Widerspruch Nebenkostenabrechnung Fristen

6. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Leon_053
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch Nebenkostenabrechnung Fristen

Guten Tag,

die Nebenkostenabrechnung für 2016 habe ich im Nov. 2017 bekommen.

Es wurden Kosten für Gartenpflege, Hausmeister, Flurreinigung berechnet. Da wir aber keinen Garten, keinen Hausmeister haben und den Hausflur selbst putzen, habe ich Dez. 2017 Widerspruch eingelegt.
Mai 2018 bekam ich ein Schreiben, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen würde.
Erst Nov. 2018 das nächste Schreiben, ich sollte abzüglich der genannten Posten zahlen. Die Kosten wurden von 620 EUR auf 216 EUR gekürzt.

Ist zwar erfreulich, aber kann der Vermieter bzw. die Verwaltung ohne korrigierte Abrechnung, nach dieser Zeit das noch fordern?
Zwischenzeitlich wurde das Haus verkauft. Der alte Besitzer hat auch noch die Verwaltung gewechselt, die das jetzt klären soll. Ein totales Chaos.

Muss ich jetzt zahle, noch warten oder wie sollte ich vorgehen?
Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist zwar erfreulich, aber kann der Vermieter bzw. die Verwaltung ohne korrigierte Abrechnung, nach dieser Zeit das noch fordern?


Ja, das kann er, da er innerhalb von 12 Monaten "nur" eine formell korrekte Abrechnung schicken kann. Inhaltliche Fehler können auch noch später korrigiert werden.

Zitat:
Muss ich jetzt zahle, noch warten oder wie sollte ich vorgehen?


Ja, den geforderten Betrag musst Du noch zahlen, wobei ich davon ausgehe, dass die Abrechnung jetzt korrekt ist.

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