Habe mit Hausmeister nach Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht in dem die Malerarbeiten im Flur bemägelt wurden
Jetzt kam Post vom Vermieter das er ein
Maler beauftragt hat die ganze Whg.zu streichen.Im Protokoll wurde nur der Flur beanstandet.Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden.
-- Editier von froschauge am 02.07.2015 21:08
Whg. Übergabe Protokoll
2. Juli 2015
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Frage vom 2. Juli 2015 | 21:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Whg. Übergabe Protokoll
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#1
Antwort vom 2. Juli 2015 | 22:00
Von
Status: Gelehrter (10411 Beiträge, 4620x hilfreich)
Zitat:Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden.
Einem Übergabeprotokoll kommt ein recht hoher Beweiswert zu, aber auch danach können noch Mängel beanstandet werden. Was nicht bedeutet, dass die Forderungen des Vermieters berechtigt sind. Um das einzuschätzen, fehlen die Informationen. Wann bist du ausgezogen und wann kamen die Forderungen, was stand wortwörtlich im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen und was stand wortwörtlich im Übergabeprotokoll? Wurdet ihr vom Vermieter aufgefordert, die Malerarbeiten durchzuführen? Wie wurde die Wohnung bei eurem Einzug übergeben?
Die Antworten auf die Fragen können helfen, um eine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Forderungen abzugeben.
#2
Antwort vom 2. Juli 2015 | 22:01
Von
Status: Unbeschreiblich (128226 Beiträge, 40955x hilfreich)
Zitat:Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.
Das man einen Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt X festhält,üblicherweise bezogen auf sichtbare Mängel
Zitat:Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden.
Selbstverständlich, z.B versteckte Mängel
Kommt aber auch stark auf die Inhalte und Formulierungen an.
Was hat Dich veranlasst die Mängel nicht zu beseititgen?
Was für Mängel sind das genau?
Sind die Klauseln für die Schönheitsreparaturen und Auszugsrenovierung gültig?
Hat der Vermieter die beseitigung der Mängel angemahnt?
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