Widerspruch Nebenkostenrechnung

19. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
luise2
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)
Widerspruch Nebenkostenrechnung

Ich habe Widerspruch beim Vermieter bzw.seiner Hausverwaltung eingelegt.
Die Nebenkosten wurden mit 60€monat.Vorauszahlung, im Vertrag veranschlagt und aus diesem Grund habe ich auch angemietet,jetzt kommt nach einem Jahr die rechnung mit 96€ Nachzahlung ich soll 10€ mehr vorausbezahlen für die Nebenkosten ab sofort plus 8€ Kabelgebühr,erklären konnte mir das keiner so genau
auf die Kopiene warte ich immernoch.Angeblich haben sich die Grundkosten nicht erhöht.
Die Heizkostenabrechnung(Vorauszahlung war 30€monat) hat mich zusätzlich vom Hocker gehaun...220€ auf den ersten Blick auf den zweiten 420€...die haben sich um 200€ zu meinen gunsten verrechnet.Vorauszahlung soll jetzt 70€ betragen das machen satte
58€ mehr im Monat Miete!!

Frage, wenn ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe,um zu vermeiden das ihnen die 200€ irgendwie noch aufffallen in der rechnung und ich die auch noch blechen muß,können die mir das
dann irgendwann nochmal in Rechnung stellen??
Ist ja Ihr rechenfehler,kann ich ja nichts dafür.
Und ist ds rechtens das diese Objektgebühren anscheinend in 2005
rapide angestiegen sind entgegen der Aussage verwaltun vermieter sie seien nicht gestiegen...oooch ich dreh noch durch das versteht doch kein mensch...

Hat hier jemand vielleicht eine schlaue Lösung? Man will doch nicht gleich streiten und zum Anwalt rennen...

vielen dank Luise

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Zum einen können nur die Nebenkosten die im Vertrag drin sind auch umgelegt werden.

In diesem Forum lässt sich das nicht prüfen, werde Mitglied beim Mieterschutzbund, die prüfen das für wenig oder auch kein Geld.

-----------------
"Chylla"

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#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, da kannst Du leider gar nichts machen. Wenn die NK inhaltlich in Ordnung ist, ist die so gültig. Es wäre wichtig zu wissen, wie groß die Wohnung ist.

Übrigens, wenn Du ein Jahr in der Wohnung gelebt hast, hat sich Dein VM nur um 60€ vertan, da 12x30=360, 420-360=60.

Bzgl. der Kopien muß ich Dir leider sagen, daß Du nur das Recht hast, die Rechnungen direkt beim VM einzusehen. Nach gängiger Rechtssprechung muß er Dir die nicht mehr zuschicken.

gruß
avalon 2006



-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert von avalon2006 am 20.10.2006 04:08:39

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Abgesehen davon geht es hier nicht um eine Mieterhöhung. Nebenkosten sind die Kosten, die tatsächlich entstanden sind, und auf den Mieter umgelegt werden können. (sofern vertraglich vereinbart)

Abgesehen ist die Abweichung auch nicht hoch genug, als daß man sagen könnte, die Nebenkosten wären falsch kalkuliert.

Die Erhöhung der Nebenkosten liegt auch in Ihrem eigenen Interesse. Was haben Sie denn davon, wenn Sie jetzt weniger Nebenkostenvorausszahlungen leisten, und dafür im nächsten jahr wieder eine dicke Nachzahlung zu leisten haben??
Da ist es doch besser, man zahlt im Monat etwas mehr und braucht die Abrechnung im nächsten Jahr nicht zu fürchten.

Was die Heizung betrifft. Das sind nun wirklich Kosten, die ganz alleine von Ihnen verursacht wurden. Der Vermieter kann die kaum beeinflussen.
Im übrgen denke ich auch, hat der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung, wenn er bemerkt, daß er sich verrechnet hat.

Gruß Justice

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