Hallo zusammen....
Hab da wiedermal ein Problem!!
Wir haben zum 29.2.2012 die Wohnung gekündigt. Sind auch schon vor Weihnachten ausgezogen, soweit sogut!!
Ich habe dem Vermieter einen Terminzettel (alle zwei Wochen für 2 Std. Besichtigung, Wochentags) in die Hand gedrückt, damit er mit Interessenten Termine vereinbaren kann. Jeweils zu unterschiedliche Zeiten (bis 18 Uhr). Da in der zu vermieteten Wohnung keine Heizung und auch kein Licht mehr ist, habe ich keine große Lust, dort ewig im kalten und dunklen zu verweilen. Zusatztermine habe ich auch zugestimmt, wo aber kein Interessent da war!
Als ich dem Vermieter diesen Terminzettel übergeben habe, hat er mir mit erhobenen Finger gedroht!! Ich sollte mal aufpassen, wenn ich ihm nicht nochmehr Termine geben würde!!
Jetzt haben wir das Problem, das der Vermieter zusätzlich über SMS ewig Zusatztermine haben will (Samstags). Ich sagte ihm per SMS, das wir keine Zeit hätten und habe ihm aber den Freitag angeboten (17-17.30 Uhr). Ich habe ihn gebeten, die Termine auf dem Zettel wahrzunehmen. Darauf kam eine SMS zurück, mit der androhung eines Anwaltes, da wir unsere gesetzliche Verpflichtung der Wohnungszeigung ZWEI MAL die Woche und am Wochenende nicht nachkommen.
Sind wir verplichtet, so oft zur alten Wohnung zu kommen, um diese dann Stundenlang zu zeigen??
Wir wohnen in Duisburg/NRW... falls das wichtig ist!!
Danke im Vorraus für die Antworten!!
Gruß DERWFAN
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-- Editiert DERWFAN am 17.01.2012 20:02
-- Editiert DERWFAN am 17.01.2012 20:02
Wie oft müssen wir Besichtigungstermine zustimmen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



quote:
Ich habe dem Vermieter einen Terminzettel (alle zwei Wochen für 2 Std. Besichtigung, Wochentags) in die Hand gedrückt,
Das ist schon echt frech.
Da müssen sich alle nach deiner Pfeife tanzen, alle zwei Wochen für 2 Stunden.
Geht gar nicht.
Ja, du bist verpflichtet angemessene Besichtigungsthermine bereitzustellen!!
Dein Vermieter ist absolut im Recht.
Wenn die Wohnung leer ist, mache eine Wohnungsübergabe und drücke dem Vermieter die Schlüssel in die Hand.
Dann musst du auch nicht mehr dort hinfahren.
Wenn da momentan eh keiner mehr in der Wohnung ist.
Ohne Heizung ect., also denke ich, dass die Wohnung auch schon leer steht.
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Ich kann keine Frechheit erkennen.
Einfach mal hier rein schauen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
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Hallo Monopolist!!
Herzlichen Dank für Deine ach so nette Antwort!! Du scheinst ein Vermieter zu sein.
Zum Thema ich soll dem Vermieter die Schlüssel in die Hand geben.... Na klar.. sonst noch was?? Ich muss schließlich noch die komplette Miete bezahlen, da er uns nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag gelassen hat! Wenn ich die Schlüssel aushändige, bezahle ich auch keine Miete mehr! Hab ich ihm angeboten, wollte er komischer Weise auch nicht. Ich hatte den VM gebeten die Wohnung ab dem 1.2. anzubieten, damit wir uns eine Monatsmiete sparen können. Hat er auch nicht gemacht.
Wir werden angeschrien und bedroht, aber ICH soll dem VM noch netterweise entgegenkommen?? ICH soll nach seiner Pfeife tanzen?? Das ist jawohl echt nen Scherz, lieber netter MONOPOLIST!!
Und an SINUS44: Danke für Deinen hilfreichen Beitrag. Und ich empfinde das auch nicht als Frechheit!! Es gibt Vermieter, die meinen, sich alles leisten zu können, die nur ihre Rechte kennen und vergessen, das die Mieter die Miete zahlen.
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Dann geben Sie doch dem Vermieter einen Wohnungsschlüssel und behalten die anderen bis zur Wohnungsabnahme.
Wo ist das Problem?
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Wenn ihr dem Vermieter richtig eine rein drückt dann gibt es einen Eintrag in der Hall of ....
Macht eine Übergabe, dann habt Ihr Ruhe. Ihr könnte "nichts" gewinnen und falls der einen Mieter findet der vorher einzieht kann das euer Gewinn nicht werden.
Entweder "Besichtigungen" oder "Übergabe"
quote:
wo aber kein Interessent da war!
War wohl einer der es einem Vermieter mal so richtig zeigen wollte.
Das ihr sinnlos handelt ist euch doch selber klar.
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quote:
Das ist kein Fehler, bei den M die es in D gibt.
Der Blockwart ist das beste Beispiel für schlechte Mieter, gelle.
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