Wie lange darf Badrenovierung dauern?

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
ner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange darf Badrenovierung dauern?


Guten Morgen,

seit 4 Wochen wird unser Bad renoviert und es ist immer noch nicht fertig.
Unser Vermieter macht alles selbst um Geld zu sparen und es geht langsam vorwärts.
Mein Freund hat den Estrich neu gelegt und auch geholfen eine Wand zu entfernen, sowie mit Fliesen gelegt. Trotzdem entpuppt sich das ganze als Endlosgeschichte, denn in dem Bereich der Dusche klebt immer noch keine einzige Fliese.
Die Toilette bedienen wir jetzt seit 1 1/2 halb wochen mit einem Wassereimer und Waschen müssen wir uns seit 4 Wochen in der Küche. Das Duschen klappt noch so gerade, denn es wird um die Kabine gefliest ?!wenn es soweit ist.
Ein neues WC mußten wir uns selbst kaufen oder wir hätten eins der 4 alten, die in Keller stehen nehmen können.

Das alte Bad war ca. 30 Jahre alt.

Meine Frage ist, wie lange darf so eine Renovierung mit allen Arbeiten, Verputzen usw. eigentlich dauern, darf er auch wenn wir bei der Renovierung geholfen haben damit es ein wenig schneller geht die Miete erhöhen und wie lange kann er sich eigentlich noch Zeit lassen?

Würde gern mal eine Meinung dazu hören.

LG
Ner

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Nach 30 jahren dürfte das Bad sicher mal erneuert werden. Wenn ihr aufgrund (der sowieso notwendigen) massnahme NICHT einer Mieterhöung zugestimmt habt, kann er die kosten hierfür nicht abwälzen. Weder über die bekannten 11% noch eine mieterhöung wegen gesteigertem wohnwert.
Ob ihr euch an einer renovierung/sanierung arbeitskraft mässig beteiligt spielt keine Rolle. Das kann man getrost als freizeitbeschäftigung auslegen. Es sei denn es gibt ne vereinbarung darüber... (aber wird wohl nicht der Fall sein)
Der kauf der Schüssel ist auch euer "privatvergnügen" der vermieter muss nur sicherstellen das ihr ohne gefahr die tätigkeit verrichten könnt. Schönheit der Süssel spielt dabe aber keine rolle.
Das einzige was ihr machen könnt um den Bau zu beschleunigen währe eine Mietminderung für die umbauzeit zu machen. Dann müsst ihr aber auch erstmal fristen setzen...
Euer Wohnwert ist durch die massnahme eingeschrängt, das müsst ihr zwar hinnehmen, aber dafür habt ihr auch das recht etwas weniger zu zahlen. Hierbei ist aber auch zu berüksichtigen das ihr das bad (wenn auch nur eingeschrängt) noch nutzen könnt!
Es gibt keine Fristen die geltendgemacht werden können für eine Renovierung.
Aus erfahrung weiss ich das eine solsche massnahme aber IMMER äusserst lang dauert. Auch mit Handwerkern!
findus

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ein Vermieter schadet sich selbst, wenn er Instandsetzungsarbeiten nicht zügig ausführt oder ausführen läßt. Wenn der Mieter einen Teil der Wohnung wegen solcher Arbeiten nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann, dann kann er nämlich für diesen Zeitraum auch die Miete angemessen mindern.

Selbermachen durch den Mieter mag ja gut gemeint sein. Allerdings kann dann uU auch später das Problem auftauchen, daß dem Mieter die Schuld für dort auftretende Schäden zugeschoben wird.

Allein wegen notwendig gewesener Instandhaltungsarbeiten darf die Miete nicht erhöht werden. Da wird es immer auf die ortsübliche Vergleichsmiete ankommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.822 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen