Sehr geehrte Mitglieder des Forums,
ich habe im Juni 2011 eine Wohnung unrenoviert übernommen. Es ist eine DG-Wohnung. Die Tapete war nur an den Decken und Schrägen noch vorhanden, an den senkrechten Wänden war sie abgerissen worden. Ich habe dann selbst tapeziert und gestrichen. Nun ziehe ich wieder aus und der Vermieter verlangt von mir, die Wohnung ohne Tapete zu verlassen. Ist das richtig?
Viele Grüße
E. Freiberg
Whg.unrenoviert bezogen, was ist bei Auszug zutun?
5. Januar 2012
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Frage vom 5. Januar 2012 | 14:31
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Whg.unrenoviert bezogen, was ist bei Auszug zutun?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2012 | 16:12
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
Was war denn vereinbart ?
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#2
Antwort vom 5. Januar 2012 | 16:49
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
In aller Kürze:
Die "Tapetenklausel" ist unwirksam -sagt der BGH
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#3
Antwort vom 5. Januar 2012 | 17:05
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Vereinbart im Vertrag war unrenoviert. Unrenoviert einziehen und unrenoviert wieder verlassen. Soll das denn heißen, dass ich die Wohnung im Ausgangszustand verlassen soll, also quasi Tapeten an den senkrechten Wänden entfernen muss?
#4
Antwort vom 5. Januar 2012 | 17:24
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
quote:
In aller Kürze:
Die "Tapetenklausel" ist unwirksam -sagt der BGH
Nicht viel länger :
Wenn das explizit vereinbart wurde, evtl. sogar indiv. gilt das.
quote:
Unrenoviert einziehen und unrenoviert wieder verlassen. Soll das denn heißen, dass ich die Wohnung im Ausgangszustand verlassen soll, also quasi Tapeten an den senkrechten Wänden entfernen muss?
Ich handhabe das auch so und mir wäre das piep schnurz egal.
Verstehe hier deinen VM nicht, er hat doch keine Arbeit damit.
Frage ihn nochmal, vllt. hast Du ihn auch falsch verstanden.
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