Hallo,
wenn man zu voreilig war und die Wohnung gekündigt hat, aber an dem selben Tag der Sachbearbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft eine E-Mail schreibt und um einen Widerruf der Kündigung bittet, weil man weiterhin in der Wohnung bleiben möchte und sie am nächsten Tag mit ,, geht in Ordnung.' und das per Post geschickt werde antwortet, war dann der Widerruf der Kündigung erfolgreich?
Widerruf der Kündigung per E-Mail
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Jaaaaaanz wenig Möglichkeiten
Die einzige, die mir ad hoc einfällt, sofort mit dem VM persönlich Kontakt aufnehmen und schriftlich vereinbaren, dass man am bisherigen Mietverhältnis trotz der Kündigung festhält.
Problematisch ist, dass die Kündigung wohl dem VM schon zugegangen ist und die E-Mail ... tja ob eine Rücknahme per E-Mail hier Wirkungskraft zeigt kommt mE auf das Wohlwollen des VM an. Was sagt der denn so dazu?
Zitatwar dann der Widerruf der Kündigung erfolgreich? :
Nö, denn das hat so nie stattgefunden. Beweise das Gegenteil ...
Und: Kündigungen kann man nicht widerrufen, die sind "endgültg".
Aber man kann sich darauf einigen, den alten Vertrag unter unveränderten Bedingungen wiederaufleben zu lassen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine abgegebene Willenserklärung wird nicht wirksam, wenn dem Empfänger vor dem Zugang oder gleichzeitig einen Widerruf zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 2
BGB@). Wenn die Kündigung an dem Tag per Post verschickt wurde und der Widerruf am gleichen Tage per mail geschickt wurde, ist davon auszugehen, dass der Widerruf den Empfänger vor der Willenserklärung erreichte.
Allerdings, s. auch HvS, bei einer mail fehlt der Zugangsnachweis. Bestreitet der Empfänger den Erhalt, hat der Absender ein Problem.
Berry
Danke für eure Antworten.
Ich hatte die Kündigung an selben Tag abgegeben an die Sachbearbeiterin und ihr dann abends die E-Mail geschrieben. Sie hat ja die E-Mail mit dem Widerruf erhalten und darauf mit ist in Ordnung geantwortet, halt am nächsten Tag und das es mir per Post geschickt wird. Kann man da nicht annehmen, dass der Widerruf also erfolgreich war? Sonst hätte sie doch geschrieben, dass der Widerruf nicht möglich ist. Oder?
ZitatUnd: Kündigungen kann man nicht widerrufen, die sind "endgültg". :
Wenn der Widerruf vor der Kündigung (oder zeitgleich) zur Kenntnis gebracht wird, kann widerrufen werden.
Und nein es ist kein Widerspruch, Kündigung kann morgens postalisch auf den Weg gebracht werden, Widerruf persönlich am gleichen Tag abgegeben.
-- Editiert von AltesHaus am 03.04.2019 09:20
ZitatIch hatte die Kündigung an selben Tag abgegeben :
Wenn du damit meinst, dass du die Kündigung bei der Sachbearbeiterin abgegeben hast, dann konntest du sie nicht mehr Widerrufen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
33 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten