Wie Gewerblichen Mietvertrag richtig fristlos kündigen ?

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cowboy175
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie Gewerblichen Mietvertrag richtig fristlos kündigen ?

Ich möchte euch um Rat fragen. Es handelt sich hier um eine Fristlose Kündigung von Gewerblichen Mietvertrag. Die Sache ist wie folgt:

A (Vermieter) und B (Mieter) haben einen Gewerblichen Mietvertrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Restaurant das A an B vermietet. Der Vertrag ist auf 5 Jahre vereinbart worden, falls keine Partei rechtzeitig die Kündigung einreicht, verlängert sich diese automatisch um 1 Jahr.

Nach 3 Jahren (ab Mietbeginn) zahlt B die Miete für Monat Juni 2019 nicht, im nächsten Monat Juli zahlt B nur einen Teil der Juli Miete (auch verspätet). Im August zahlt B die restliche Miete für Monat Juli und später in denselben Monat August zahlt B nur einen Teil der August Miete an A. Nun Schuldet B die ganze Juni und einen großen Teil der August Miete.

Letztendlich nach vielen Mündlichen Besprechungen mit B, entscheidet sich A die erste Schriftliche Mahnung am 18 August wegen verspäteter Zahlung an B zu schicken. Im Schreiben fordert A die Juni Miete, restliche August Miete sowie das sich B nach Mietvertrag hält und die Miete rechtzeitig bezahlt (bis 3. Werktag des Monats). Hier ist eine Frist gelegt bis 03.09, also ungefähr hat der B 16 Tage Zeit.

Am 07.09 entscheidet sich A eine Schriftliche Mahnung und Abmahnung zu verschicken an B, denn nun ist auch die Miete für Monat September nicht bezahlt worden. Hier ist eine Frist bis 23.09 gesetzt (ungefähr 16 Tage) mit der Ankündigung das falls die Geschuldeten Mieten nicht komplett beglichen werden eine Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses folgen wird, auch hier wird das vertragliche Zahlungsverhalten erwähnt (bis 3. Werktag des Monats).

B bezahlt am 10.09 die restliche Miete für Monat August und viel später am 25.09 zahlt er einen kleinen Teil der Miete für Monat September. Somit schuldet B die Miete für Monat Juni und einen Großen Teil der September Miete.

Nun möchte ich um Rat fragen. Die folgenden Fragen hat A:

1) Kann A die Fristlose Kündigung einreichen ?
2) Wie ist diese am besten zu verschicken, damit B die sicher bekommt ?
2) Wie lange soll die Frist sein, damit B seine Einrichtung Räumt ?
3) Was passiert wenn sich B weigert raus zu gehen ?
4) Was soll in der Fristlosen Kündigung stehen ? Zum Beispiel Schadenersatz wenn B sich weigert das Objekt zurück zu geben ?
5) Ist der einzige weg für A vor Gericht zu gehen ? Oder gibt es auch andere Möglichkeiten da es sich hier um einen Gewerblichen Mietvertrag handelt ?

Es ist sehr sicher das B die Miete für Oktobar auch nicht bezahlen wird, also nicht rechtzeitig.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Cowboy175):
Es ist sehr sicher das B die Miete für Oktobar auch nicht bezahlen wird, also nicht rechtzeitig.

Spielt keine Rolle. Was eventuell sein wird oder nicht, ist unbeachtlich.

Zitat (von Cowboy175):
1) Kann A die Fristlose Kündigung einreichen ?
Meiner Meinung nach ja. Außer ausstehende Mieten muss sich der Vermieter nicht auf eine standig/mehrfach verspätete Mietzahlung einlassen.

2) Wie ist diese am besten zu verschicken, damit B die sicher bekommt ?
Einwurfeinschreiben oder Bote (Gerichtsvollzieher)

2) Wie lange soll die Frist sein, damit B seine Einrichtung Räumt ?
Eine fristlose Kündigung bedeutet "ohne Frist", also hat der Mieter die Immobilie quasi umgehend zu verlassen und zu räumen. Normalerweise wird aber eine sogenannte Ziehfrist eingeräumt, im privaten Wohnungsmarkt zwei Wochen. Je nachdem, wieviel an Mobiliar und Einbauten vorhanden ist, könnte man die Frist wohl auf vier Wochen verlängern...

3) Was passiert wenn sich B weigert raus zu gehen ?
Dann muß Räumungsklage erhoben werden.

4) Was soll in der Fristlosen Kündigung stehen ? Zum Beispiel Schadenersatz wenn B sich weigert das Objekt zurück zu geben ?
Bietet sich an. Aber wenn der Mieter nicht mal mehr die Miete zahlen kann, ist fraglich ob er den Schadensersatz zahlen kann. Aber den kann man ja mittels eines Mahnbescheids ggf für Jahrzehnte versuchen, einzutreiben. Es sollte. Vermerkt werden, daß man der Weiternutzung des Gebäudes unter allen Umständen widerspricht.

5) Ist der einzige weg für A vor Gericht zu gehen ? Oder gibt es auch andere Möglichkeiten da es sich hier um einen Gewerblichen Mietvertrag handelt ?
Nichts geht ohne Gericht, wenn der Mieter nicht spurt. Die Zeiten, da säumige Mieter aus dem Haus geprügelt wurden, sind schon länger vorbei.


Empfehlenswert ist immer die Einschaltung eines Anwalts!

Es melden sich gewiss noch bessere Helfer als ich.

-- Editiert von fb367463-2 am 28.09.2019 15:51

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Cowboy175):
Wie Gewerblichen Mietvertrag richtig fristlos kündigen ?

Durch Beauftragung eines in Gewerbemietrecht versierten Anwaltes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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