Widersprüche in Vertrag und Übergabeprotokoll

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb511737-63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widersprüche in Vertrag und Übergabeprotokoll

Hallo zusammen,
es geht um folgende Situation.
Wir sind mit 6 Personen in eine "sanierte" Altbauwohnung gezogen. Allerdings
stehen im Vertrag einige Dinge, die so nicht stimmen.
Im Vertrag steht unter "Übergabe" folgendes:

Zitat:
Die Vermieterin hat unmittelbar vor der mit diesem Vertrag erfolgten Vermietung umfangreiche Sanierungsarbeiten (u.a. Erneuerung der Elektrik, der Heizung und der sanitären Einrichtungen, Neuausmalen aller Räume in weißer Dispersionsfarbe, neue Böden, neue Küche, Hochbett) vornehmen lassen.

Allerdings stimmt vielen daran nicht. Die Waschmaschine funktionierte nicht (wurde allerdings repariert).
Der Backofen hat Kratzer und die Abzugshaube hat auch offensichtliche Gebrauchs spuren.

Die Wände haben viele Stellen, an denen Kratzer, Verfärbungen oder ähnliche Flecken sind.
Im Übergabeprotokoll wurde leider lediglich festgehalten, dass die Wände Verschmutzungen aufweisen.
Dieses wurde allerdings nur von einer Person unterschrieben.

Ich habe dazu jetzt folgende Fragen:
- Inwiefern ist das Übergabeprotokoll rechtsgültig, wenn lediglich eine Person unterschreiben hat? Alle der Mieter sind Hauptmieter, es gibt also keine Untermieter.
- Was ist im Endeffekt rechtlich gültig, die Klauseln die im Vertrag stehen (Wände neu gestrichen) oder das Übergabeprotokoll in dem vermerkt ist, dass die Wände Verschmutzungen aufweisen, also nicht frisch gestrichen sind?

Ich hoffe ihr könnt uns diesbezüglich helfen.
Lg, Lukas


-- Editiert von Moderator am 26.03.2019 23:24

-- Thema wurde verschoben am 26.03.2019 23:24

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von fb511737-63):
Allerdings
stehen im Vertrag einige Dinge, die so nicht stimmen.
Und das hat man warum genau nicht reklamiert? Den Inhalt dieses Protokolls müssen Sie jetzt gegen sich gelten lassen.

Zitat (von fb511737-63):
Allerdings stimmt vielen daran nicht. Die Waschmaschine funktionierte nicht (wurde allerdings repariert). Also ohne Belang.
Der Backofen hat Kratzer und die Abzugshaube hat auch offensichtliche Gebrauchs Spuren. Stammen von Ihnen
Die Wände haben viele Stellen, an denen Kratzer, Verfärbungen oder ähnliche Flecken sind. Stammen von Ihnen
Im Übergabeprotokoll wurde leider lediglich festgehalten, dass die Wände Verschmutzungen aufweisen. Tja


Fotos gibt's auch nicht vom Einzug, wo man das sehen könnte?

Zitat (von fb511737-63):
Inwiefern ist das Übergabeprotokoll rechtsgültig, wenn lediglich eine Person unterschreiben hat? Alle der Mieter sind Hauptmieter, es gibt also keine Untermieter.
naja, immerhin eine dieser sechs Personen hat ja bestätigt, dass das Übergabeprotokoll so korrekt ist. Ich wusste ehrlich gesagt nicht, warum es nicht gültig sein sollte.

Zitat (von fb511737-63):
Was ist im Endeffekt rechtlich gültig, die Klauseln die im Vertrag stehen (Wände neu gestrichen) oder das Übergabeprotokoll in dem vermerkt ist, dass die Wände Verschmutzungen aufweisen, also nicht frisch gestrichen sind?

Eigentlich würde ich sagen, dass in diesem Falle ist das Protokoll gültig ist. Da aber dort nur steht, "Verschmutzungen" und nichts weiter, werden Sie niemals das Gegenteil beweisen können, wenn die Vermieterin sagt, dass es "allenfalls mal hier und da vielleicht eine minimale Verdunklung" gab. Denn es ist ja auch so, dass Sie behaupten, dass beim Einzug angeblich die Abzugshaube verkratzt gewesen wäre und der Herd kaputt gewesen wäre und die Waschmaschine und was auch sonst noch... Und das stimmt ja auch nicht. Denn wenn es so gewesen wäre, dann hätte jeder normale Mensch Einspruch gegen das Übergabeprotokoll erhoben.

Sie verstehen, worauf ich hinaus will? Also ein Selbstläufer wird das auf gar keinen Fall. Im Gegenteil, wenn Sie es auf einen Prozess ankommen lassen, dann laufen Sie in eine sehr unsichere Sache hinein. Zumindest in meinen Augen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Achso, noch als Nachtrag für die Zukunft: man unterschreibt nie, nie, niemals etwas, was nicht der Wahrheit entspricht. Jetzt wissen Sie, warum. Sie können das später nicht mehr wieder gut machen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wann wurde die Wohnung denn bezogen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb511737-63):
Allerdings stimmt vielen daran nicht. Die Waschmaschine funktionierte nicht
Ihr habt eine Waschmaschine mitgemietet? Wo steht die denn in dem Mietvertrag? Ich lese nichts davon. Aber jetzt ist das erledigt---
Zitat (von fb511737-63):
Der Backofen hat Kratzer und die Abzugshaube hat auch offensichtliche Gebrauchs spuren. WANN habt ihr das festgestellt?
Es steht nicht im Vertrag, dass ein neuer Backofen und eine neue Abzugshaube vor Vermietung eingebaut wurden.
Zitat (von fb511737-63):
neue Küche
Nur das ist zu lesen. Was ist denn neu an/in der Küche? Was meinte der Vermieter mit *NEU*?
Zitat (von fb511737-63):
Neuausmalen aller Räume in weißer Dispersionsfarbe
Das hat der Vermieter wohl gemacht/machen lassen. Vielleicht schlecht? Steht im Protokoll, was mit den bei Übergabe/Übernahme festgestellten Verschmutzungen zu tun ist? Und wer und bis wann und was ??
Zitat (von fb511737-63):
Inwiefern ist das Übergabeprotokoll rechtsgültig,
Ist rechtsgültig, wenn die 1 Person als Vertreter und Mieter geschäftsfähig ist.
Zitat (von fb511737-63):
Was ist im Endeffekt rechtlich gültig,
Dass die Wände Verschmutzungen aufweisen. Diese Feststellung ist *rechtlich gültig*, denn SO stehts im Protokoll. Das ist doch auch gar nicht streitig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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