Widerrufsbelehrung im Mietvertrag für einen Bootsliegeplatz

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Matsi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsbelehrung im Mietvertrag für einen Bootsliegeplatz

Guten Tag,
ich habe eine Frage: wir hatten einen Mietvertrag für einen Bootsliegeplatz per Post unterzeichnet an den Vermieter zurückgesendet (dieser hat uns den Mietvertrag ebenfalls per Post geschickt). In dem Mietvertrag ist keine Widerrufsbelehrung enthalten. Ich hatte mal gelesen, dass man dann länger als 14 Tage Zeit hat diesen zu widerrufen... ist das richtig?
Vielen Dank vorab.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Man sollte zunächst mal prüfen, ob überhaupt ein Widerrufsrecht besteht. Ist es ein privater Vermieter? Wurden ausschließlich "Fernkommunikationsmittel" im "Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" verwendet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matsi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, der Vermieter ist eine Privatperson. Als Stempel bei der Unterschrift ist aber eine GmbH, welche den Vertrag i.A. unterzeichnet hat. Und es wurde per Mail über Kleinanzeigen kommuniziert. 2x wurde telefoniert und dann der Vertrag per Post verschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Matsi):
der Vermieter ist eine Privatperson.

Damit dürfte das Widerrufsrecht nicht anwendbar sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Matsi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Matsi):
der Vermieter ist eine Privatperson.

Damit dürfte das Widerrufsrecht nicht anwendbar sein.


Auch wenn die Privatperson eine GmbH für sich unterschreiben lässt?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Matsi):
Auch wenn die Privatperson eine GmbH für sich unterschreiben lässt?

In welcher Funktion hat die GmbH denn unterschrieben? Vermittler / Bevollmächtigter / Verwalter?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen