Widerruf der Kündigung per E-Mail

2. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fummy19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf der Kündigung per E-Mail

Hallo,

wenn man zu voreilig war und die Wohnung gekündigt hat, aber an dem selben Tag der Sachbearbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft eine E-Mail schreibt und um einen Widerruf der Kündigung bittet, weil man weiterhin in der Wohnung bleiben möchte und sie am nächsten Tag mit ,, geht in Ordnung.' und das per Post geschickt werde antwortet, war dann der Widerruf der Kündigung erfolgreich?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Jaaaaaanz wenig Möglichkeiten

Die einzige, die mir ad hoc einfällt, sofort mit dem VM persönlich Kontakt aufnehmen und schriftlich vereinbaren, dass man am bisherigen Mietverhältnis trotz der Kündigung festhält.

Problematisch ist, dass die Kündigung wohl dem VM schon zugegangen ist und die E-Mail ... tja ob eine Rücknahme per E-Mail hier Wirkungskraft zeigt kommt mE auf das Wohlwollen des VM an. Was sagt der denn so dazu?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Fummy19):
war dann der Widerruf der Kündigung erfolgreich?

Nö, denn das hat so nie stattgefunden. Beweise das Gegenteil ...

Und: Kündigungen kann man nicht widerrufen, die sind "endgültg".
Aber man kann sich darauf einigen, den alten Vertrag unter unveränderten Bedingungen wiederaufleben zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Eine abgegebene Willenserklärung wird nicht wirksam, wenn dem Empfänger vor dem Zugang oder gleichzeitig einen Widerruf zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB@). Wenn die Kündigung an dem Tag per Post verschickt wurde und der Widerruf am gleichen Tage per mail geschickt wurde, ist davon auszugehen, dass der Widerruf den Empfänger vor der Willenserklärung erreichte.

Allerdings, s. auch HvS, bei einer mail fehlt der Zugangsnachweis. Bestreitet der Empfänger den Erhalt, hat der Absender ein Problem.

Berry

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#4
 Von 
Fummy19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Ich hatte die Kündigung an selben Tag abgegeben an die Sachbearbeiterin und ihr dann abends die E-Mail geschrieben. Sie hat ja die E-Mail mit dem Widerruf erhalten und darauf mit ist in Ordnung geantwortet, halt am nächsten Tag und das es mir per Post geschickt wird. Kann man da nicht annehmen, dass der Widerruf also erfolgreich war? Sonst hätte sie doch geschrieben, dass der Widerruf nicht möglich ist. Oder?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und: Kündigungen kann man nicht widerrufen, die sind "endgültg".


Wenn der Widerruf vor der Kündigung (oder zeitgleich) zur Kenntnis gebracht wird, kann widerrufen werden.

Und nein es ist kein Widerspruch, Kündigung kann morgens postalisch auf den Weg gebracht werden, Widerruf persönlich am gleichen Tag abgegeben.

-- Editiert von AltesHaus am 03.04.2019 09:20

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Fummy19):
Ich hatte die Kündigung an selben Tag abgegeben


Wenn du damit meinst, dass du die Kündigung bei der Sachbearbeiterin abgegeben hast, dann konntest du sie nicht mehr Widerrufen.

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