Hallo,
ich habe eine kurze Frage zu den Nebenkosten. Ich habe heute die Nebenkostenabrechung für den Abrechnungszeitraum 01.07.01 - 30.06.02 erhalten. Kann mein ehemaliger Vermieter seine Ansprüche auf die Nachzahlung noch geltend machen? Oder gilt dies nicht mehr da es ja über ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum ist.
Eigenartigerweise wurde die Abrechnung von der Abrechnungsfirma erst am 23.08.03 erstellt.
Was soll ich machen.
Danke für jede Hilfe
Tom
Wieder Nebenkostenabrechunng
2. März 2004
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Frage vom 2. März 2004 | 22:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieder Nebenkostenabrechunng
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. März 2004 | 10:03
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 22x hilfreich)
Nach §556 BGB
(3): Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12 Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.....
Also, den Vermieter anschreiben, sich auf diesen § berufen und schauen, wie er reagiert
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