Whg übergeben, kein Protokoll, wie gehts weiter?

1. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)
Whg übergeben, kein Protokoll, wie gehts weiter?

Hallo Zusammen,

wir haben die Wohnung übergeben - unrenoviert und ohne Schönheitsrep. - und die Vermieterin hat sich - auf Anraten ihres Haus&Grund Anwalts geweigert ein Ü-Protokoll zu unterzeichnen. Zumindest hat sie die Übergabe der Schlüssel sowie die Ablese-Werte gegen gezeichnet.
Sie hat angekündigt direkt am Montag würde vom Anwalt ein Brief ins Haus flattern (ist seit mehr als einer Woche nicht passiert) und wir fühlen uns aufgrund der Rechtslage (Whg unrenoviert übernommen, starre Endrenovierungsklausel) sicher.
Wir haben unabhängig davon auch die NK-Abrechnung aus 2014 moniert und im gleichen Brief angekündigt, sollten die bemängelten Posten auch in der 2015er Abrechnung sein, würden wir diese auch monieren.
Bisher hat es keine Korrektur bzw Stellungnahme von ihrer Seite gegeben.
Ich frage mich jetzt folgendes:
Zum einen wielange hat sie Zeit um die Abrechnung nochmal zu prüfen? Macht eine Fristsetzung Sinn? Wir haben am 6.8. moniert.
Und zum anderen macht es Sinn - aufgrund des fehlenden Anwalt-Briefes - eine Teilzahlung der Kaution zu verlangen mit Fristsetzung? Ich habe überlegt eigenmächtig den Mietvertrag "auseinander" zu nehmen und die jeweiligen Urteile dagegen zu halten. Um ihr quasi zu zeigen "schau, deswegen sind die Passagen aus dem MV unwirksam und wir müssen weder renovieren noch SR erledigen". Sie kann ja dann ihren Anwalt fragen und der wird das hoffentlich bestätigen. Macht das Sinn, um sie schneller in die Frist nehmen zu können?
Teilzahlung deswegen, weil wir ja a) auch in der neuen Abrechnung keine Nachforderung erwarten, da auch nach einer ausstehenden Korrektur wir eigentlich Geld zurück kriegen und b) wir eben wirksam keine weiteren Pflichten in der Whg hatten.

Mir ist klar, dass wir auch im Unrecht sein können, aber ich würde gern mal den theoretischen Teil durchspielen, wir hätten in allen Punkten recht (ja ich weiß, das entscheidet am Ende ein Richter). Aber mal hypothetisch, was denkt ihr, wie wir sinnvoll vorgehen können um größtmöglichen und sinnvollen Druck auszuüben um das Ganze endlich zum Abschluss zu bringen.

Zur Info: Die Vermietern ist Ü80 und daher sicher nicht in der Lage selbst alles zu googlen bzw wird sie sich auf ihren Anwalt verlassen. Den müssen wir also indirekt davon überzeugen (durch Briefe an die VM), dass wir im Recht sind.

Versteht mich nicht falsch, mir ist immer klar, dass Recht nur der hat, der auch Recht gesprochen bekommt. Ich möchte hier lediglich eine "was wäre wenn" Konstellation besprechen. Da würde es mir sehr helfen, wenn ihr Ideen habt.

Danke euch und einen schönen Tag an alle.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Zum einen wielange hat sie Zeit um die Abrechnung nochmal zu prüfen? Macht eine Fristsetzung Sinn? Wir haben am 6.8. moniert.


Für die Abrechnung von 2014 hat die Vermieterin bis 31.12.2015 Zeit. Erst danach kann sie keine Nachforderungen mehr stellen.

Zitat:
Und zum anderen macht es Sinn - aufgrund des fehlenden Anwalt-Briefes - eine Teilzahlung der Kaution zu verlangen mit Fristsetzung?


Das könntet Ihr natürlich tun, doch da kommt ein Brief vom H&G-Anwalt zurück, dass die Vermieterin bis zu 6 Monate Zeit hat, die Schäden zu prüfen.

Denn nur Schönheitsreparaturen müsst Ihr nicht ausführen. Sollte es sich dabei um von Euch verursachte Schäden handeln, sieht die Sachlage ganz anders aus und Ihr seit in der Haftung.

Zitat:
wir haben die Wohnung übergeben - unrenoviert und ohne Schönheitsrep. - und die Vermieterin hat sich - auf Anraten ihres Haus&Grund Anwalts geweigert ein Ü-Protokoll zu unterzeichnen.


Den Zustand der Wohnung habt Ihr aber selbst gerichtsfest mit Zeugen dokumentiert? Sonst geht der Schuss möglicherweise nach hinten los. Da kam dann ein Zeuge der Vermieterin und hat den Zustand festgestellt.

