Also ich hab da eine Wohnung in der eine Einzelperson lebt, die Miete wurde seit mehr als 6 Jahren nicht erhöht!
Die Wohnfläche wurde mal vom Sachverständigen mit 63 qm ermittelt. Die Wohnung liegt laut Gutachten in einem Gebiet der "besseren Wohnlage"! Die Wohnung verfügt über einen separaten Eingang, eine Loggia, eine Terrasse und einen eigenen
Garten. Die Wohnung geht über 2 Etagen und hat eine eigene Innentreppe. Das Haus wurde 1980 erbaut. Die kaltmiete beträgt, wie gesagt seit mehr als 6 Jahren unverändert 426,00 €. Ich würde die Miete gern um 10% erhöhen, etwas vergleichbares im Mietspiegel ist nicht zu finden, wie kann ich die Mieterhöhung vernünftig begründen? Für Tips oder ein vorgefertigtes Anschreiben wäre ich dankbar!
Wie erhöhe ich die Miete???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sind Sie Vermieter oder Miethai???:(
Haben Sie gestiegene Kosten???
bodensee1210
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" Wissen ist Macht - macht nichts..."
Werr sich einen Usernamen "genervtvommieter" zulegt sollte vielleicht mal überlegen, ob die Rolle als Vermieter für ihn auf die Dauer tragbar ist....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
...da will ich doch versuchen, eine etwas qualifiziertere Antwort zu geben:
Die Möglichkeiten und Formen einer Mieterhöhung sind ab §§ 558 BGB
geregelt.
In jedem Fall ist das Durchsetzen einer Mietrhöhung mit Vorarbeiten verbunden, denn man muss die Höhe des neuen Mietpreises begründen mit:
1. Mietspiegel
--> Problem ist hier, dass in manchen Orten keiner geführt wird, der von Mietern und Vermietern gleichermassen erstellt und anerkannt ist
oder 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank
oder 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
--> Problem ist hier, dass so ein Gutachten ca. 1.200 EUR kostet - jedenfalls bei uns.
oder 4. Benennung der Miethöhe von drei vergleichbaren Wohnungen
--> Diesen Ansatz würde ich versuchen zu fahren.
Gruss, JoKu
Hallo,
suchen Sie doch in Ihrer Regionalzeitung Anzeigen über ähnliche zur Vermietung stehende Wohnungen. Schreiben Sie die entsprechenden Vermieter an und bitten diese, nach Vermietung Ihnen eine Kopie der Mietverträge zuzusenden, damit Sie diese als Vergleichswohnungen benenne können. Bieten Sie an, für diesen Zweck selbstverständlich dann auch mit Ihrer Wohnung zur Verfügung zu stehen. Auf diese Weise sollte der 4. Tipp von @JoKu, Benennung der Miethöhe von drei vergleichbaren Wohnungen umsetzbar sein.
Viele Grüße, JHG
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