Wie Schlüssel beim Amtsgericht hinterlegen?

12. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)
Wie Schlüssel beim Amtsgericht hinterlegen?

Hallo Zusammen,

mein Bruder hat für seine alte Wohnung keinen Ansprechpartner wo er den Schlüssel abgeben kann weil die Immobiliengesellschaft, der die Wohnung gehörte, insolvent ist und die Wohnung nicht mehr in dessen Besitz ist. Wie genau das sich zusammensetzt weiss er nicht. Er kennt nur die alte Hausverwaltung und die neue noch nicht.

Jetzt habe ich in Erinnerung, dass man den Schlüssel beim Amtsgericht hinterlegen kann. Wie genau geht man da denn vor! Er würde dann per Einschreiben die alte Hausverwaltung anschreiben und informieren. Ich denke mal dann kommt schon eine Rückmeldung welcher Art auch immer aber im Moment ist erst mal wichtig wie er das mit dem hinterlegen beim Amtsgericht macht. Dankeschön schonmal

Gruß Aidana

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Er geht zum mit den Schlüsseln zum AG und fragt den Pförtner, in welchem Raum die Hinterlegungsstelle ist. Diesen Raum sucht er während der Öffnungszeiten auf und sagt, dass er die Schlüssel für den Eigentümer der Wohnung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegen will.
Dort bekommt er dann viele Formulare, die er ausfüllen muss. Eventuell hilft der Rechtspfleger sogar beim ausfüllen.
Dann gibt er die Schlüssel dort ab.


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#2
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

haha

Sehr witzig!!!

Kriegt man in diesem Forum eigentlich auch mal eine Antwort mit der man was anfangen kann???

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Sehr witzig!!!


Wann wurde wo ein Witz gemacht :???:

quote:
Kriegt man in diesem Forum eigentlich auch mal eine Antwort mit der man was anfangen kann???


Hast Du doch gerade bekommen.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

Und was bitte sagt das Recht? Kann er das so einfach machen weil er keinen Ansprechpartner hat und wenn er die alte Hausverwaltung informiert ist das rechtlich ok? Ist er damit auf der sicheren Seite? Er weiss ja nicht mal wer jetzt eigentlich der aktuelle Eigentümer ist.


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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

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#5
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er weiss ja nicht mal wer jetzt eigentlich der aktuelle Eigentümer ist. <hr size=1 noshade>


Deshalb die Hinterlegung. Sonst könnte er die Schlüssel direkt dem Eigentümer geben.

quote:<hr size=1 noshade>Kann er das so einfach machen weil er keinen Ansprechpartner hat <hr size=1 noshade>


Ja § 372 BGB

quote:<hr size=1 noshade>Ist er damit auf der sicheren Seite? <hr size=1 noshade>


Solange der § 378 BGB noch gilt, ja.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.02.2011 11:27:25
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Wann wurde wo ein Witz gemacht

Siehst Du, Bernie,
hättest De lieber die Variante mit dem Fundbüro gebracht (da kann man auch etwas hinterlegen).

Oder - wie Chili Palmer - im Pfandhaus.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116324 Beiträge, 39248x hilfreich)

Was sollte jemanden motivieren hier Zeit in eine Antwort zu investieren wenn wenn du den Antworten eh nicht glaubst?



quote:<hr size=1 noshade>Kriegt man in diesem Forum eigentlich auch mal eine Antwort mit der man was anfangen kann? <hr size=1 noshade>

Wir sind nicht verantwortlich für das was du nicht verstehst wenn wir was schreiben.



quote:<hr size=1 noshade>Und was bitte sagt das Recht? <hr size=1 noshade>

§ 372 BGB

Hinterlegungsverfahren: siehe Hinterlegungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes (da wo Wohnung ist)
Wo Hinterlegungsgesetz finden: Google.de

(Alles extra kurz, hoffe das überfordert dich jetzt nicht)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> was sollte ein Anschreiben an eine nicht mehr existente Firma bringen? <hr size=1 noshade>


Da kann man den Insolvenzverwalter anschreiben oder § 374 II 2 BGB

Die Anzeige darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist.

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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Hast du schon einmal einem Toten einen Brief zugestellt?
+
Wofür gibt es schließlich tote Briefkästen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Siehst Du, Bernie,
hättest De lieber die Variante mit dem Fundbüro gebracht (da kann man auch etwas hinterlegen).


Jetzt haben wir ja doch noch den Witz gefunden :respekt: Ob die Hinterlegung beim Fundbüro die Wirkung des § 378 haben würde, darf bezweifelt werden.

Zudem müßte ich dann erklären, dass das Fundbüro ein Teil des AG ist.

quote:

im Moment ist erst mal wichtig wie er das mit dem hinterlegen beim Amtsgericht macht.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.02.2011 11:27:25
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

Kompetenz hat eben nicht jeder!
Wenn ich mich als Laie nicht auskenne, dann ist es für einige hier ein gefundenes Fressen, denjenigen richtig fertig zu machen. Das muss ein beschi..enes Leben sein, wenn man sich hier so Beweisen muss weil man es im wahren Leben nicht kann. Ich habe Mitleid, wirklich! :rock:


Danke für die Antworten die mir was bringen.

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1819x hilfreich)

quote:
weil die Immobiliengesellschaft, der die Wohnung gehörte, insolvent ist und die Wohnung nicht mehr in dessen Besitz ist. W



..[color=red].Insolvenzverwalter?[/color]

Einen Schlüssel kann man jedenfalls nicht hinterlegen..
Hinterlegungssachen


Auf Antrag können beim Amtsgericht

Geld, Wertpapiere, sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten

hinterlegt werden.

Eine Hinterlegung kommt in Betracht

als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
als Sicherheitsleistung zur Erlangung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
wenn Ungewissheit über die Person des Empfängers einer Leistung besteht




-----------------
"meri befreit von Pikowitzchen"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

@meri

Danke für die gute, hilfreiche Antwort.

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12319.02.2011 15:00:40
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

Achso hatte ich nicht erwähnt?, dass der Insoverwalter auch nicht bekannt ist... Gute dann hab ichs hiermit gesagt. :)

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12321.02.2011 09:02:42
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
sowie Kostbarkeiten

Was könnten denn Kostbarkeiten sein ?
Pfeffer, Senf, Karfunkel, ein beliebtes Gericht beim Chinesen (8 Kostbarkeiten), der heilige Gral oder der Stein der Weisen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1819x hilfreich)

quote:
Das Pikowitzchen, Aliasname assi123 (sogar zutreffend) hat sogar noch die Hinterlegungsgründe benannt, aber leider nicht intellektuell verarbeitet!


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"meri befreit von Pikowitzchen"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37566 Beiträge, 13802x hilfreich)

Der Insolvenzverwalter ist bekannt. Da rufst du die entsprechende Abteilung des Amtsgerichts an, und schon hast du den Namen. Ausserdem kann man normalerweise auch noch an die alte Firmenadresse Briefe schicken, werden automatisch an den Inso-Verwalter weitergeleitet-

Also, wo liegt das Problem?

wirdwerden

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