Widerspruchsfrist bei Kündigung?

13. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerspruchsfrist bei Kündigung?

Wir wurden am 20.7.2004 (unserer Meinung zu unrecht, ich hatte hier berichtet) gekündigt mit Frist von 9 Monaten. Da wir aber seit 17 Jahren Mieter hier sind, galten die im Mietvertrag angegebenen 12 Monate. Das haben wir dem Rechtsanwalt des Vermieters auch mitgeteilt und der hat seinen FEHLER eingesehen!

Die WIDERSPRUCHSFRIST ist zwei Monate vor Kündigungsfristende 31.7.2005...

Nun, da wir aktuell sehr bald an diesem Termin sind:

Welches wäre der letzte mögliche Tag, an dem wir noch rechtzeitig WIDERSPRUCH einreichen können?

- Der 20.5.2005 oder
- der 31.5.2005

Danke!

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16 Antworten
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#1
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachfrage:

Wenn die Kündigungsgründe nicht stimmen würden:

Gilt dann trotzdem diese 2-monatige Frist zum Widerspruch vor Ablauf der 12monatigen Kündigungsfrist oder hätten wir FRÜHER Widerspruch einlegen sollen?

Manfred

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#2
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Bitte auch hier um Meinungen und Stellungnahmen, denn der Mieterverein hat sich diesbezüglich nicht bewegt und der 20.05. ist bald erreicht!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Woher wisst Ihr, dass die Kündigungsgründe nicht stimmen?

Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt hat, dann könnt Ihr das doch jetzt noch gar nicht wissen.

Ein Widerspruch gegen die Kündigung kann sich daher kaum auf die Kündigungsgründe stützen. Er muss mit sozialen Härtegründen, die beim Mieter liegen, begründet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vermieter hat im Mietvertrag vor 17 Jahren einen Mitvetrag unterschrieben, wo ein Kreuzchen fehlte, das die Renovierungen betraf. Auch laut Mieterverein ist somit der Vermieter für Tapezieren ect. zuständig!

Letztes Jahr haben wir nun wegen Wasserschaden, Schimmel, undichtes Dach usw. von diesem Recht Gebrauch gemacht und nach Monaten hat er endlich - nach Mitkürzungen - das Bad, Gang und die Küche renoviert. Unser Schlafzimmer mit eindringendem Wasser vom oberen Balkon noch immer nicht!!

Mitten in der Renovierung - 4 Leute hatten wochenlang nur ein Waschbecken, kein Bad ect - kommt die Frage, unter welchen Umständen wir ausziehen wollen. Dann eine Abmahnung mit erfundenen Gründen und etwa eine Woche danach eine Kündigung! UNFASSBAR!!

Die Gründe darin beziehen sich auf Dinge die nie passiert sind!

Dabei haben wir eine defekte Heizung, 17 Jahre lang Heizungsbrummen ect.

Der Vermieter hat behauptet, ich würde andere Mieter seit 2 Jahren anmachen, würde Heizung ausstellen ect und das stimmt alles nicht!! Ich und meine Frau wurden von einem Mitmieter angegriffen, 15 Leute drumherum. Hätte mein Sohn nicht damals - 2003 - die Polizei geholt, die hätten und vielleicht gelyncht! Einer schrie:" Hängt den Sauschwaben auf"!!!!

Nur wegen einem Auto, das neben unserem stand und dort ist KEIN Parkplatz. Doch der Vermieter macht nichts!

Und neben anderen Gründen sagte er uns noch bezgl. Kündigung: "Man wird es ja probieren dürfen!"

Er will diesen Mitvertrag nichtig bekommen, dadurch, dass er die Mieter wegmobbt!!!!!!

Sind die Kündigungsgründe falsch, muss das im Widerspruch doch auch erwähnt werden. VOR ALLEM, damit ein Richter das auch beurteilen kann, sollte jetzt noch eine Räumungsklage kommen.

Natürlich stimme ich zu, dass SOZIALE HÄRTE rein muss, immerhin bin ich zu 80% behindert, unsere Mutter zu 100%, Wohnraum ist in angemessener Zeit nicht zu finden ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich!

Gruß
Manfred

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

In so einem Fall muss nicht unbedingt eine soziale Härte rein, da die Kündigungsgründe nicht der Wahrheit entsprechen.

In Deinem Fall könnt Ihr natürlich schon der Kündigung widersprechen, indem Ihr die Kündigungsgründe zurückweist.

Wenn Euch zum 31.07. gekündigt wurde, dann muss der Widerspruch spätestens bis zum 31.05. erfolgen.

