Wie schützt man sich vor Nicht-Miet-Zahlern?

21. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
mlx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie schützt man sich vor Nicht-Miet-Zahlern?

Ich möchte ein Haus vermieten, in dem Haus lebt eine Familie, die bekannt ist, das sie Geldprobleme hat (geht zwar arbeiten, Gehaltspfändungen liegen aber vor)

Trotzdem würde ich sie gerne als Mieter nehmen (Verwandschaft), was kann man tun, damit man den Mieter bei Nichtzahlung möglichst unkompliziert los wird?
Das kann ja sonst manchmal bis zu einem jahr dauern...

Ich will zwar nicht hoffen, das so etwas auf mich zukommt, aber man weiss ja nie...

Grüße

Lettix

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Theoretisch ist das ja kein Problem. Überfällige Miete ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Die Probleme fangen aber dann an, wenn der Mieter trotz berechtigter Kündigung nicht auszieht. Dann müssen sie ihn rausklagen, was lange dauern kann, vorallem wenn es angeblich eine "unbillige Härte" für den Mieter ist.

Auch wenn's Verwandschaft ist, ändert das nichts daran - und zusätzliche Vereinbarungen zu ungunsten der Mieter sind dann in der Regel unwirksam.
Also entweder eine hohe Sicherheit für die Miete geben lassen oder die Finger davon lassen (bei Verwandten ist es meist noch schwerer hart durchzugreifen und führt noch eher zu Streit - also Vorsicht)

Trotzdem viel Erfolg
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Sie haben ein vermietetes Haus erworben und nun die Tatsache, dass es sich bei den Mietern um Ihre Verwandtschaft handelt. Sie möchten das Haus trotzdem weiterhin - an diese, Ihre Verwandten- vermieten. Sie können einen neuen Mietvertrag abschliessen, aber was bleibt ist die Ungewissheit der Mietzahlung. Eine Absicherung gibt es nicht. Es sei denn, das Sozialamt würde die Miete zahlen.
Insofern- Risiko oder Kündigung. Beides ist u.U. zeitaufwendig und "Familienstreitbelastung". Die Entscheidung müssen Sie hier für sich selbst treffen. Es ist eine Frage, deren Antwort Ihnen niemand abnehmen kann. Die gesetzlichen Grundlagen für Mietrückstände sind klar definiert und es liegt nun m. E. in Ihrem Ermessen, zu entscheiden- Vermieter mit aller Konsequenz oder verständnisvoller Vermieter mit aller Akzeptanz. Egal was Sie tun - in den Augen der Verwandten wird es wohl eh immer völlig falsch sein und der Ärger ist vorprogrammiert.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine praktikable und akzeptable Lösung finden.
Liebe Grüsse
TomH

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