Wie viel Miete darf ich kürzen?

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel Miete darf ich kürzen?

Unsere Eingangstür vom Gebäude lässt sich seit über einem Jahr nicht problemlos schließen. Man muss technisch gesehen von außen die Tür mit Gewalt zuhauen. Was natürlich keiner macht, da sonst das Glas zu Bruch gehen könnte. Ein Reparaturantrag wurde Jan. 22 beantragt. Seitdem wurden wir immer vertröstet. Corona, wenig Mitarbeiter. Es fiel auch mal der Satz "ich muss absprechen was sich lohnt" von meinem Sachbearbeiter.

Seit über 10 Jahren planen sie irgendwas für die Gebäude bei uns. Alle 2 Jahre ändern sich wieder die Pläne, aber Antrage auf Reparaturen werden somit immer in die Länge gezogen. Auch ne Taktik.

Ich möchte nun diese Woche noch einen letzten Brief aufsetzen, indem ich Mietminderung drohe. Wie hoch kann ich diese ansetzen? Oder würdet ihr mir was anderes raten?

P.S. die Türe lässt fällt nichts in Schloss und kann somit von außen nicht verschlossen werden, Post wurde schon geklaut, der Flur steht bei Schnee und Regen unter Wasser und die Dachfenster schlagen auf Grund des starken Windzugs die ganze Nacht, ebenso wie die Türe. Das geht an die Psyche! Wie ein immer tropfender Wasserhahn.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3540 Beiträge, 409x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Ich möchte nun diese Woche noch einen letzten Brief aufsetzen, indem ich Mietminderung drohe.


Und damit geht die Tür dann zu?

Wir reden von der Hauseingangstür und nicht der Wohnungstür?

Statt über höchst zweifelhafte Mietkürzungen zu sinnieren, zahle die Miete unter Vorbehalt und lass dich von einem Fachmann beraten. Mietkürzungen gehen oft und gerne mal nach hinten los und dann hast du mehr Probleme als dir lieb ist.

Ich verstehe die Sache mit dem Antrag nicht, ist es eine Wohnung einer Genossenschaft

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109230 Beiträge, 38276x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Wie hoch kann ich diese ansetzen?

Da kein minderungswürdiger Mangel vorliegt ... so ziemlich exakt 0 EUR



Zitat (von EeehMacarena):
die Türe lässt fällt nichts in Schloss und kann somit von außen nicht verschlossen werden,

Zitat (von EeehMacarena):
Man muss technisch gesehen von außen die Tür mit Gewalt zuhauen.

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27265 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
da sonst das Glas zu Bruch gehen könnte.
Was meinst du denn, was der Vermieter oder die bevollmächtigte HV zeitnah tut, wenn das mal passiert?
Wegen einer Mietminderung von X% muss sich noch lange kein Vermieter bewegen. :sad:


-- Editiert von User am 3. Februar 2023 17:15

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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