Hallo,
unsere Eingangstür (Glas) hat einen Sprung durch einen Sturz meines Sohnes.
Leider habe ich seit letztem Jahr neue Vermieter (Erbengemeinschaft), das Verhältnis ist sehr schlecht, ein Miteinander nicht mehr möglich, nur noch ein Gegeneinander.
Nun habe ich eine Frist von vier Wochen bekommen, den Schaden zu beheben.
Ist das rechtens? Ich war davon ausgegangen, dass die Wohnung erst bei Auszug wieder völlig instand gesetzt sein muss, denn der Sprung in der Tür beeinträchtigt niemanden, es läuft auch keiner an meiner Tür vorbei, da ich ganz oben wohne.
Könnte die beschädigte Tür eventuell eine Rolle spielen, wenn das Haus verkauft werden soll?
Vielen Dank im voraus für jede Antwort.
Wie schnell muss ich einen Schaden an der Mietwohnung als Mieter beheben lassen?
15. Juli 2015
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Frage vom 15. Juli 2015 | 16:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie schnell muss ich einen Schaden an der Mietwohnung als Mieter beheben lassen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 15. Juli 2015 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119621 Beiträge, 39756x hilfreich)
In der Regel ist es so, das der Vermieter den Schaden beseitigt und dem Mieter die Rechnung sendet.
Wenn man das hier anders macht ist das aber auch OK.
Schäden an fremden Eigentum sind unverzüglich zu beseitigen.
Eine Frist von vier Wochen finde ich ebenfalls in Ordnung, denn eine "angemessene Frist" wäre in der Regel 14 Tage.
#2
Antwort vom 15. Juli 2015 | 20:02
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Wenn es eine Tür im Inneren der Wohnung wäre, könntest Du Dir wohl Zeit lassen. Bei der Eingangstür wird es wohl anders aussehen. Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung mit Glasbruchversicherung ?
Und jetzt?
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