Guten Tag,
ich habe eine Frage: wir hatten einen Mietvertrag für einen Bootsliegeplatz per Post unterzeichnet an den Vermieter
zurückgesendet (dieser hat uns den Mietvertrag ebenfalls per Post geschickt). In dem Mietvertrag ist keine Widerrufsbelehrung enthalten. Ich hatte mal gelesen, dass man dann länger als 14 Tage Zeit hat diesen zu widerrufen... ist das richtig?
Vielen Dank vorab.
Widerrufsbelehrung im Mietvertrag für einen Bootsliegeplatz
6. April 2020
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Frage vom 6. April 2020 | 10:07
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsbelehrung im Mietvertrag für einen Bootsliegeplatz
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#1
Antwort vom 6. April 2020 | 10:38
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Man sollte zunächst mal prüfen, ob überhaupt ein Widerrufsrecht besteht. Ist es ein privater Vermieter? Wurden ausschließlich "Fernkommunikationsmittel" im "Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" verwendet?
#2
Antwort vom 6. April 2020 | 11:29
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, der Vermieter ist eine Privatperson. Als Stempel bei der Unterschrift ist aber eine GmbH, welche den Vertrag i.A. unterzeichnet hat. Und es wurde per Mail über Kleinanzeigen kommuniziert. 2x wurde telefoniert und dann der Vertrag per Post verschickt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. April 2020 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119463 Beiträge, 39731x hilfreich)
Zitatder Vermieter ist eine Privatperson. :
Damit dürfte das Widerrufsrecht nicht anwendbar sein.
#4
Antwort vom 10. April 2020 | 22:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatder Vermieter ist eine Privatperson. :
Damit dürfte das Widerrufsrecht nicht anwendbar sein.
Auch wenn die Privatperson eine GmbH für sich unterschreiben lässt?
Danke
#5
Antwort vom 10. April 2020 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119463 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatAuch wenn die Privatperson eine GmbH für sich unterschreiben lässt? :
In welcher Funktion hat die GmbH denn unterschrieben? Vermittler / Bevollmächtigter / Verwalter?
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