Wie schnell muss ich einen Schaden an der Mietwohnung als Mieter beheben lassen?

15. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
tireeshore
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie schnell muss ich einen Schaden an der Mietwohnung als Mieter beheben lassen?

Hallo,
unsere Eingangstür (Glas) hat einen Sprung durch einen Sturz meines Sohnes.
Leider habe ich seit letztem Jahr neue Vermieter (Erbengemeinschaft), das Verhältnis ist sehr schlecht, ein Miteinander nicht mehr möglich, nur noch ein Gegeneinander.

Nun habe ich eine Frist von vier Wochen bekommen, den Schaden zu beheben.

Ist das rechtens? Ich war davon ausgegangen, dass die Wohnung erst bei Auszug wieder völlig instand gesetzt sein muss, denn der Sprung in der Tür beeinträchtigt niemanden, es läuft auch keiner an meiner Tür vorbei, da ich ganz oben wohne.

Könnte die beschädigte Tür eventuell eine Rolle spielen, wenn das Haus verkauft werden soll?

Vielen Dank im voraus für jede Antwort.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

In der Regel ist es so, das der Vermieter den Schaden beseitigt und dem Mieter die Rechnung sendet.

Wenn man das hier anders macht ist das aber auch OK.


Schäden an fremden Eigentum sind unverzüglich zu beseitigen.
Eine Frist von vier Wochen finde ich ebenfalls in Ordnung, denn eine "angemessene Frist" wäre in der Regel 14 Tage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn es eine Tür im Inneren der Wohnung wäre, könntest Du Dir wohl Zeit lassen. Bei der Eingangstür wird es wohl anders aussehen. Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung mit Glasbruchversicherung ?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen