Widersprüchliche Angaben im Mietvertrag: was gilt?

11. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMoore
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widersprüchliche Angaben im Mietvertrag: was gilt?

Hallo,

welche Angaben im Mietvertrag gelten, wenn folgende widersprüchliche Angaben zur Mietdauer existieren:

"Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.2005. Der Mietvertrag wird wegen beabsichtigter Eigennutzung des Eigentümers für die Dauer von 4 Jahren geschlossen und läuft am 31.12.2009 ab.
Der Mieter erhält ein Sonderkündigungsrecht jeweils zum Ende eines jeden Jahres, jeweils zum 31.12.2006, 31.12.2007, 31.12.2007 und 31.12.2008 das durch eingeschriebenen Brief jeweils zum 30.9. eines jeden Jahres beim Vermieter eingehend wahrzunehmen ist."

1. Widerspruch: Es ist von 4 Jahren Mietdauer die Rede, jedoch beträgt die angegebene Zeitspanne (1.1.2005 bis 31.12.2009) 5 Jahre.
2. Widerspruch: Der Mieter soll innerhalb der befristeten Mietdauer am Ende jedes Jahres ein Sonderkündigungsrecht haben. Als Daten werden jedoch nur die 3 Jahre 2006-2008 angegeben. Ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2005 wird nicht erwähnt, obwohl auch dies bei der Formulierung "eines jeden Jahres" dazugehören müsste.
Was gilt denn nun?
Sind vielleicht bedie Klauseln ungültig weil widersprüchlich, oder kann die für den Mieter vorteilhaftere genommen werden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

MM

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo MichaelMoore,

m.E. sind sowohl die Vertragsdauer als auch die Sonderkündigungstermine durch die kalendarmäßige Bestimmung hinreichend genau festgelegt. Die offensichtlich irrtümliche Festlegung der Vertragsdauer (4 Jahre) sowie die vereinbarten Sonderkündigungstermine stellen aus meiner Sicht keine derart gravierenden Widersprüche dar, die zu einer anderen Auslegung als der datumsmäßig bestimmten Termine berechtigen könnten.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.626 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen