbruch hatten und ich auch in 3 Monaten ausziehen werde. Außerdem möchte der Vermieter keinen weiteren Studenten im Haus haben und sich seine Mieter
am liebsten selbst aussuchen. Nun würde es mich interessieren ob ich verpflichtet bin die kompletten Kosten der Wohnung zu übernehmen wenn sich mein Mitbewohner einfach aus dem Staub macht. Wir sind beide Hauptmieter der Wohnung und der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Danke im voraus!
-----------------
""
Wg Mitbewohner zieht ohne Kündigung aus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da beide Hauptmieter der Wohnung sind, haftet jeder für die gesamte Miete - und nicht nur für 'seine' Hälfte.
Der Vermieter kann es sich also leicht machen und die Miete - sollte der Mitbewohner nicht zahlen - bei dem verbleibenden Mieter einfordern.
Die undankbare Aufgabe, sich den Mietanteil des Mitbewohners von diesem zurück zu holen, bleibt an dem verbliebenen Mieter hängen.
-----------------
" "
Vielen Dank,
Wie stehen denn die Chancen in diesem Fall mein Geld von meinem Mitbewohner (der im Moment Arbeitslosengeld 2 bezieht) zurück zu bekommen?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da hilft wohl bloß ein Blick in die Kristallkugel. Hast du eine?
Mach ihm erstmal klar, dass, wenn er das so durchzieht, einige Kosten auf ihn zukommen können. Wenn du auch in drei Monaten ausziehen willst, was hindert euch beide daran, eine schriftliche, von Beiden unterschriebene Kündigung an den Vermieter zu schicken? Bis zum Ende der Mietzeit, das wäre dann Ende November, seit ihr beide für die Mietzahlung verantwortlich. Wenn dein Mitbewohner sich drückt, mußt du die Zahlungen notfalls von ihm einklagen. Dann kommen zusätzlich noch Anwalts- und Gerichtskosten auf ihn zu.
quote:
allerdings hat er weder eine Kündigung beim Vermieter eingereicht
Das würde auch nichts nutzen. Wenn ihr beide im MV steht, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Eine Einzelkündigung wäre unwirksam.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten