Wie helfen...?

14. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)
Wie helfen...?

Hallo,

eine Freundin lebt seit September 06 in einer Mietwohnung. Sie ist Studentin und sollte eigentlich Unterhalt von ihrem Vater bekommen. Dieser ist aber nur unregelmäßig seiner Unterhaltspflicht nachgekommen. Sie hat zwar einen Nebenjob, kann aber davon nur schwer ihre Verbindlichkeiten bedienen.

Nun kam Ende April 05 ein Schreiben von ihrem Vermieter, dass sie unverzüglich ihren Mietrückstand plus die fehlende Kaution bezahlen soll. Ansonsten würde er ihr fristlos kündigen. Sie konnte dann den fehlenden Betrag in der gesetzten Frist begleichen.

Jetzt konnte sie im August und September die Miete wieder nicht bezahlen. Ihr Vater hat inzwischen seine Immobilien verkauft und ist seither unauffindbar. Er wird im nicht- europäischen Ausland vermutet. Sie hat bis jetzt keine Mahnung o.ä von ihrem Vermieter erhalten, hat aber grosse Angst ihre Whg. zu verlieren. Sie hat jetzt begonnen sich jeden Cent vom Mund abzusparen und überweist ihrem Vermieter die Mietrückstände in kleinen Raten zurück.

Nun meine Fragen: Soll meine Freundin ihrem Vermieter schriftlich mitteilen, dass bemüht ist ihre Zahlungsrückstände zu begleichen und dass sehr an einer gütlichen Einigung interessiert ist?

Ich könnte ihr einen Teil ihren Schulden bezahlen. Im Notfall auch meine Eltern bitten ihr Geld für einen RA zu leihen. Habt ihr Tipps wie ich ihr sonst noch helfen kann?

Bei mir einziehen kann sie leider nicht, da sie 550 km entfernt studiert.

Wäre sehr dankbar für Antworten.

Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Wenn der Mietrückstand (vereinfacht gesagt) mindestens zwei Monatsmieten beträgt, wäre der Vermieter in der Tat zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Eine vorherige Mahnung ist dafür nicht erforderlich.

Da hilft es leider auch nichts, daß der Vater der Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Das einzufordern ist Sache des Unterhaltsberechtigten, nicht des Vermieters.

Die einzige Lösung ist die Bezahlung der Mietrückstände (kann im Falle einer Kündigung notfalls auch noch bis zum Räumungsverfahren erfolgen).

Dem Vermieter kann man natürlich seine Situation darzulegen und günstigere Zahlungsbedingungen auszuhandeln versuchen. Darauf muß der Vermieter aber nicht eingehen. Mit guten Worten allein wird man wohl nicht weiterkommen, wenn nicht etwas Konkretes angeboten werden kann.

Ansonsten auch mal nach staatlichen Hilfen wie Wohngeld erkundigen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich würde deiner Freundin auch raten, dringend zum Sozialamt zu gehen, um dort zu erfragen, ob sie irgendwelche Kosten übernehmen. Evtl. Wohngeld beantragen.

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

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#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kann man dann nicht auch das Jugendamt einschalten?

Ich denke auch, ein gutes Wort mit dem Vermieter zu wechseln wäre sicherlich auch schon mal hilfreich, nicht jeder Vermieter ist wie unserer

Gruß
Marion

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#4
 Von 
stephan.schroeder@live.de
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Mit Bafög Amt sprechen, die können einen da auch noch helfen, wenn der Vater kein Unetrhalt zahlen kann, zahlt doch das Bafög Amt. Wenn Ihr Vater verpflichtet ist zu zahlen, also laut letzter Steuererklärung zahlen kann, dann sollte eine Klage eingereicht werden, was aber überlegt sein sollte, weil nicht jeder seine Eltern anklagen will.

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#5
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo,

@ MacWale, eine Klage wird nicht viel Sinn machen, wenn der Vater sich abgesetzt hat.

@MarionH, das Jugenamt zahlt nur Unterhaltsvorschuß bis zum 12. Lebensjahr.

@jadore, eirene hat Dir den momentan einzig möglichen tipp gegeben. Sofort zum Sozialamt, und dort Sozialhilfe beantragen. Vielleicht wissen die auch, ob Bafög bzw. welche Leistungen noch zustehen.

gruß
avalon 2006




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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#6
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok danke.

Ihr Mietrückstand liegt wohl auch doch noch etwas unter 2 Monatsmieten, weil sie wohl noch einiges abgezahlt.

Der Vater hat allerdings noch 2 Kinder. (Insgesamt 2 eheliche und 1 uneheliches Kind). Für alle drei ist er unterhaltspflichtig. Meint ihr man wird ihn irgendwann im Ausland auffinden? Rechtlich ist da nicht viel zu machen, oder?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Werde ihr jetzt nochmal zum Sozialamt raten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Freya121
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
also selbst wenn sie ihren Vater finden sollten, hilft ihr das glaub ich nicht wirklich weiter. Die Unterhaltszahlungen richten sich nach dem Einkommen ihrer Eltern, sofern diese ein Einkommen haben das unter dem gesetzlichen Mindestsatz liegt, können bzw.müssen sie keinen Unterhalt zahlen.

Sprich wenn sie ihren Vater finden und es sich herausstellt das er keine n cent besitzt, dann kann sie auch keine Zahlung erwarten, sollte er dennoch was besitzen und er nicht freiwillig zahlen, dann muss sie es sich einklagen.

In jedem Fall aber sollte sie zum Bafög Amt gehen.

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