Zitat:
Aber mal hypothetisch, was denkt ihr, wie wir sinnvoll vorgehen können um größtmöglichen und sinnvollen Druck auszuüben um das Ganze endlich zum Abschluss zu bringen.


Ihr könnt mal eine Frist setzen und versuchen die Kaution zurückzubekommen. Ihr solltet sonst die Füße 6 Monate nach Auszug still halten. So lange kann die Vermieterin noch Schäden geltend machen. Denn beim Anwalt war sie schon im Vorfeld und die Abwicklung der Kautionsabrechnung wird vermutlich auch der RA vom H&G machen.

Und die kennen sich mit der Gesetzeslage aus und ein AG muss sich nicht an das zitierte BG-Urteil halten. Schnell zum Abschluss bringt man so etwas, indem man mit den Vermietern einen Absprache trifft. Ihr könnt das Gooooglen zwar machen, doch das ersetzt nicht die Erfahrung mit der Ansicht des jeweiligen Amtsgericht. Und diese Vorgehensweise spart weder Zeit noch Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Für die Abrechnung von 2014 hat die Vermieterin bis 31.12.2015 Zeit. Erst danach kann sie keine Nachforderungen mehr stellen.

Sie hat die Abrechnung ja schon gemacht und wir haben diverse Punkte moniert. Heißt das, dass Sie auch dafür bis Ende des Jahres Zeit hat? Oder ist ein Widerspruch was anderes als das normale "Warten auf die Erstellung"?

Zitat (von Ver):
Das könntet Ihr natürlich tun, doch da kommt ein Brief vom H&G-Anwalt zurück, dass die Vermieterin bis zu 6 Monate Zeit hat, die Schäden zu prüfen.

Das verstehe ich so, dass - weil sie das Protokoll nicht unterschrieben hat - sie nun 6 Monate lang alles mögliche noch versuchen kann um Mängel anzuzeigen?
Es gibt keine von uns verursachten Schäden. Die Whg war 10 Jahre bewohnt, wurde mind. 13 Jahre nicht renoviert. Entsprechend "verwohnt" ist die Wohnung natürlich, aber unterstellen wir einfach mal ein Richter würde das als regulären Gebrauch ansehen. Dann könnte sie doch lediglich sagen, es ist nicht renoviert und SR wurden auch nicht gemacht und wir würden sagen, ja genau, müssen wir auch nicht.
Klar, du hast natürlich recht, wenn sie sich pauschal 6 Monate Zeit lassen kann, muss man das im worst case abwarten.
Ich würde aber mal auch unterstellen, dass sie die Whg neu vermieten will, sie müsste sie also renovieren lassen (ob vom Fach oder durch den nächsten Mieter ist ja erstmal egal schätze ich). Dann wiederum kann sie ja nicht nach 6 Monaten sagen, da war noch dies und das, weil ja längst wer anders drin wohnt, oder? Wie läuft sowas in der Praxis? Habt ihr da Erfahrungen gemacht?

Ja, alles ist dokumentiert mit zahlreichen Fotos. Sie hatte Zeugen und wir auch.

Also gut, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann versuchen wir es einfach trotzdem mal mit der Bitte die Mängel konkret zu benennen oder aber die Kaution anteilig zurück zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
bzw wird sie sich auf ihren Anwalt verlassen. Den müssen wir also indirekt davon überzeugen (durch Briefe an die VM), dass wir im Recht sind.

Nein, den Richter müsst ihr überzeugen.
Die Mühen mit dem Anwalt der Gegenseite könnt ihr euch sparen, denn der vertritt definitiv nicht eure Interessen.



Ich würde mir auch das aufdröseln des Vertrages für den Richter sparen und jetzt einfach mit der Vermieterin nicht mehr kommunizieren in der Angelegenheit bis die 6 Monate um sind. Ausnahme: das Anwaltsschreiben kommt doch noch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Sie hat die Abrechnung ja schon gemacht und wir haben diverse Punkte moniert. Heißt das, dass Sie auch dafür bis Ende des Jahres Zeit hat? Oder ist ein Widerspruch was anderes als das normale "Warten auf die Erstellung"?


Hier kommt es darauf an, wie substantiert der Widerspruch ist. Habt Ihr dazu die Belege eingesehen? Wenn nein, kann die Vermieterin 1 Jahr nach der Erstellung abwarten und rechnet das einfach ab.

Zitat (von Therese):
Wie läuft sowas in der Praxis?


Wenn die Vermieterin es richtig macht, wird sie Euch unter Fristsetzung unter Ablehnungsandrohung nach einmal zur Mängelbeseitigung auffordern. Läßt sie das dann machen, kommt es darauf an, wie ein Richter das sieht.