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#6
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Wenn ich die Widerspruchsmöglichkeit gemäß § 574 ff. BGB (gegenüber dem Vermieter, nicht etwa dem Gericht!) richtig verstanden habe, ist ein solcher Widerspruch kein "Rechtsbehelf" zur Überprüfung der Zulässigkeit der Kündigung.

Vielmehr soll dadurch der Vermieter auf mögliche soziale Härten hingewiesen werden, die einer Kündigung entgegenstehen. Der Mieter kann so eine Verlängerung der Mietdauer bis zur Behebung dieser Härten, eventuell auch unbefristet, erreichen.

Natürlich kann man dem Vermieter auch schreiben, daß man seine Kündigung ohnedies für unzulässig halte. Aber welchen Vorteil hat man davon? Sie deswegen zurücknehmen wird er wohl kaum, da er sich seine Begründung schon vorher hat überlegen können.

Andererseits bedeutet Schweigen zu den Kündigungsgründen hier keine Anerkennung. Die Zulässigkeit der Kündigung samt der Gründe müßte sowieso später in einer Räumungsklage überprüft werden. Hat der Mieter also einen Nachteil, wenn er in einem Widerspruch (noch nicht) darauf eingeht, sondern erst bei Gericht im Räumungsverfahren?

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#7
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun könnte das weitere Szenario ja so sein:

1 - Widerspruch unsererseits
2 - Fristlose Kündigung
3 - Räumungsklage

Ist das gerecht, denn gegen eine fristlose Kündigung kann ein Mieter zwar auch wiedersprechen, aber nicht mit der Härteklausel ect.?

Und 2x kündigen gibt es sonst nirgendwo im Geschäftsleben!

Gruß
Manfred

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#8
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Wieso sollte der Vermieter auf einmal außerordentlich fristlos kündigen können?

Dafür braucht er konkrete Gründe, die erheblich schwerwiegender sein müssen als bei einer ordentlichen Kündigung. Hätte er diese, hätte er es wahrscheinlich schon längst getan.

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#9
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun, sind die Gründe der ordentlichen Kündigung immerhin zu 99% an den Haaren herbeigezogen (sie stammen von der Hausmeisterin, die hat allen Mitmietern erzählt, das wir Psychophaten seien, Sozialhilfeempfänger ect. und so den Boden mitzubereitet!! >> Sie bekommt von uns eventuell eine Anzeige wegen Verleumdung und Rufmord....immerhin bin ich Elektro- und Netztwerktechniker und habe Erwerbsminderungsrente, egal was sie erzählt!!!), kann der Vermieter nun eventuell auf Zerrüttung plädieren, Eigenbed. oder andere neue Gründe. Ab und zu hat mein Sohn sich spät abends über die Ausführung der Renoviereung sehr aufgeregt=Miter schreien stundenlang herum ect.

DESWEGEN, weil der VM so ein Haderl. ist, rechne ich mit allem.

Sollte die fristlose doch nicht kommen (können, mangels Gründe), wird er doch sicher Räumungsklage beantragen.

Aber, warum ist er sich seinerseits so sicher, wenn wir jederzeit vor Gericht belegen können, dass er uns nur kündigt, weil:

- Er laut Mietvertrag alle Renovierungen regelmäßig selbst machen muss
- Wir monatelang Mietkürzungen gemacht haben
- Er uns als Zeugen seiner Versäumnisse (defekte Heizungsanlage z.B.) weghaben will

Deshalb der Versuch zuerst Kopfgeld, dann Abmahnung, dann Kündigung!!!

Manfred

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Woraus schließt Du denn, dass er sich mit seinem Vorgehen sicher ist?

Das sieht doch eher danach aus, dass Ihr eingeschüchtert werden sollt und freiwillig das Feld räumt, gerade weil für sein Vorgehen die rechtliche Basis fehlt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Sein Rechtsanwalt schrieb, dass er jederzeit genug Gründe hat, eine fristlose Kündigung nachzulegen...

War das Einschüchterung?

Dann ist der Rechtsanwalt sehr unseriös!
Immerhin arbeitet der für die Landesregierung BW!!

Also doch gute Chancen die Angelegenheit gut zu überstehen?

Gruß
Manfred

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Wenn jemand - angeblich - genügend Gründe für eine jederzeitige fristlose Kündigung hat, wieso hat er sie dann nicht längst ausgesprochen, sondern geht den langwierigen Weg über eine ordentliche Kündigung mit 12 Monaten Kündigungsfrist?

Das würde ich nicht ernst nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann könnte das bedeuten, er hat, eventuell gemeinsam mit seiner Hausmeisterin und Mitmietern 12 Monate gewartet, um zu sehen, dass er mich irgendwie aus der Reserve locken oder provozieren kann?

Das wäre in der Tat zutiefst gemein und inhuman!

Nicht dass ich ihm das nicht zutraue, aber dann tun sich hier weitere menschliche Abgründe auf...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Irgendwie alles hier total unglaubhaft. Kann es sein, dass ihr den Vermieter öffentlich beleidigt habt und er bereits euch dafür ermahnt hat? Fristlose kündigung und zu gleich eine ordentliche fristgerechte Kündigung ist da gar nicht so verkehrt. Wen die Fronten zu sehr verhärtet sicnd, wäre es nicht besser den Umfeld zu wechseln? Eine schöne renovierte Wohnung wo anders? Mit freundlichen Nachbarn, wo der Vermieter nichts nachzutragen hat? Manchmal muss man auch an sich denken und eigene Nerven schonen, ihr bezahlt doch die Miete? Habt also auch einen Anspruch auf angemessene Wohnverhältnisse. Ihr könnt doch entscheiden, ob ihr noch weiter streitet und Miete bezahlt oder ob ihr noch bessere eventuell billigere Wohnung sucht. Der Vermieter wird dann vielleicht ganz anders angesichts seiner Bruchbude. Ich habe auch meinen Exvermieter sitzen gelassen mit seinem Leerstand. Der war so sicher, dass ich als Sozibezierein je nie ausziehen würde und auch sooo sehr auf seine Wohnung angewiesen, der hat nicht schlecht gestaunt, als ich auszog in eine viel schönenere Gegend. Denkt in erster Linie an sich, es lohnt sich nicht sein Leben mit Krig zu verderben.
Es gibt Vermieter, die sehr dankbar sind einen Mieter zu finden. Bei uns in Hausverwaltung (war dort Praktikantin) wurde Rentnern sogar die Staffelmiete erlassen, nur damit sie weiter unsere Mieter bleiben können, bzw. Miete den Studenten zu 50% für einen Jahr angeboten. Schaut euch nach guten Angeboten um!! Es lohnt sich.
Seid nicht verbissen, Leben ist zu schön, um es in Krieg zu versauen.
Mina

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Halo Mina,

danke für Deine aufbauenden Worte!

Wir beide liegen da nicht sehr viel auseinander. Ich liebe auch den Frieden, Krieg finde ich unmöglich!!

Bin ein spiritueller Mensch, der das Gute fördern möchte, aber wir haben natürlich Gründe zu unserem "Kampf":

- Unsere Wohnung liegt sehr schön
- Wir zahlen mit 465 Euro eine recht nierdige Miete
- Wir wurden mit Lügen überhäuft
- Jemand muss solch ein Verhalten irgendwann öffentlich machen und solchen Mafiastrukturen ein Ende setzen
- Eine andere Wohnung ist derzeit in Freiburg kaum zu finden (Wir sind 4 Leute!)

Ich weiß: Allein das Verhalten der korrupten Hausmeisterin und des ignoranten Vermieters kosten Kraft, Zeit und Nerven.

Aber meine Lebenspartnerin ist Steinbock, also ein Kämpferin und auch sie möchte, dass dieser Vermieter endlich einmal auch ZU RECHT den Kürzeren zieht!

Nur weil er laut $7 unseres Mietvertrages renivieren muss, kann er nicht aus Lust und Laune kündigen! Und das noch mit Lügen, übler Nachrede und Rufmord!

Trotzdem sind wir unsererseits anständig mit ihm umgeganfen.

Aber glaube mir, sobald wir eine schöne Wohnung hätten, würden wir gehen!

Gruß
Manfred

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Wie wäüre es den Vermieter schriftlich zu allen nötigen Reparaturen auffordern und eine Frist dafür setzen. Bei nichteinhaltung eine Firma dazu beauftragen und die entstandene Kosten mit den Mietzahlungen verrechnen. Dies natürlich dem Vermieter auch so im voraus ankündigen.
Am besten den Mieterbund um Hilfe bitten für kleine Gebühr, damit sie helfen alles rechtlich richtig zu formulieren und richtige Fristen zu setzen. Dagegen kann dann der Vermieter nichts mehr machen, soll doch klagen gehen, ist alles rechtens: Mieter sind da geschützt, aber kein Krieg führen, sonst siet es schlecht aus. Alles Gute

0x Hilfreiche Antwort

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