Guten Abend,
Ich habe vor einiger Zeit ein Schreiben von dem Anwalt eines Untermieters bekommen das ich die Kaution zurück zahlen solle. Dort habe ich angerufen und um einen Rückruf gebeten - der nie kam.
Zur Sache:
Der Untermieter hat mir am 01.03.19 schriftlicht zum 31.05.19 gekündigt.
Am 07.03.19 gab es einen Streit zwischen uns und der Untermieter hat in der Nacht eine Anzeige erstattet gegen mich wegen Körperverletzung - was nicht stattgefunden hat und von der Staatsanwaltschaft auch fallen gelassen wurde einige Wochen später.
Der Untermieter kündigte dann mit einem schreiben Fristlos am 14.03.20, machte keine angaben zu seinem Aufenthalt.
Da noch immer Post ankam vom Untermieter, mehrere Monate ging ich davon aus das es zu keiner Ummeldung kam.
Ich wollte noch die Miete für die letzten zwei Monate gelten machen, aber ich hatte keine Adresse wo hin ich eine Mahnung oder ähnliches hinschicken konnte. Da ich auch wusste das die Person kein Geld hat oder kein stetiges Einkommen hat, habe ich mir den Stress mit Anwalt etc. gespart.
Da ich nun in KUG bin habe ich kein Geld für einen Anwalt bzgl. dem Wiederspruchs!
Kann ich den Widerspruch selbst verfassen und das Gericht lässt die Mahnung nicht zu?
Danke
Widerspruch Gericht - Kaution Mieter - Fristlose Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Bei so wenig Details zum Sachverhalt kann man dir nicht wirklich helfen.
Fangen wir mal da an
Welche Mahnung sollte welches Gericht nicht zulassen? Welchen Widerspruch gegen was?ZitatDa ich nun in KUG bin habe ich kein Geld für einen Anwalt bzgl. dem Wiederspruchs! :
Kann ich den Widerspruch selbst verfassen und das Gericht lässt die Mahnung nicht zu?
Ist dir aktuell irgendetwas zugegangen? (was genau?)
Oder war das Schreiben des Anwalts vom Untermieter "vor einiger Zeit" das einzigste, das der Untermieter von sich hat hören lassen?
Warum willst du dann JETZT irgendetwas unternehmen?
Ansonsten müssten man halt mal mehr über den Sachverhalt wissen:
Wie hat der Untermieter seine fristlose Kündigung begründet? (war sie überhaupt wirksam?)
Welche zumutbaren Schritte hast du unternommen seine Meldeanschrift ausfindig zu machen? (EWM-Auskunft wäre das Mindeste)
Wenn die fristlose Kündigung des Untermieters nicht wirksam war, dann steht dir die Miete bis Mietende zu. Das muss nicht erst geltend gemacht werden, sondern hätte direkt mit der Kaution aufgerechnet werden können bzw. wenn du deine Aufrechnungserklärung wegen "Verzug nach unbekannt" dem Mieter nicht zustellen konntest, dann hättest du das ja gegenüber dem Untermieter-Anwalt nachholen können.
Um was geht es dir denn eigentlich???
Hallo Lolle,
ich habe von dem Anwalt des Untermieter ein Schreiben bekommen, dass ich die ausstehende Kaution zu zahlen habe. Darauf rief ich dort an und wollte den Sachverhalt klarstellen - dort konnte mir aber keiner eine Auskunft geben und man wollte mich zurück rufen. Ich Erklärte kurz das die Fristlose Kündigung keinen Bestand hat und ich noch zwei Monatsmieten bekomme.
Da weiterhin die Post vom Untermieter zu mir kam & auf der Webseite im Impressum des Untermieters noch immer die alte Adresse stand, hab ich nicht weiter etwas unternommen und es ruhen lassen. Der Stress was es mir einfach nicht wert.
Nun habe ich vom Gericht eine Zahlungsaufforderung / Mahnung bekommen das ich die Kaution zzgl. Zinsen, Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen soll.
Jetzt ist die Frage: Wenn ich Widerspruch einlege mit der Begründung das zwei Monatsmieten noch zuzahlen sind und der Untermieter keine Adresse hinterlassen hat, damit die Sache geklärt wäre oder ob es dann weiter geht und ich mir einen Anwalt nehmen muss.
besten Dank
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Zitat:Nun habe ich vom Gericht eine Zahlungsaufforderung / Mahnung bekommen das ich die Kaution zzgl. Zinsen, Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen soll.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid?
Zitat:Jetzt ist die Frage: Wenn ich Widerspruch einlege mit der Begründung das zwei Monatsmieten noch zuzahlen sind und der Untermieter keine Adresse hinterlassen hat, damit die Sache geklärt wäre oder ob es dann weiter geht und ich mir einen Anwalt nehmen muss.
Den Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid muss an nicht begründen. Nach einem Widerspruch muss der Mieter klagen, wenn er weiter auf seiner Forderung besteht. Spätestens wenn die Klageschrift eintrifft wäre das Einschalten eines eigenen Anwalts sinnvoll.
Geklärt ist die Sache erst, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
ZitatDarauf rief ich dort an und wollte den Sachverhalt klarstellen - dort konnte mir aber keiner eine Auskunft geben und man wollte mich zurück rufen. :
In Rechtsstreitigkeiten ist telefonieren meist nicht zielführend.
Viel besser wäre es, die Forderung schriftlich zurück zu weisen und die Aufrechnung der noch ausstehenden Mietforderungen mit der Kaution zu erklären. Dies kannst du an den Anwalt schicken und auch gleich nach der aktuellen Anschrift fragen.
ZitatJetzt ist die Frage: Wenn ich Widerspruch einlege mit der Begründung das zwei Monatsmieten noch zuzahlen sind und der Untermieter keine Adresse hinterlassen hat, damit die Sache geklärt wäre oder ob es dann weiter geht und ich mir einen Anwalt nehmen muss. :
Eine Begründung braucht es da nicht. Einfach widersprechen auf dem beiliegenden Formular, zurück schicken, fertig. Und dann schauen was passiert. Das natürlich nur so machen, wenn du dir sicher bist, dass die fristlose Kündigung nicht wirksam ist.
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