Wie verwarnt man Vermieter die Ratenzahlung für Mietkaution nach BGB 551 nicht erlauben?

19. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie verwarnt man Vermieter die Ratenzahlung für Mietkaution nach BGB 551 nicht erlauben?

Mein Vermieter wollte die Mietkaution zu Vertragsbeginn sofort haben.

Ist mir egal soll er haben.

Aber wie lass ich ihn Verwarnen, so dass er in Zukunft Mietern dieses Recht einräumen muss?

Gruß

-- Editiert von Cmetin am 19.04.2020 17:19

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Verwarnen von oder bei wem?

Das ist keine Straftat.
Auch keine Ordnungswidrigkeit.


Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cmetin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Verwarnen von oder bei wem?

Das ist keine Straftat.
Auch keine Ordnungswidrigkeit.

Einer meinte mal ich kann mich an die Verbraucherzentrale wenden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Bitte nicht antworten. Ist reine Verarscherei.
Der User hat inzwischen den 4 Beitrag zum gleichen Thema und lügt sich was zusammen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 81x hilfreich)

Ich mache hier dann mal zu.

Wenn der Zeitvertreib darin besteht die Leute hier zu beleidigen und in die Irre zu führen ist das nicht Sinn des Forums

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.553 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.