Wie schnell muss bei Einzug die Mietkaution gezahlt werden?

17. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
marcel53797
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie schnell muss bei Einzug die Mietkaution gezahlt werden?

Hallo,

bin auf der Suche nach einer Wohnung und fast überall muss man eine Kaution von 2 - 3 Monatsmieten hinterlegen. Meine Frage ist, wie lange man nach Einzug Zeit hat, die Kaution zu entrichten?

MfG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
Meine Frage ist, wie lange man nach Einzug Zeit hat, die Kaution zu entrichten?

Das erfährt man, in dem man die vertraglichen Vereinbarungen mit dem potentiellen Vermietern liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das erfährt man, in dem man die vertraglichen Vereinbarungen mit dem potentiellen Vermietern liest.


Oder in dem man einfach ins BGB schaut:

Zitat (von BGB § 551):
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Oder in dem man einfach ins BGB schaut:

Da finden sich nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Vermieter darf davon aber durchaus zu Vorteil des Mieters abweichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da finden sich nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Vermieter darf davon aber durchaus zu Vorteil des Mieters abweichen.

Wird kaum ein Vermieter machen, evtl. wenn man sich kennt. Entweder die gesamte Kaution oder 3 Raten halte ich für angebracht.

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#5
 Von 
marcel53797
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss die erste Rate direkt mit dem Einzug gezahlt werden?

MfG

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
lso muss die erste Rate direkt mit dem Einzug gezahlt werden?


Was hatten sie mit dem Vermieter vereinbart?
Normalerweise wird die erste Rate mit der ersten Miete überwiesen. Natürlich getrennt aufgeführt mit den Hinweis Kaution 1, die restliche Kaution die folgenden 2 Monate.
Wurde nicht darüber gesprochen, sollten sie den Vermieter informieren, dass die Kaution in 3 Raten überwiesen wird.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Nur als Hinweis: Es gibt Vermieter, die fordern die komplette Kaution vor Einzug oder sogar vor Abschluss des Mietvertrages. Wenn du sie dann darauf hinweist, dass das nicht rechtskonform ist, dann werden solche Vermieter im Zweifel keinen Mietvertrag mit dir abschließen oder zumindest damit drohen, dass sie dir die Wohnung nicht übergeben. Letzteres hätte für einen Vermieter recht heftige Folgen, ersteres dagegen hätte gar keine Folgen, solange er Mieter findet, die seinem Wunsch folgen.

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#8
 Von 
marcel53797
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Was hatten sie mit dem Vermieter vereinbart?
Normalerweise wird die erste Rate mit der ersten Miete überwiesen. Natürlich getrennt aufgeführt mit den Hinweis Kaution 1, die restliche Kaution die folgenden 2 Monate.
Wurde nicht darüber gesprochen, sollten sie den Vermieter informieren, dass die Kaution in 3 Raten überwiesen wird.


Ich wollte erstmal allgemein fragen. Möchte mit einem Mitbewohner aus der Einrichtung eine WG gründen und da ist die Preisfrage, wie das mit der Miete laufen wird? Ich würde ja, da ich ja BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bekomme, keinerlei Gelder (Wohngeld etc.) mehr bekommen.

MfG

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Entscheidend ist letztlich die Vereinbarung, die mit dem Vermieter getroffen worden ist. Niemand kann einen Vermieter zwingen, mit jemandem einen Mietvertrag abzuschließen, der die Kaution nur in Raten zahlen will. Ist allerdings ohne gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Kaution über die Zahlungsmodalitäten ein Mietvertrag geschlossen worden, so kann der Mieter diese in drei monatlichen Raten zahlen.

wirdwerden

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist allerdings ohne gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Kaution über die Zahlungsmodalitäten ein Mietvertrag geschlossen worden, so kann der Mieter diese in drei monatlichen Raten zahlen.
Die Regelungen zur Kaution sind zum Nachteil des Mieters nicht änderbar. Eine gesonderte Vereinbarung zum Nachteil des Mieters wäre also unwirksam.

Wenn der Mietvertrag bereits wirksam geschlossen wurde, dann kann der Mieter rechtlich unhaltbare Wünsche des Vermieters ignorieren, ohne das dies rechtliche Folgen hätte. Ob dies besonders ratsam, muss jeder selber beurteilen. Bei einem Privatvermieter ist es normalerweise wenig clever, den gleich zu Anfang zu verärgern.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ich hatte doch ausdrücklich unterschieden zwischen der Phase vor dem Vertragsabschluss und danach. Der Vermieter kann nicht gezwungen werden, mit jemandem einen Mietvertrag abzuschliessen, der die Kaution nicht sofort in voller Höhe erbringen kann. Die gesetzliche Regelung greift also erst für die Phase nach Vertragsabschluss und da dann auch nur, wenn eben nichts anderes vereinbart ist.

Die Frage dürfte im konkreten Fall allerdings eh bedeutungslos sein. Aus der anderen Anfrage ergibt sich, dass er bei einem Einkommen von 800 € eine Wohnung für warm 700 € anmieten will und sich fragt, wie denn die Miete von wem bezahlt werden wird. Da ist eine Ratenzahlung der Kaution doch ohnehin unmöglich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
Ich wollte erstmal allgemein fragen. Möchte mit einem Mitbewohner aus der Einrichtung eine WG gründen und da ist die Preisfrage, wie das mit der Miete laufen wird? Ich würde ja, da ich ja BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bekomme, keinerlei Gelder (Wohngeld etc.) mehr bekommen.

Ist der Vermieter darüber informiert und stimmt er einer WG zu?
Da sie in einer Einrichtung wohnen, gibt es einen Betreuer, wenn ja, muss der den Mietvertrag abschließen.
Im anderen Thread fragen sie ob es eine Hilfe gibt? Wenn sie und der andere Bewohner sich die Miete teilen, haben sie keine 700 € Mietkosten sondern nur 350 €.
Bevor sie etwas unterschreiben, sollten sie mit einem Sozialberater die Sache besprechen, bei einer Betreuung ist wie gen. der Betreuer zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die gesetzliche Regelung greift also erst für die Phase nach Vertragsabschluss und da dann auch nur, wenn eben nichts anderes vereinbart ist.
Ich wollte darauf hinweisen, dass genau das eben nicht korrekt ist. Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam. Selbst wenn also der Vermieter vereinbart, dass die Kaution vollständig vor Übergabe zu leisten ist, dann kann der Mieter dies einfach ignorieren. Problematisch wirds nur, wenn der Vermieter den Mietvertrag erst nach Zahlung der Kaution abschließen will.

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