Zitat (von Therese):
Ich würde aber mal auch unterstellen, dass sie die Whg neu vermieten will, sie müsste sie also renovieren lassen (ob vom Fach oder durch den nächsten Mieter ist ja erstmal egal schätze ich). Dann wiederum kann sie ja nicht nach 6 Monaten sagen, da war noch dies und das, weil ja längst wer anders drin wohnt, oder?


Wenn sie das richtig gemacht hat, kann sie noch in 6 Monaten damit kommen....

Zitat (von Therese):
Habt ihr da Erfahrungen gemacht?


Ja und es ist eine Sache der Beweise und der richtigen Vorgehensweise.

Zitat (von Therese):
Die Whg war 10 Jahre bewohnt, wurde mind. 13 Jahre nicht renoviert..... aber unterstellen wir einfach mal ein Richter würde das als regulären Gebrauch ansehen.


Wenn Ihr Pech habt, sieht der Richter das völlig anders und Ihr zahlt am Ende die Zeche. Ist aber alles eine Abwegung des Streßs, der Zeit und des Geldes. Ich würde es wegen ein paar Eimer Farbe und ein paar Stunden Arbeit wahrscheinlich nicht eingehen. Eine Einigung ist für alle Beteiligten meistens die bessere Lösung.

Wenn Ihr die Zeit habt, 6 Monate zu warten und das Risiko eingeht, dass es im Falle eines Gerichtsverfahrens von dem Richter als Schaden angesehen wird, würde ich mich gelassen zurücklegen.

Die Vermieterin hat ja schon einen Anwalt und meistens sind die H&G-Anwälte die Platzhirsche an dem AG, weil die nix anderes machen, als Vermieter zu vertreten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Also gut, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann versuchen wir es einfach trotzdem mal mit der Bitte die Mängel konkret zu benennen oder aber die Kaution anteilig zurück zu zahlen.

Genau das würde ich nicht machen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Harry,

Zitat (von Harry van Sell):
Genau das würde ich nicht machen...


Welche Gefahr siehst du in dem Vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Mühen mit dem Anwalt der Gegenseite könnt ihr euch sparen, denn der vertritt definitiv nicht eure Interessen.


Unser Ziel bei der "Aktion" wäre die Hoffnung/Erwartung, dass der Anwalt quasi einsieht, dass hier nichts zu machen ist. Klar, wenn der von einer Versicherung bezahlt wird, ist es ihm vermutlich völlig schnuppe ob wir am Ende Recht bekommen oder nicht. Aber mein Gedanke ist dabei, versuch den Anwalt vorher mit Gesetzestexten zu erschlagen, damit der sich denkt, er prügelt sich lieber mit Mietern die sich nicht informiert haben und bereitwillig renovieren oder bezahlen.
Aber ist vielleicht zu blauäugig gedacht und Anwälte sind grundsätzlich auf Stunk aus und freuen sich vor Gericht zu ziehen auch wenn sie vorher relativ sicher sind zu verlieren ... ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Welche Gefahr siehst du in dem Vorgehen?


Du weckst damit schlafende Hunde. Wenn Du den Vermieter vor Ablauf der 6 Monate nötigst, über die Mängel nachzudenken, hat er vor der Verjährung genügend Zeit, einen Schaden geltend zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Du weckst damit schlafende Hunde. Wenn Du den Vermieter vor Ablauf der 6 Monate nötigst, über die Mängel nachzudenken, hat er vor der Verjährung genügend Zeit, einen Schaden geltend zu machen.


Ja gut, aber mit dem Anwalt in der Hinterhand wird sie doch sowieso die ständige Erinnerung bekommen irgendwas noch aufzulisten. Wenn ich sie jetzt hingegen dränge und der Anwalt aufgrund der gelieferten Gesetzestexte keine Lust hat sich mit uns auseinander zu setzen, wird er ihr vielleicht einfach raten das Ganze zu lassen.
Also es könnte doch auch so ausgehen?
Ich verstehe allerdings grundsätzlich das Risiko, was ihr meint.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Aber mein Gedanke ist dabei, versuch den Anwalt vorher mit Gesetzestexten zu erschlagen, damit der sich denkt, er prügelt sich lieber mit Mietern die sich nicht informiert haben und bereitwillig renovieren oder bezahlen.


Lustige Idee.... Dann habt Ihr nur schon die ganze Munition verschossen und der weiß, mit welchen Argumenten er zu rechnen hat.

Mit Mietern, die uniformiert sind, kann ein Vermieter allein fertig werden.

Zitat (von Therese):
Klar, wenn der von einer Versicherung bezahlt wird, ist es ihm vermutlich völlig schnuppe ob wir am Ende Recht bekommen oder nicht.


