So, unser Widerspruch ist am 25.05 bei der Post abgegeben worden und soll spätestens am 31.05 ankommen - Einschreiben mit Rückantwort natürlich.
Nun sagte die Frau in der Postniederlassung, dass das Einschreiben aber erst heute abend 27.05. auf den Weg geht (wegen dem gestrigen Feiertag)!
Was würde passieren, wenn:
- Das Einschreiben erst am 01.06. ankommen würde?
- Der Postler dort nur benachrichtigen kann?
- Der Rechtsanwalt das Annehmen des Einschreibens "verzögert?
Und:
- Hat eine parallel per Fax abgeschickte Kopie des Widerspruchs gegen die gesetzliche Kündigung nicht auch Rechtsgültigkeit für den Fall, dass das originale Einschreiben zu spät oder nicht ankommt?
Danke für alle Antworten und Gruß aus dem Breisgau!
Manfred
Widerspruchseinschreiben - Termin?
Fragen zur Miete?
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Das Telefax entfaltet grds. die selbe Wirkung wie der schriftliche Widerspruch. Der Zugang des Faxes muß ebenso wie der Brief von Ihnen im Zweifel bewiesen werden.
Entscheidend ist der Zugang des Briefes. Sie habne die normale Postlaufzeit (max. 3 Tage) zu beachten. Lehnt der Empfänger den Brief ab, gilt er als zugegangen, er muß sich dann so behandeln lassen, als Wäre der Brief zugegangen.
Geht es hier um den Wiederspruch eines Mahnbescheids?
Man kann auch noch Einspruch einlegen nach Ablauf der Frist, solange noch kein Vollstreckungsbescheid ausgestellt wurde.
Und das wäre in deinem Fall unwahrscheinlich
Aber selbst dann kann man gegen den Vollstreckungsbescheid noch Einspruch einlegen.
Und jetzt?
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