Wie lange kann man einen Vermieter Zeit lassen einen defekten Heizungsregler zu reparieren?

1. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange kann man einen Vermieter Zeit lassen einen defekten Heizungsregler zu reparieren?

Wie lange kann man einen Vermieter Zeit lassen einen defekten Heizungsregler zu reparieren?
Muss ich das bezahlen? Bei meiner Mutter war genau das gleiche. Sie musste nichts bezahlen.
Um wieviel könnste ich die Miete kürzen, wenn sich meine Vermieterin weigert die Reparatur in Auftrag zu geben?


Vielen Dank

-- Editiert von Maddin123 am 01.03.2004 13:38:46

-- Editiert von Maddin123 am 01.03.2004 13:40:52

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6 Antworten
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#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Handelt es sich um den Regler der Zentralheizung? Dann muss der Vermieter das auf seine kosten und sofort machen lassen. Wenn es um ein Thermostat am Heizkörper in der Wohnung geht, könnte dies als Minireperatur gelten (kostet so 9,99€ im Baumarkt) und daher u.U. vom Mieter selbst zu tragen sein. Oft werden in Mietverträgen kleinstreperaturen auf den Mieter übertragen...
<img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=108"> Ich würde in einem solchen Fall nicht soviel Wind machen. Wenn es nicht teurer wird...

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#2
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der Regler Zentralheizung. Kann diese nicht mehr ausschalten. Wahrscheinlich muss dabei auch die die Zufuhr abgedreht werden wie bei meiner Mutter.

Vieln dank

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#3
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Huch - zu dem hast du zugang? Etagenheizung?
Was sagen denn die anderen Mieter wenn es noch welche gibt. Aber ne richtige Zentralheizung soll keinesfalls im winter ausgeschaltet werden! Würde viel teurer sein sie immer neu Hochzufahren...

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#4
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist Etagenheizung. Ist der Regler direkt an der Heizung, umm die Temperatur zu regeln.Zu dem Zentralregler habe ich keinen Zugang. Also bei meiner Mutter wurde dies vor kurzem auch gemacht. War ne Sache mit Abschaltung von ner halben Stunde.

Grüße

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#5
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Dann würde ich das wohl erstmal reparieren lassen, aber vorher mit meinem Vermieter die Kostenübernahme hierfür regeln... wichtig hierbei ist aber das du nicht deinem vermieter gegenüber erklätrst das die Heizung nicht ABzustellen ist. Besser wenn er glaubt es währe zu kalt in deiner Hütte... ;) Dann greift sicher die Androhung von Mietkürzung... andersrum glaube ich das er warten kann bis nach der Heizperiode, was jedoch die Nebenkosten stark beeinflussen dürfte. :( Es ist auch möglich und wahrscheinlich das dein Vermieter zu recht darauf aufmerksam machen könnte das eine sachgemässe Instandhaltung der Heizungsanlage durch den Mieter zu erfolgen hat. Ist in vielen Mietverträgen so geregelt... :(

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#6
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

He he bin ne arme Sau. Kriege gerade ESF (Europäischer Sozial Förderung), die auf Höhe der Sozialhilfe liegt, da ich gerade ne Umschulung mache.
Unter 100 Eusen kommt man da bestimmt nicht weg. Borgen geht auch nicht.
Bei meiner Mutter hat das die Wohnungsbaugesellschaft gemacht.Ich wohne in einer Eigentumswohnung, die mir vermietet wurde.

Danke Martin

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