Wie muss die Wand aussehen bei Auszug?

11. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
dertony87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Wie muss die Wand aussehen bei Auszug?

hallo

ich habe am 30. Juni meine Wohnung übergeben und der Typ der die Wohnung abgenommen hatte meinte das der Boden nicht gut gestrichen wurde. Zum Boden jetzt mehr. Er ist zwar ausgebaut mit einer festen Treppe in der Wohnung zählte laut Mietvertrag jedoch nicht mit zum Wohnraum. Jetzt waren da kleine dunkle Flecke an der Wand die wir ausgebessert haben. Jetzt hatte sich natürlich die neue Farbe von der alten durch Flecke abgehoben. Im Mietvertrag stand auch drin das der Mieter die kosten der Renovierung selber tragen muss was wir auch gemacht haben indem wir alles getrichen hatten. Bis auf den Boden da wir ihn selten benutzt hatten. Jetzt weigert sich der Vermieter die Kaution zurückzuerstatten da er meint es sieht bescheiden aus. Von meiner seite jedoch habe ich nur weiß auf weiß. Da wir denn Boden der nicht zur Wohnfläche dazugehört kaum genutzt hatten haben wir auch nicht alles getrichen. Weiss jemand was wir tun können. Ist eine Tapette mit stellenweise neu gestrichenen Stellen(Flecken)ausreichend?

Vielen Dank im Vorraus

LG Tony

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15 Antworten
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#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Ist eine Tapette mit stellenweise neu gestrichenen Stellen(Flecken)ausreichend?

Ausreichend wofür ?
Würdest Du da einziehen wollen ?



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#2
 Von 
dertony87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist ja eben keine Wohnfläche die im Mietvertrag zur Grundfläche dazugerechnet wird. Ich habe weiss auf weiss getrichen. Die selbe Farbe.


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#3
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Ausreichend wofür ?



Gute Frage. Was ist eigentlich das im Vertrag vereinbarte Ziel?

quote:
Würdest Du da einziehen wollen ?


Falsche Frage. Es kommt auf den vertragsgemäßen Zustand an, nicht auf den vom Vermieter erträumten.

Wenn nach dem Vertrag ein fachlicher Anstrich geschuldet war, ist fleckig nicht gut genug. Wenn genug Farbe genommen wird, gibts einen flächigen und deckenden Anstrich.

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#4
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
nicht auf den vom Vermieter erträumten

:???:
Der Vermieter wird da wohl nicht einziehen und Tony wird (zumindest fürs erste) wohl kein Vermieter werden.



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#6
 Von 
dertony87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Da stand bloß drin das ich die Kosten zum Streichen selbst tragen muss und hab ich ja mit der Farbe und meiner Arbeit. Und eine weiße Wand streich ich ja nicht nochmal. Habe nur Flecken vom anecken drüber getrichen.

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#7
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Und eine weiße Wand streich ich ja nicht nochmal

Dann wird es jemand anderes für Dich tun.
Dein VM muß sowas schon geahnt haben und konnte Dir deswegen wenig Hoffnung bezüglich der Kautionsrückzahlung machen.



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#9
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 941x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Er ist zwar ausgebaut mit einer festen Treppe in der Wohnung

Würde ich nicht unbedingt mit einem Keller vergleichen wollen.



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#11
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 941x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

Bei der oberen Etage einer Maisonette-Wohnung handelt es sich also um Nebenräume ?



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#13
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Wir müssten doch erst einmal wissen, ob der Mieter überhaupt wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, oder ??



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#15
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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