Wie muss ich die Wohnung bei kündigung übergeben?

25. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
kivie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie muss ich die Wohnung bei kündigung übergeben?

hallo.....

ich habe meine Fristgerecht gekündigt und muss meine schlüßel bis zu 31.07.07 abgeben.

Vor ein paar tagen wollte ich streichen, da kam flatschenweise die farbe wieder runter.
dann habe ich den hausmeister bescheid gesagt,der sich das malleur angeschaut hat.
er meinte wir sollten erstmal abwarten er würde mit dem nachmieter sprechen, weil dieser eh die wohnung anders gestalten will....jetzt nach 6 tagen kommt er an ich müsste die wohnung doch streichen.

in meinem mietvertag steht aber nur das ich die wohnung besenrein verlassen muss, dann habe ich beim einzug ein protokoll unterschrieben wie die wohnräume aussahen.
es stand lediglich auf diesem zettel ob diese räume ok oder gestrichen waren.

was kann ich jetzt tun, ich habe nur noch ein paar tage zeit.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn im Vertrag "Besenrein" steht, muss auch nicht gestrichen werden.

Warum kam eigentlich die Farbe wieder runter?

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
kivie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß nicht warum die farbe runter kommt...wir haben drübergerollt und sie klatschte in flatschen runter.

jetzt habe ich mit dem vermieter geprochen, er sagt ich muss die wohnung streichen und wenn das nicht geht halt tapezieren.
er beruft sich auf den zettel den ich unterschrieben habe, wie die wohnung aussah.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Falsche Farbe genommen ?

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#4
 Von 
kivie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

alpina weiß....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wie lange hast Du denn da gewohnt und hast Du da schon einmal gestrichen ?

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#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Es kann zwar sein, dass Du gar nicht hättest streichen müssen. Warum hast Du dann überhaupt gestrichen, wenn in Deinem Mietvertrag nur die besenreine Übergabe gefordert wird?

Wenn Du aber trotzdem streichst, dann muss das auch ordentlich werden.

Im konkreten Fall stellt sich aber die Frage, wessen Verschulden es ist, dass die Farbe wieder herunterkommt. Das kann wahtrscheinlich nur ein Experte (Malermeister) beurteilen. Wer hat denn den letzten vorherigen Anstrich gemacht?

Wenn Du das selbst warst, dann ist es wohl auf jeden Fall Dein Verschulden. Entweder hast Du jetzt die falsche Farbe genommen oder beim Streichen davor. Den Schaden, den Du durch Dein jetziges fehlgeschlagenes Streichen verursacht hast, musst Du dann beseitigen.

Nur wenn der Vorstrich vom Vermieter oder vom Vormieter stammt, dann hast Du die Möglichkeit, das Verschulden abzuwälzen.

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nur wenn der Vorstrich vom Vermieter oder vom Vormieter stammt, dann hast Du die Möglichkeit, das Verschulden abzuwälzen.

Ersetzen wir lieber 'hast Du die Möglichkeit' durch 'kannst Du ja mal versuchen'.

Ich würde da nämlich weder Geld noch Geldeswert drauf setzen.

0x Hilfreiche Antwort

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