Wie dicht müssen Kellerfenster und Türen sein?

29. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
GBHajda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie dicht müssen Kellerfenster und Türen sein?

Von meinem Vater habe ich ein in den 50er Jahren gebautes 3-Familienhaus geerbt. Der langjährige Erdgeschossmieter hat eine neue Heizung und Isolierglasfenster plus Rolladen bekommen, auch die Haustür und das Fenster im Treppenhaus sind neu , aber er beklagt sich jetzt, dass seine Wohnung durchkühlt werde, da die Fenster und Türen im Keller und Dachgeschoß (!!) undicht seien. Inwieweit das tatsächlich so ist, würde ich eher bezweifeln, da die anderen beiden Parteien null Probleme haben. Aber irgendwie muss ich reagieren, denn er fordert mit Fristsetzung die Instandhaltung. Gibt es irgendwelche Richtlinien zu Kellerfenstern? Kann mich ein Mieter zwingen, alle Keller- und Dachfenster auszutauschen, nur weil er behauptet, die an sich funktionsfähigen und problemlos schließenden Fenster seien "undicht"? Oder, gibt es irgendwelche Anhaltspunkte, welche Temperaturen im Keller bei winterlichen Außentemperaturen "normal" sind, sodass ich über eine Darlegung der Auswirkungen (oder eben nicht vorhandenen Probleme) dieser Fenster argumentieren kann? Kann ich einen Fensterbauer/ Schreiner befragen?
Für jeden Tip in dieser Sache wäre ich dankbar :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo,

wenn die Fenster in Ordnung sind, braucht man sie auch nicht auszubauen. Auch wenn sie Einfachglas und alte Rahmen haben. Sonst würde verständlicherweise niemand mehr ein altes Haus vermieten ;) .

Aber vielleicht kannst Du einen Fachmann befragen, ob evtl. Kältebrücken durch die Umbauten entstanden sind, damit bist Du Deiner Pflicht dann ja nachgegangen.

Schlag Deinem Mieter doch mal vor zu heizen ;) .

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#2
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich denk ma, dass der Mieter nicht im Keller und Dachgeschoss wohnt... Insofern dürfte er Dir auch nicht sagen können ob die von ihm gemachten Beanstandungen richtig sind (Sitzt er mit ner Kerze vor den Fenstern? ;) ernsthaft: Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter meist, in einem bestimmten Zeitraum, das eine bestimmte Themperatur erreicht werden KANN. Wieviel Energie dafür aufgewendet werden muss ist nicht geregelt. Sollte der Mieter also genügend heizen KÖNNEN bist du aus dem schneider...
Für die dichtigkeit der Fenster in Nebenräumen gibt es keine Bestimmungen (noch nicht mal für Wohnräume s.o.) (weniger ernsthaft):Scheint so das dein Mieter dir demnächst erzählt das du den Schornstein verstopfen musst weil soviel Wärme rauskommt. ;)
(wieder ernst..):
Ich hab aber ein ähnliches problem... es stellte sich jedoch irgendwann mal raus das der Mieter Diabethiker ist... die haben durchaus häufiger "missempfindungen" (nur weil es immer zwei Seiten eines Problems gibt)
Versuch mal rauszubekommen ob der Mieter denn normal (min 20 C´) heizen KANN? :)

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#3
 Von 
GBHajda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank erst mal. Der Mieter wohnt im Erdgeschoss und ist von der Sorte, der mir schreibt, er habe im Keller mit geeichtem Gerät um 11Uhr 05 am.... 12,1 Grad gemessen und zwar bei leichtem Wind und bei -15 Grad Außentemperatur ..... Natürlich kann er heizen, er erwartet aber Miete für ein altes Haus zu bezahlen und dabei eine Wärmekostenrechnung wie in einem Niedrigenergiehaus. Und das geht halt nicht.
Ich hab eh einen Schreiner im Haus für andere Sachen und werde den mal bitten, die Holzfenster zu beurteilen. Ich fürchte nur, wenn wir die Fenster abdichten wird er als nächstes feststellen dass wegen der Waschküche im keller jetzt die Duchhlüftung unzureichend ist und alles in seinem Keller feucht ist... mal sehen.

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#4
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

Wenn er im Keller 12,1 °C gemessen hat, ist das doch völlig in Ordnung. Er wohnt ja schließlich nicht im Keller und was will er mehr. Wohntemperaturen im Keller? Das gibt es wohl nirgends.

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#5
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

@ Kerstin
ich glaube GBHajda wollte uns nur versichern das eine eventuelle Erkrankung im inneren Kopfbereich des Mieters zu vermuten währe ;)
Aber wenn der Mieter meint er müsse den Hausmeister spielen hilft meist auch kein reden mehr.
@ GBHajda
Lass dich nicht auf die wilden Diskussionen ein... Dein Mieter soll dir erstens in Zukunft schriftlich die beanstandungen zukommen lassen. (man hat mehr Zeit zum überlegen und macht nich so schnell zusagen..) Zweitens soll er sich bitte auf den von Ihm gemieteten Wohnraumbeziehen oder auf Leistungen die er selbst mit bezahlt...
Wenn solsche Schreiben nicht per "EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN" kommen, hat er sowieso schonmal Probleme zu beweisen das Du sie bekommen hast. Wenn du später mal das ein oder andere Schreiben aber nicht "bekommst" also nicht entgegennimmst wird es irgendwann so teuer für Ihn das er aufgeben wird.
Es ist echt schade wenn man so drauf kommen muss!
Möglich währe natürlich auch die empfehlung sich eine andere Wohnung zu suchen...
Ich fürchte das dies alles für alle äusserst nervig währe aber bei den ungerechtfertigten Forderungen wirst du leider entsprechend auftreten müssen.

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