Wie lange kann man eine Nebenkostenabrechnung einfordern ?

25. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie lange kann man eine Nebenkostenabrechnung einfordern ?

Hallo !
brauche mal einen fachlichen Rat :
von 4/2004 bis 10/2005 haben wir ein 1 Familienhaus bewohnt . Wir sind hiermit etwas beschi... worden , aber da tut nichts zur Sache .
Wir haben dort monatlich 150 ,- Nebenkosten bezahlt (Ohne Heizung-Öl wurde selbst gekauft) . Diese 150 ,- ware relativ hoch angesetzt ,schon damals war klar das es nach dem Jahr wohl eine satte Rückzahlung geben würde .
Wie gesagt sind wir dann aber relativ schnell ausgezogen .
Dann ging bei uns drunter und drüber , so das wir garnicht an eine Nebenkostenabrechnung gedacht haben .
Vor vier wochen habe ich dann das Übergabeschriftstück gefunden und mich daran erinnert das ja noch keine Nebenkostenabrechung eingeangen ist .
Gestern abend habe ich mich mit einem Freund darüber unterhalten der mir sagte ich könnte garkeine Nebenkostenabrechnung mehr verlangen da dieses Recht verjährt wäre , erst recht keine Rückzahlung von zuviel bezahlten Nebenkosten -((( Stimmt das ?? Dann hätten wir ja schön reingepackt ......




11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#2
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !
war ein Mietvertrag der Haus&Grunbesitzervereins Köln e.v . ! Nebenkosten wurden dort aufgelistet als Vorarauszahlungen und abrechnung nach den gesetzlichen Verordnungen .......

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#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#4
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

alle , die der gesetzgeber gestattet. Von
A- W
X Betriebskostenvorauszahlung (nach § 5 Jährlich abrechenbar)

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#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#6
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

sehr sicher ................... 100 % !
Kenne unseren Wasserverbrauch , Müll , Grundsteuer , Haftpflicht e.t.c ! Ist kein vermögen , aber einige 100 euro .

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#7
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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#8
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

Hi,

wenn Sie 10/2005 ausgezogen sind, wird wahrscheinlich das Abrechnungsjahr/Geschäftsjahr das Kalenderjahr gewesen sein.

D.H. etwaige Ansprüche auf Ausgleich und Rückzahlung können dann logischerweise erst in 2006 entstehen und dann gilt §§ 195 BGB (3 Jahre Verjährung).

MFG

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#9
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !
das würde bedeuten das ich die nebenkostenabrechnung 2005 bis 31.10.2009 und die für 2004 bis 31.10.2008 einforden kann ? Richtig ?

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2087x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

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