Hallo zusammen,
ich habe am 24.12.2018 meine Nebenkostenabrechnung von 2017 erhalten. Der Abrechnungszeitraum war falsch und keine Verteilerschlüssel ersichtlich. Eine Prüfung war unmöglich. Ich habe dann am 07.01.19 schriftlich widersprochen.
Heute kam dann eine neue Rechnung, jedoch 6 x so hoch wie vorher.
Ich fordere jetzt auf jeden Fall die Belege an, weil mir die Erhöhung mutwillig wegen meines Widerspruchs vorkommt. Habe ich noch andere Möglichkeiten gegen die Abrechnung vorzugehen?
Vielen Dank und Grüße
Wie oft Nebenkostenrechnung korrigieren?
Fragen zur Miete?
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ZitatIch fordere jetzt auf jeden Fall die Belege an, :
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Man hat erst mal nur ein Einsichtsrecht in die Belege, muss sich also selbst zum Vermieter begeben.
Wenn die erste Nebenkostenabrechnung formell unwirksam war (ohne Verteilerschlüssel ist das sehr warhscheinlich), dann ist die zweite Abrechnung jetzt verfristet. Die Nebenkostenabrechnung 2017 hätte Ende 2018 beim Mieter sein müssen. Von daher wäre eine Nachzahlung meiner Meinung nach vom Mieter eh nicht mehr zu leisten.ZitatHabe ich noch andere Möglichkeiten gegen die Abrechnung vorzugehen? :
Ansonsten hilft nur Belege einsehen und die Abrechnung prüfen. Die Einsichtsnahme muss in der Umgebung der Mietsache möglich sein. Wobei man sich über ein paar Kilometer nicht streiten sollte.
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ZitatDer Abrechnungszeitraum war falsch :
inwiefern falsch?
ZitatDer Abrechnungszeitraum war falsch und keine Verteilerschlüssel ersichtlich. :
ZitatIch habe dann am 07.01.19 schriftlich widersprochen. :
ZitatHeute kam dann eine neue Rechnung, jedoch 6 x so hoch wie vorher. :
Na ganz offensichtlich hat man den Abrechnungszeitraum korrigiert
Belege anfordern geht nicht, da müssen Sie sich schon selber zum VM bemühen.
Abgerechnet wurde in der ersten Nebenkostenabrechnung nur der Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.17 obwohl ich das komplette Jahr dort gewohnt habe.
Ja dann Belege dort einsehen, Danke
Abgerechnet wurde in der ersten Nebenkostenabrechnung nur der Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.17 obwohl ich das komplette Jahr dort gewohnt habe.
Ja dann Belege dort einsehen, Danke
Man hätte sich auch freuen können nur 1/6 der Jahreskosten zahlen zu müssen.
Aber Sie haben alles richtig gemacht, schließlich ist man ja ehrlich und will den Vermieter nicht übervorteilen.
Zitat:und keine Verteilerschlüssel ersichtlich.
Damit war die erste Abrechnung formell fehlerhaft.
Zitat:Heute kam dann eine neue Rechnung, jedoch 6 x so hoch wie vorher.
Rechtlich gesehen ist das die erste Abrechnung, so dass sie verspätet zugegangen ist. Nachzahlungen sind daher nicht mehr zu leisten.
ICH würde keine Belege einsehen wollen.
ICH würde mir überlegen, aus welchem Grund die Abrechnung nur 2Monate umfasst.
Was war ab 1.3. anders?
Die Willkür, die du da unterstellst, ist eher wegen des 1x1 entstanden.
Und jetzt?
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