Wenn Ihr nur zu 50% Recht bekommt, ist die Nr. aufgrund der Gerichtskosten noch nicht einmal kostendeckend. Das lohnt sich für einen Mieter nur, wenn er 100% Recht bekommt. Sonst zahlt man drauf.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Klar, wenn der von einer Versicherung bezahlt wird, ist es ihm vermutlich völlig schnuppe ob wir am Ende Recht bekommen oder nicht.

Anwälte gewinnen immer, denn selbst wenn er den Prozess verliert wird er dafür so bezahlt als hätte er ihn gewonnen. Und die Versicherung ist egal, entweder von der oder vom Mandanten oder vom Gegner - von irgendeinem bekommt er immer das Geld.



Zitat:
Ja gut, aber mit dem Anwalt in der Hinterhand wird sie doch sowieso die ständige Erinnerung bekommen irgendwas noch aufzulisten.

Nicht unbedingt.



Zitat:
Also es könnte doch auch so ausgehen?

Ja, in der RTL Serie die abends immer nach den Nachrichten kommt schon.

Im realen Leben eher nicht.

Da kommt dem Anwalt womöglich die Idee das man es den Laien denn mal so richtig zeigt und er sich echt reinkniet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Wenn ich sie jetzt hingegen dränge und der Anwalt aufgrund der gelieferten Gesetzestexte keine Lust hat sich mit uns auseinander zu setzen, wird er ihr vielleicht einfach raten das Ganze zu lassen.


Das glaube ich eher nicht. Anwälte sind hier emotionslos. Diese Gegner mit dem Internet-Wissen sind sogar meistens eine eher leichte Beute. Wenn es so einfach wäre, warum gibt es Richter und warum dauert das Studium so lange?

Und Prozessrecht ist relativ komplziert. Auch wenn Ihr in der Sache Recht habt, könnt Ihr vor Gericht mit Pauken und Trompeten verlieren, weil Ihr dabei formale Fehler machen könnt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da kommt dem Anwalt womöglich die Idee das man es den Laien denn mal so richtig zeigt und er sich echt reinkniet.

Also wäre dein Rat eher, 6 Monate abwarten (ich unterstelle mal damit ist gemeint Übergabetermin+6 Monate) und dann um Auszahlung der Kaution abzgl angemessenem Einbehalt bitten?
Und falls doch Post vom Anwalt kommt in der Zwischenzeit, dann ihm den vorbereiteten Text mit Gesetzeshinweisen zu schicken?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Also wäre dein Rat eher, 6 Monate abwarten (ich unterstelle mal damit ist gemeint Übergabetermin+6 Monate) und dann um Auszahlung der Kaution abzgl angemessenem Einbehalt bitten?

Korrekt
Und zwar per Einschreiben und mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zur Zahlung/Abrechnung.



Zitat:
Und falls doch Post vom Anwalt kommt in der Zwischenzeit, dann ihm den vorbereiteten Text mit Gesetzeshinweisen zu schicken?

Entweder so oder sein Schreiben einfach ignorieren oder nur einen Zweizeiler a la "weise sämtliche ansprüche zurück" oder hier noch mal melden und die Argumente des Anwaltes zur diskussion stellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Also wäre dein Rat eher, 6 Monate abwarten (ich unterstelle mal damit ist gemeint Übergabetermin+6 Monate) und dann um Auszahlung der Kaution abzgl angemessenem Einbehalt bitten?


Den Rat würde ich auch geben...

Zitat (von Therese):
Und falls doch Post vom Anwalt kommt in der Zwischenzeit, dann ihm den vorbereiteten Text mit Gesetzeshinweisen zu schicken?


Nur auf die Post reagieren, wenn da auch Fristen genannt werden. Laß es mit den Hinweisen auf Gesetze. Die kennt er hoffentlich selbst.

Zitat (von Harry van Sell):
Da kommt dem Anwalt womöglich die Idee das man es den Laien denn mal so richtig zeigt und er sich echt reinkniet.


Vielleicht brauch er sich auch nicht reinknieen, weil der Mieter einen formalen Fehler gemacht hat..... Und das Geld bekommt er. Entweder vom Vermieter oder vom Mieter.

Und wenn er sich so schnell ins Bockshorn jagen läßt, ist er den Vermieter als Auftraggeber los und vielleicht auch noch ein paar andere Vermieter.

Je nach Richter ist der Laie als Gegner sogar ein Selbstläufer. Die Laien schreiben soviel, dass der Richter die guten Argumente nicht liest oder sich über den überflüssigen Schmarrn so ärgert, dass er den Rest gar nicht erst liest.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Ok, verstanden.
Danke euch für die Einschätzung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen