Liebe User!
Hat jemand Informationen dazu, wie lange ein Mieter es "(er-)dulden" muss, bis endlich warmes Wasser aus dem Hahn kommt? Das "Wasser-laufen-lassen" ist ja auch mit erheblichen Kosten verbunden, ganz zu schweigen von der Vergeudung kostbaren, aufbereiteten "Naß".
Vielen Dank für Antworten!
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"Scientia potentia est.
Ich freue mich immer über Bewertungen."
Wie lange muss Wasser laufen bis es warm wird?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Naja, wenn der Kaltwasserhahn aufgedreht wird, kann der Mieter eigentlich warten bis er schwarz wird!
Die Solltemperatur des Warmwassers - wenn im Mietvertrag festgelegt - muß nach spätestens 10 - 15 Sekunden erreicht sein.
Die Warmwassermenge darf an der Küchenarmatur 0,1 l Warmwasser pro Sekunde und an der Badewannenarmatur 0,15 l Warmwasser pro Sekunde nicht unterschreiten. LG Berlin, Urteil vom 12. November 1991, Az: 64 S 99/91
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Möghlicherweise liegt ein Baufehler vor.
Steht der Boiler im Keller, fehlt wohl die Zirkulationsleitung, sie endet weit vor der Mischbattarie,
oder die Pumpe ist defekt.
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Man nimmt die Sekunden bis das Wasser 42 Grad erreicht, multipliziert mit der Wohnfläche der Gästetoilette plus halbem Balkon und zieht die Schuhgröße des Hausmeisters ab. Um soviel darf man die Miete mindern.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
quote:Das war aber (ausnahmesweise) nicht meine Frage!
Man nimmt die Sekunden bis das Wasser 42 Grad erreicht, multipliziert mit der Wohnfläche der Gästetoilette plus halbem Balkon und zieht die Schuhgröße des Hausmeisters ab. Um soviel darf man die Miete mindern.
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Echt?
Was willst Du denn sonst unternehmen, wenn es Dir zu lange dauert bis warm kommt? Soll der Vermieter die Warmwasserversorgung umbauen?
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
quote:Offensichtlich lesen Sie nur Ihren eigenen Quark. Auch mal ein wenig Infos sammeln und dann nicht wie Troll antworten.
Was willst Du denn sonst unternehmen, wenn es Dir zu lange dauert bis warm kommt? Soll der Vermieter die Warmwasserversorgung umbauen?
Das darf man sich doch auch hier wünschen? Oder nicht?
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Die Frage war nun wirklich nicht abwegig, und so verständlich, daß sogar Sie sie begreifen könnten.
Was nützt dem TE ein 20 Jahre altes LG-Urteil?
Was ist, wenn die dort genannten Werte um ein paar Zehntelsekunden überschritten werden oder in der Badewanne nur 0,14 l Warmwasser in der Sekunde ankommt? Mit dem Berliner Urteil in der Hand bis zum BGH durchklagen?
Verstand einschalten, statt Urteile kopieren.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
Schon echt "lustig", wie es bei einer einfachen und normalen Frage zu solchen Auswüchsen an Antworten kommen kann.
@bear
quote:
Echt?
Diese o.g. Frage kam bei einem Gespräch auf und darüber wurde diskutiert und man kam zu keinem Ergebnis.
Im übrigen bin ich (u.a.) auch Vermieter. Jedoch habe ich eine Umwälzpumpe und bei uns gibt es keinerlei Schwierigkeiten.
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