Wie viel % Mitminderung angemessen

5. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
asabasa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel % Mitminderung angemessen

Hallo, Leute.

Wie in einem anderen Thread schon geschrieben, hab ich ziemliche Probleme mit meiner Wohnung.

Es handelt sich um ein Haus, dass eigentlich von außen sehr gut in Schuss ist und auch zum größten Teil vernünftige Mieter beherbergt.

Naja, nun zu den Problemen.

1. Obwohl alle Heizkörper ausgeschaltet sind, ist den ganzen Tag und die ganze Nacht ein relativ lautes Rauschen zu hören.
Ich kann dabei nur sehr schlecht Einschlafen und am Tag konzentriert lernen fällt mir auch sehr schwer.

2. In einem Zimmer ist den ganzen Tag über Lärm vom Mieter über uns zu hören. (Das ist unser Schlafzimmer...)
Die Geräuschkulisse beginnt meist um 9 Uhr und endet manchmal erst um 1 uhr nachts!!
Es hört sich an wie das Fahren mit dem Schreibtischstuhl.
Dieses Geräusch tritt manchmal bis zu 5x pro Minute auf und ist wirklich sehr störend.
Ich kann hier nie zur Ruhe kommen...
Mit dem haben wir schon geredet, aber passiert ist nichts.
Komischerweise ist es in allen anderen Räumen sehr ruhig, obwohl über uns eine WG wohnt...

Naja, wir haben unseren Vermieter schon darauf telefonisch angesprochen, wir sollten uns dann bei der Hausverwaltung melden, diese reagiert aber seit 2 Wochen nicht, oder ist gar nicht da.

Nun würde ich gerne ein Schreiben aufsetzen, mit dem ich den Vermieter zur Behebung der Mängel auffordere und gleichzeitig gerne die Miete kürzen würde.

Der Auszug ist beschlossen, hier sind noch viele andere Sachen, die schlecht laufen.

Ich habe schon seit 2 Wochen nicht mehr im Bett geschlafen, sondern nun noch auf dem Sofa, oder bei meinen Eltern.

Nun ist die Frage, wie viel % sind berechtigt?


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-- Editiert asabasa am 05.08.2012 17:22

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Nun ist die Frage, wie viel % sind berechtigt?


Suche mal im Internet nach Mietminderungstabellen. Von mir bekommst du auf keinen Fall eine Zahl zu hören.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asabasa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, wieso kann ich das nicht gleichzeitig, ich dachte man macht das so?

Naja, eigentlich gehts mir nicht uns geld, ich will nur meine ruhe.
Aber andererseits sehe ich es auch nicht ein, geld für eine wohnung zu zahlen, die mich so anstrengt.

Hatte so an 5-10% gedacht.

Die Anderen Parteien sind von dem Lärm des Übermieters nicht betroffen, die sind ja nur über uns und das geht ja nur über die decke.

Ich glaube, dass nur wir so stark von der Heizung betroffen sind, da die wohnug unter uns leer steht und darunter die heizung ist, im keller ist das geräusch maximal laut.

Die nachbarn neben uns sind alt und hören schlecht, die über uns arbeitslos und desinteressiert... Aber man kann es ganz objektiv hören, sobald ich mein fenster schließe ist es deutlich zu hören.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Mietminderungen stellen dank dem BGH ja neuerdings ein gewisses Risiko dar.
Man sollte also in den Tabellen nicht den jeweils höchsten Wert nehmen.



Hier wäre anzuraten erstmal ein entsprechend detailiertes Lärmprotokoll zu führen und dies dem Vermieter zusammen mit der Mängelanzeige vorzulegen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
asabasa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das Protokoll habe ich schon angefangen, aber es ist eigentlich dauerhaft lärm, also könnte ich jeden Tag von 09:00 bis XX schreiben und da ich im Moment abends ja nicht hier schlafe, geht das ja nicht...

Im Momenent kann ich es mir nicht leisten, schlecht zu schlafen.

Und das Heizungsproblem ist ja auch dauerhaft...

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