Wie oft und lange darf ein Untermieter Besuch haben?

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie oft und lange darf ein Untermieter Besuch haben?

Ich konnte keine Themen finden, die grobe Richtwerte dafür geben welche Besuchsfrequenz bzw. -dauer ein Hauptmieter akzeptieren muss, wenn er die vermietete Wohnung auch selbst bewohnt.

Es handelt sich um eine 2-Zimmer-Wohnung. Der Besuch verhält sich meistens leise, aber ist auch tagsüber alleine da, wenn Untermieter auf der Arbeit ist.

Sind hier 3 Tage die Woche zu viel? Oder geht es um Tage pro Monat? Wie wird grob entschieden was OK ist und was nicht mehr?

-- Editiert von schokokuchenmitnuessen am 14.11.2019 01:00

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Für den Untermieter gilt das Mietrecht gleichermassen wie für jeden anderen Mieter auch;
Der Untermieter darf jeden Tag Besuch empfangen ohne den VM um Erlaubnis zu bitten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Für den Untermieter gilt das Mietrecht gleichermassen wie für jeden anderen Mieter auch;
Der Untermieter darf jeden Tag Besuch empfangen ohne den VM um Erlaubnis zu bitten.


Aber was wenn der Partner des UM 3-4 Tage jeder Woche hier lebt? Es muss ja irgendeine Grenze geben.

-- Editiert von schokokuchenmitnuessen am 14.11.2019 10:15

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Es muss ja irgendeine Grenze geben.


Die Grenze ist erreicht wenn der Besuch seinen Lebensmittelpunkt in die Mietsache des Mieters verlegt, sprich dort wohnt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Es muss ja irgendeine Grenze geben.


Die Grenze ist erreicht wenn der Besuch seinen Lebensmittelpunkt in die Mietsache des Mieters verlegt, sprich dort wohnt.


Das ist durchaus richtig, trifft den Sachverhalt aber nicht wirklich. Da es sich um Wohnraum innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung handelt, ist die Toleranzschwelle des Vermieters die tatsächliche Grenze. Der Grund ist einfach, dass der Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Der Grund ist einfach, dass der Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann.


So ist es.

Im günstigsten Fall mit sehr kurzer Frist. Im schlimmsten mit 6monatiger.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@ RMHV und Anitari

100 % Zustimmung!

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Für den Untermieter gilt das Mietrecht gleichermassen wie für jeden anderen Mieter auch;
Der Untermieter darf jeden Tag Besuch empfangen ohne den VM um Erlaubnis zu bitten.


Ergänzend: Zitat aus "Mietrecht.com"
"Das Mietrecht unterscheidet bei Besuch nicht, ob es sich um einen Hauptmieter, eine WG oder einen Untermieter handelt. Auch für eine WG besteht ein Besuchsrecht und Untermieter dürfen Besuch im gleichen Maße empfangen wie es Hauptmietern erlaubt ist."

Dazu #4.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Sind hier 3 Tage die Woche zu viel?
Nein. Er darf nur nicht dort wohnen.
Wenn der Freund deiner lügenden, nicht lüftenden Untermieterin die restlichen Tage der Woche woanders ist, dann wohnt er wohl nicht bei ihr. Auch nicht bei dir.
Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Es muss ja irgendeine Grenze geben.
Ab 6 Wochen Aufenthalt spricht man iaR nicht mehr von Besuch.

Die Toleranzschwelle scheint nahe 0 zu liegen.
Die Untermieterin ist offenbar kürzlich erst eingezogen.
Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag. Aber das Mietverhältnis ist bereits gekündigt.
Was mündlich vereinbart wurde, ist nicht so einfach zu lesen. Was durchzusetzen ist---dann auch nicht.

Es ist keine WG.
Du bist Untervermieter, sie ist Untermieterin.


-- Editiert von Anami am 14.11.2019 18:37

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