Am 15.10.04 wird ein Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung ( ab01.12.04). Kann der Vermieter von diesem Vertrag wieder zurücktreten?
A) Ähnlich wie bei einem Kaufvertrag 14 Tage oder anderer Frist?
B) Garnicht
C) nur mit Gründen?
Wie lange kann Vermieter von Vertrag zurücktreten?
Fragen zur Miete?
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Hallo pepino,
in Deutschland gibt es i.d.R. kein Rücktrittsrecht von wirksamen Mietverträgen.
Sie können allenfalls den Mietvertrag wegen Irrtums bzw. arglistiger Täuschung anfechten; §§ 119
, 123 BGB
.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung von Wohnraummietverhältnissen; §§ 543
, 569
, 573
ff BGB.
MfG Gruwo
-- Editiert von Gruwo am 09.12.2004 17:04:34
Ich kann Gruwo nur zustimmen. Sowohl Mieter als auch Vermieter können in Deutschland nicht von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten.
In seltenen Ausnahmefällen kann man den Mietvertrag allenfalls anfechten.
Ich möchte Dich aber noch auf einen anderen Irrtum hinweisen. Auch von einem Kaufvertrag kann man in Deutschland nicht
zurücktreten. Eine Ausnahme bilden nur die sog. Fernabsatzverträge (Kauf im Internet, per Telefon oder Fax, bzw. an der Haustür).
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