Hallo,
ist es ein Widerspruch, wenn im Mietvertrag zum einen steht, dass das Mietobjekt freifinanziert ist und zum anderen mietpreisgebunden ist?
Widersprüchliche Klausel im Mietvertrag? Freifinanziert aber dennoch mietpreisgebunden?
28. Juni 2020
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Frage vom 28. Juni 2020 | 21:37
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Widersprüchliche Klausel im Mietvertrag? Freifinanziert aber dennoch mietpreisgebunden?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2020 | 22:55
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
wenn das so dasteht, dann natürlich: JA
i.d.R. steht in den Vordrucken aber "Bei einer mietpreisgebunden Wohnung ..... blablabla"
von daher: wenn man selbst den Text im Originalwortlaut lesen würde, würde vielleicht auch ein klares NEIN herauskommen
#2
Antwort vom 28. Juni 2020 | 22:59
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitatwenn das so dasteht, dann natürlich: JA :
i.d.R. steht in den Vordrucken aber "Bei einer mietpreisgebunden Wohnung ..... blablabla"
von daher: wenn man selbst den Text im Originalwortlaut lesen würde, würde vielleicht auch ein klares NEIN herauskommen
Es steht auf der ersten Seite ganz klar "frei finanziert" und auf der anderen Seite auch ganz klar, dass das Mietobjekt bis zum Tag X gefördert wird und eine Preisbindung besteht.
Sollte man den Vermieter darauf ansprechen? Ich finde es halt merkwürdig, ist das eher ein Fehler?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Juni 2020 | 23:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatist es ein Widerspruch, wenn im Mietvertrag zum einen steht, dass das Mietobjekt freifinanziert ist und zum anderen mietpreisgebunden ist? :
Eventuell ja, eventuell nein. Kommt auf den Kontext an.
ZitatSollte man den Vermieter darauf ansprechen? :
Warum nicht, er könnte das durchaus aufklären.
#4
Antwort vom 28. Juni 2020 | 23:37
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitatist es ein Widerspruch, wenn im Mietvertrag zum einen steht, dass das Mietobjekt freifinanziert ist und zum anderen mietpreisgebunden ist? :
Eventuell ja, eventuell nein. Kommt auf den Kontext an.
ZitatSollte man den Vermieter darauf ansprechen? :
Warum nicht, er könnte das durchaus aufklären.
Werde mal nachfragen. Mich irritiert es einfach nur ein wenig:
"Als preisgebunden bezeichnet man Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln - früher im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus - geschaffen worden ist."-promietrecht.de
"Freifinanzierter Wohnungsbau. Wohnungen, die weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt sind, nennt man freifinanziert. Sie sind also keinen Bedingungen unterworfen, was ihre Nutzung oder Belegung betrifft."
Zitat aus Lbs.de
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