Ich habe vom Hausverwalter am 22.06. eine völlig überzogene Kautionsabrechnung mit einer Einforderung zusätzlicher Zahlungen erhalten. Morgen wäre der letzte Tag der 2-wöchigen Zahlungsfrist. Ich war bereits bei der Vermietung und erklärte, dass die gesamte Abrechnung + Zahlungsforderungen unrechtmäßig sind. Mir wurde gesagt, ich soll schriftlich Widerspruch einlegen, dass geht das Ganze direkt vor Gericht.
Habe ich nun bloß bis morgen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen? Ich habe nächste Woche einen Termin für eine Rechtsberatung, deshalb würde ich lieber erst danach Widerspruch einlegen. Damit ich weiß, was genau ich noch alles rechtlich benennen kann.
Oder wäre das zu spät?
-----------------
""
Widerspruchsfrist für falsche Kautionsabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Vermieter kann Fristen setzen wie er will.
Der Rückzahlungsanspruch der Kaution besteht 3 Kalenderjahre.
Nur wenn der Vermieter was will, Renovierung u.s.w.,
verjährt sein Anspruch nach 6 Monaten.
Übrigens, nach Rechtsprechung darf der Vermieter nicht einfach mit der Kaution aufrechnen. Für seine Forderungen
bedarf es zunächst ein gerichtliches Urteil.
Nur für die noch fällige Nebenkostenabrechnung darf er einen Teil der Kaution zurück behalten.
-- Editiert xxsirodxx am 05.07.2012 15:21
quote:
Übrigens, nach Rechtsprechung darf der Vermieter nicht einfach mit der Kaution aufrechnen. Für seine Forderungen bedarf es zunächst ein gerichtliches Urteil.
Ein gerichtliches Urteil wird nur benötigt, wenn die Forderungen strittig sind, aber ganz sicher nicht generell.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die angeblich notwendigen Arbeiten hat der Hausverwalter von Firmen bereits durchführen lassen und mir nun die Rechnung präsentiert. Ich möchte bloß wissen, wieviel Zeit ich habe, dagegen Widerspruch einzulegen.
-----------------
""
Was sind denn das für Arbeiten?
Das mit dem Widerspruch und den Fristen wurde dir bereits erklärt.
-----------------
""
"Der Vermieter kann Fristen setzen wie er will."
Das? Und wenn keine Widerspruchsfrist gesetzt wurde?
quote:
Der Rückzahlungsanspruch der Kaution besteht 3 Kalenderjahre.
-----------------
""
quote:
Das? Und wenn keine Widerspruchsfrist gesetzt wurde?
Ruhe bewahren!
Gehen Sie - wie von Ihnen geplant - nächste Woche zur Rechtsberatung und machen Sie vorher NICHTS!
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten