Wg Mitbewohner zieht ohne Kündigung aus

7. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mikesch91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wg Mitbewohner zieht ohne Kündigung aus

Hallo erst mal,

ich habe von meinem Mitbewohner kurzfristig erfahren, das er nächsten Monat auszieht allerdings hat er weder eine Kündigung beim Vermieter eingereicht noch würde er die Kündigungsfrist einhalten. Er ist zwar bemüht einen Nachmieter zu finden allerdings glaube ich nicht das er das so kurzfristig schaffen wird, zudem wir vorgestern noch einen Rohrbruch hatten und ich auch in 3 Monaten ausziehen werde. Außerdem möchte der Vermieter keinen weiteren Studenten im Haus haben und sich seine Mieter am liebsten selbst aussuchen. Nun würde es mich interessieren ob ich verpflichtet bin die kompletten Kosten der Wohnung zu übernehmen wenn sich mein Mitbewohner einfach aus dem Staub macht. Wir sind beide Hauptmieter der Wohnung und der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Danke im voraus!



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Da beide Hauptmieter der Wohnung sind, haftet jeder für die gesamte Miete - und nicht nur für 'seine' Hälfte.
Der Vermieter kann es sich also leicht machen und die Miete - sollte der Mitbewohner nicht zahlen - bei dem verbleibenden Mieter einfordern.
Die undankbare Aufgabe, sich den Mietanteil des Mitbewohners von diesem zurück zu holen, bleibt an dem verbliebenen Mieter hängen.

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#2
 Von 
Mikesch91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,

Wie stehen denn die Chancen in diesem Fall mein Geld von meinem Mitbewohner (der im Moment Arbeitslosengeld 2 bezieht) zurück zu bekommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Da hilft wohl bloß ein Blick in die Kristallkugel. Hast du eine?

Mach ihm erstmal klar, dass, wenn er das so durchzieht, einige Kosten auf ihn zukommen können. Wenn du auch in drei Monaten ausziehen willst, was hindert euch beide daran, eine schriftliche, von Beiden unterschriebene Kündigung an den Vermieter zu schicken? Bis zum Ende der Mietzeit, das wäre dann Ende November, seit ihr beide für die Mietzahlung verantwortlich. Wenn dein Mitbewohner sich drückt, mußt du die Zahlungen notfalls von ihm einklagen. Dann kommen zusätzlich noch Anwalts- und Gerichtskosten auf ihn zu.

quote:
allerdings hat er weder eine Kündigung beim Vermieter eingereicht


Das würde auch nichts nutzen. Wenn ihr beide im MV steht, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Eine Einzelkündigung wäre unwirksam.

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