Mein Vermieter wollte die Mietkaution zu Vertragsbeginn sofort haben.
Ist mir egal soll er haben.
Aber wie lass ich ihn Verwarnen, so dass er in Zukunft Mietern dieses Recht einräumen muss?
Gruß
-- Editiert von Cmetin am 19.04.2020 17:19
Wie verwarnt man Vermieter die Ratenzahlung für Mietkaution nach BGB 551 nicht erlauben?
19. April 2020
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Frage vom 19. April 2020 | 17:19
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie verwarnt man Vermieter die Ratenzahlung für Mietkaution nach BGB 551 nicht erlauben?
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#1
Antwort vom 19. April 2020 | 17:34
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Verwarnen von oder bei wem?
Das ist keine Straftat.
Auch keine Ordnungswidrigkeit.
#2
Antwort vom 19. April 2020 | 17:40
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatVerwarnen von oder bei wem? :
Das ist keine Straftat.
Auch keine Ordnungswidrigkeit.
Einer meinte mal ich kann mich an die Verbraucherzentrale wenden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. April 2020 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119385 Beiträge, 39716x hilfreich)
Bitte nicht antworten. Ist reine Verarscherei.
Der User hat inzwischen den 4 Beitrag zum gleichen Thema und lügt sich was zusammen.
#4
Antwort vom 19. April 2020 | 23:19
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 81x hilfreich)
Ich mache hier dann mal zu.
Wenn der Zeitvertreib darin besteht die Leute hier zu beleidigen und in die Irre zu führen ist das nicht Sinn des Forums
Und jetzt?
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