Wie psychisch Kranke kündigen aus Mietwohnung

17. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2012 19:18:30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie psychisch Kranke kündigen aus Mietwohnung

Folgender Fall :

Vermieter vermietet Mietwohnung an eine junge psychisch kranke Frau. Dem Vermieter war die psychische Erkrankung der Frau bekannt. Auch war dem Vermieter bekannt dass die Frau damals eine Betreuerin hatte.

Junge psychisch kranke Frau ist schon berentet, führt kein normales Leben (sprich: Berufstätigkeit, Heirat, Kinder und Familie, Hobbys, Besuche von Freunden und Bekannten etc) und daß seit Jahren. Sozial isoliert, keine Besuche.

Einige Mietparteien wollen mit Ihr nicht zusammenwohnen, haben dies Ihr auch mitgeteilt, da kein normales Leben und keine Kommunikation.
Vermieter wurde darüber informiert. Der Vermieter teilte lediglich mit, daß die Frau immer pünktlich und vollständig ihre Miete zahlt.

Es wurden in diesem Haus Sachbeschädigungen begannen und jeder in diesem Haus weiß das sie es war. Sie wurde auch fast erwischt.

Aber das Problem ist, daß nicht alle Mietparteien schriftlich unterschreiben wollen, daß a) mit ihr nicht zusammenwohnen wollen, b) sie für die Sachbeschädigungen verantwortlich ist. Genaugenommen noch nicht einmal die Hälfte der Mietparteien!

Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?
Sie zieht nicht aus!

Danke für eure Hilfe.






Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Keine: Die Mieterin zahlt pünktlich und vollständig die Miete.

Ein gemeinschaftlicher Kündigungswunsch der übrigen Bewohner ist irrelevant, sie stört ja niemanden. Niemand muss mit seinen Mitmietern kommunizieren.

Was bedeutet ´´fast erwischt bei einer Sachbeschädigung´´? Beweisbar ist also nichts!?



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
die Frau immer pünktlich und vollständig ihre Miete zahlt.

Quasi eine fast perfekte M.

quote:
Sie wurde auch fast erwischt.

Ist das so wie fast schwanger ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Vermutlich ist "jeder" derselbe bigotte Mieterhaufen, der gegen diese Mieterin hetzt. Da hege ich sogar die Vermutung, dass einer von diesen Mobbern für die Sachbeschädigungen verantwortlich ist, um sie der Gemobbten in die Schuhe zu schieben.



Dieser Vermutung kann man sich getrost anschliessen und behaupten, die einzigste 'Normale' scheint die Frau zu sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Da wird eine Frau offenbar gemobbt weil sie nicht berufstätig ist, keine Kinder und Mann hat etc.?

Das trifft auf viele zu - gelle.

quote:
Wenn der Vermieter nicht ganz blöd ist, dann schaut der sich das ein bißchen an, dann mahnt er die Mobberbande ab, wenn die weiter mobben, wird gekündigt.

Ist denn der VM auch für Mobbingprobleme unter M zuständig ?
Dieser hier könnte sich dann Blasen an die Finger tippen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.860 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen