Wg Untermieter kündigen

30. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb429479-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wg Untermieter kündigen

Hallo ihr lieben,
Ich bin am 1.9 mit einem guten Freund zusammen in eine Wohnung gezogen. Im Hauptmietvertrag stehe ich als Hauptmieter und der Freund als Untermieter. Diesem möchte ich jetzt gerne kündigen weil es um ehrlich zu sein unerträglich ist mit ihm zusammen zu wohnen. Wir haben damals einen Zusatzvertrag abgeschlossen wo drin steht, dass ich zum ersten eines Monats kündigen muss und der Gekündigte dann noch drei Monate in der Wohnung wohnen kann. Meine Frage ist jetzt ob ich bei der Kündigung irgendetwas beachten muss damit diese drei Monate eingehalten werden?
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Mit freundlichen grüßen
Anna

-- Editiert von Moderator am 30.11.2015 16:06

-- Thema wurde verschoben am 30.11.2015 16:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist jetzt ob ich bei der Kündigung (Kündigung Mietvertrag Muster ) irgendetwas beachten muss damit diese drei Monate eingehalten werden?

Egal was ihr in der Vereinbarung formuliert habt, es gilt § 573 BGB , solange keine Ausnahme nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegt. Du benötigst also wahrscheinlich einen der Kündigungsgründe aus § 573 BGB . Nach § 573a Abs.2 BGB könntest du vermutlich auch ohne Grund kündigen, allerdings ist die Kündigungsfrist für dich dann 6 Monate (3 Monate aus § 573c BGB +3 Extramonate).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb429479-45):
Im Hauptmietvertrag stehe ich als Hauptmieter und der Freund als Untermieter.


Wirklich als Dein Untermieter?

Oder unter Deinem Namen als Mieter?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb429479-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wirklich als Mein Untermieter. Mein Vermieter hat mir das damals ans Herz gelegt das so zu machen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb429479-45):
Ja wirklich als Mein Untermieter. Mein Vermieter hat mir das damals ans Herz gelegt das so zu machen


Dann mußt Du die gesetzlichen Bestimmungen, wie jeder Vermieter, denn das bist Du für Deinen Untermieter, beachten.

Die entsprechenden Paragrafen hat cauchy schon genannt.

1x Hilfreiche Antwort

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